Absprachen der Bundesregierung mit den Anwendern risikoreicher FCKW-Ersatzstoffe
der Abgeordneten Monika Ganseforth, Ursula Burchardt, Marion Caspers-Merk, Peter Conradi, Dr. Marliese Dobberthien, Ludwig Eich, Norbert Formanski, Arne Fuhrmann, Dr. Liesel Hartenstein, Susanne Kastner, Siegrun Klemmer, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Klaus Lennartz, Ulrike Mascher, Ulrike Mehl, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Michael Müller (Düsseldorf), Jutta Müller (Völklingen), Dr. Edith Niehuis, Manfred Reimann, Dieter Schanz, Gudrun Schaich-Walch, Dr. Emil Schnell, Dietmar Schütz, Ernst Schwanhold, Bodo Seidenthal, Joachim Tappe, Wolfgang Thierse, Hans Georg Wagner, Hans Wallow, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Axel Wernitz, Dr. Margrit Wetzel
Vorbemerkung
Im Frühjahr 1992 trat ein unerwartet starker Ozonabbau in der Nordhemisphäre auf. Die Ozonsäule schrumpfte kurzzeitig in weiten Bereichen einschließlich Zentraleuropas und des östlichen Nordatlantiks um mehr als ein Drittel gegenüber dem Normalfall (220 gegenüber 350 Dobson-Einheiten).
Damit wird der lebensbeschützende Filter gegenüber der gefährlichen UV-B-Strahlung geschwächt und zerstört.
Es bestand Einigkeit, daß eine weitere Anreicherung der Stratosphäre mit ozonzerstörenden Chlor- und Halonverbindungen, die auch zum Treibhauseffekt beitragen, gestoppt werden muß. Die national und international vereinbarten Ausstiegsfristen sollten drastisch verkürzt werden.
Die Bundesregierung wollte dies durch Vereinbarungen mit Anwendern und Herstellern, wenn das nicht zum Ziel führt, durch eine Verschärfung der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung erreichen.
Die jetzt vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vorgelegten Ergebnisse der Gespräche über die freiwillige Verkürzung der Fristen der Produktion und Verwendung von FCKW und die Bedingungen und Zusagen, die die Industrie der Bundesregierung abgehandelt hat und die den Einstieg in die nächste Generation der Ersatzstoffe, die mit erheblichen Risiken verbunden sind, bedeuten, werfen viele Fragen auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Entspricht die Bereitschaftserklärung der Haushalts-Kältegeräte-Industrie, unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit des umstrittenen Ersatzkältemittels R 134 a mit der Umstellung ihrer Produktion auf FCKW-freie Haushaltsgeräte 1993 zu beginnen und im Laufe des Jahres 1994 den Ausstieg zu erreichen, den Notwendigkeiten zur Verhinderung des weiteren Ozonabbaus?
Welche zeitlichen und mengenmäßigen Einschränkungen für die Anwendung des Ersatzstoffes R 134 a, der zwar kein Ozonzerstörungspotential, aber einen großen Treibhauseffekt hat, hat die Bundesregierung mit dem Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks ausgehandelt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Leiters des Dortmunder Hygieneinstituts, Harry Rosin: „Es ist sehr wahrscheinlich, daß beim Abbau von R 134 a hochtoxische Substanzen entstehen" , weil es in der Atmosphäre durch photochemische Reaktionen zu Trifluoressigsäure umgewandelt wird, durch den Regen in den Boden gelangt und dort von Bakterien zu Monofluoressigsäure abgebaut wird, das für Mensch und Tier hochgiftig ist?
Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß — trotz jahrelanger Ersatzstofforschung — eine Firma aus Chemnitz (dkk Scharfenstein) den FCKW-freien Kühlschrank entwickelt hat?
Könnte es sein, daß die Markteinführung dieses Kühlschrankes verhindert werden sollte — entsprechend der Aussage eines Insiders: „Die Kältetechnik ist weltweit vernetzt, keiner kann ausscheren und die Branche scheint entschlossen, dem R 134 a den Vorzug zu geben" (VDI-Nachrichten vom 14. August 1992) —, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Haltung?
Wie will die Bundesregierung die für den verkürzten Ausstieg von FCKW bei der Dämmstoffherstellung zugesagten Bedingungen, die Erteilung von Produktionsgenehmigungen durch die zuständigen Bundesländer, den Abschluß von Zulassungs- bzw. Normverfahren und schließlich die Verfügbarkeit, einhalten?
Hält die Bundesregierung die Produktion und Anwendung teilhalogenierter Stoffe (H-FCKW) für gerechtfertigt, die zu einer weiteren Anreicherung der Stratosphäre mit dem ozonzerstörenden Chlor führen und die ein Treibhauspotential haben?
Gibt es verbindliche Zusagen auf mengenmäßige, zeitliche und anwendungsmäßige Grenzen für die teilhalogenierten Stoffe, und wenn ja, welche?
Wie will die Bundesregierung erreichen, daß die nicht im Industrieverband Polymethan-Hartschaum (IVPU) organisierten Hartschaumhersteller weiterhin FCKW-haltige Dämmstoffe verwenden, ohne sich an die Abmachungen des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit dem Verband zu halten?
Wie werden die vereinbarten Reduktionsschritte kontrolliert? Welche Sanktionen sind bei Nichteinhaltung vorgesehen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der Einstieg in die nächste Generation der Ersatzstoffe wegen der damit verbundenen Investitionskosten eine Festlegung über einen längeren Zeitraum bedeutet?
Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der Schwierigkeiten der Verhandlungen mit den Herstellern und Anwendern von FCKW in der Bundesrepublik Deutschland die Chancen, auf der Umweltkonferenz in Kopenhagen international zu einer ausreichenden Verkürzung der Ausstiegsfristen zu kommen?
Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß angesichts der Ergebnisse der Verhandlungen eine Verschärfung der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung zielführender und geboten ist?