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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Gefahrenpotential der WAA und des Kleinen Schnellen Brüters im Kernforschungszentrum Karlsruhe (G-SIG: 10005001)

Überprüfung der kerntechnischen Anlagen im Kernforschungszentrum Karlsruhe durch den Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Weiterbetrieb des Versuchsbrüters KNK II und dessen jährliche Kosten

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

27.01.1987

Aktualisiert

22.10.2024

Deutscher BundestagDrucksache 10/676018.12.86

Gefahrenpotential der WAA und des Kleinen Schnellen Brüters im Kernforschungszentrum Karlsruhe

der Abgeordneten Frau Eid, Tatge und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Karlsruher Versuchsbrüter KNK (Kompakte Natriumgekühlte Kernreaktoranlage) wurde in der zweiten Hälfte der sechziger Jahre auf dem Gelände des Kernforschungszentrums Karlsruhe als Atomkraftwerk mit einem thermischen Reaktor errichtet (KNK I) und von 1971 bis 1974 in dieser Version betrieben.

In den Jahren 1974 bis 1977 wurde der Reaktor mit einem schnellen Kern ausgerüstet (KNK II).

KNK II wurde am 10. Oktober 1977 erstmals kritisch und ist zur Zeit mit dem zweiten schnellen Kern in Betrieb.

Die Betriebsgenehmigung für die zweite Kernladung wird noch 1986 oder Anfang 1987 ablaufen, da der Kern seinen Endabbrand erreicht. Ein Erörterungstermin am 26. Mai 1986 zum Antrag auf eine dritte Kernladung ergab, daß außer dem Eigeninteresse des Kernforschungszentrums nicht einmal mehr nennenswerte Forschungsaufgaben zu lösen sind. Dennoch zeigte sich die Genehmigungsbehörde entschlossen, den völlig überflüssigen und die Menschen in der Umgebung stark gefährdenden Weiterbetrieb zu genehmigen.

Wir fragen aus diesem Grunde die Bundesregierung:

Fragen3

1

Beabsichtigt der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Rahmen der Überprüfung aller Atomkraftwerke dies auch bei den Anlagen im Karlsruher Kernforschungszentrum, dem Schnellen Brüter KNK II und der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe zu tun?

Wenn ja, / wann soll dies geschehen, und wann ist mit dem Ergebnis zu rechnen?

Wenn nein, wieso nicht? Wieso soll gerade bei sehr alten, in vielen Belangen ohnehin nicht mehr dem Stand der Technik entsprechenden Anlagen darauf verzichtet werden?

2

Wie stellt sich der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit generell zu einem Weiterbetrieb des Versuchsbrüters KNK II, da nach Aussagen der Betreiber lediglich noch Versuche von geringer Bedeutung vorgesehen sind?

Kann der fast 20 Jahre alte Reaktor mit seiner mangelhaften Auslegung gegen Erdbeben und Flugzeugabstürze überhaupt noch ohne Nachrüstung weiterbetrieben werden?

3

Welche jährlichen Kosten verursacht der KNK II-Betrieb?

Bonn, den 18. Dezember 1986

Eid Tatge Borgmann, Hönes und Fraktion

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