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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Der Zwischenfall im Schnellen Brüter Phenix (Marcoule) und die Auswirkungen auf den geplanten Schnellen Brüter SNR-300 in Kalkar (G-SIG: 11005092)

Zeitpunkt und Art der Information der Bundesregierung und der deutschen Behörden über den Zwischenfall, Auslegung des Phenix, des Schnellbrutreaktors Superphenix in Creys-Malville und des SNR-300 in Kalkar auf Gasblasen, Effizienz der französischen Inspektionen, Konsequenzen für Superphenix und Kalkar

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

19.04.1990

Aktualisiert

22.10.2024

Deutscher BundestagDrucksache 11/679226. 03. 90

Der Zwischenfall im Schnellen Brüter Phénix (Marcoule) und die Auswirkungen auf den geplanten Schnellen Brüter SNR-300 in Kalkar

des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Schnelle Brüter Phénix (250 MW) steht im militärischen Atomzentrum Marcoule, Departement Gard, Südfrankreich. Der Vorläufer des Superphénix in Creys-Malville wird zur militärischen Plutoniumproduktion genutzt und gemeinsam von CEA (Commissariat à l'Energie Atomique, 80 Prozent) und EDF (Electricité de France, 20 Prozent) betrieben.

Der Reaktor unterlief zwischen dem 28. März und dem 28. Juli 1989 seine Zehnjahresinspektion. Bereits eine Woche nach der Wiederinbetriebnahme, am 6. August 1989, löste eine Gasblase (Argon) im Reaktorkern eine Schnellabschaltung aus. Am 14. August 1989 provozierte ein Blitzeinschlag in einen Transformator den totalen Ausfall der äußeren Stromversorgung und eine erneute Schnellabschaltung. Die Stromversorgung mußte über die Notstromaggregate sichergestellt werden. Am 24. August und am 14. September 1989 wiederholten sich Schnellabschaltungen durch die Gasblase. Betreiber und Sicherheitsbehörde ordneten das Problem zunächst als „unangebrachtes Funktionieren eines Sicherheitssystems" ein (Bulletin „SN", Industrieministerium, Oktober 1989). Mit anderen Worten, man nahm an, die Meßinstrumente funktionierten nicht und gäben Fehlanzeigen. Erst am 1. Oktober 1989 wurde der Reaktor vom Netz genommen. Phénix lief also zwei Monate mit einem schwerwiegenden Sicherheitsproblem, ohne daß Betreiber und Sicherheitsbehörde in der Lage waren, dieses zu identifizieren. Der Blitzeinschlag verursachte darüber hinaus eine weitere Störung.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen11

1

Die französische Öffentlichkeit ist über die Bedeutung des Auftretens einer Argonblase im Brutreaktor Phénix erst am 15. Dezember 1989, zweieinhalb Monate nach dessen Abschaltung, durch die Presse aufgeklärt worden (Le Monde, Politis). Wann sind die bundesdeutschen Behörden im Rahmen der Deutsch-Französischen-Kommission (DFK) über den Zwischenfall informiert worden?

2

Hält die Bundesregierung die offensichtlich entstandene Verzögerung in der Übermittlung der Informationen, sowohl an die Öffentlichkeit als auch an verantwortliche Sicherheitsbehörden anderer Länder, angesichts der prinzipiellen Bedeutung des Blasenphänomens für alle Brutreaktoren für verantwortlich?

3

Welche Informationen hat die Bundesregierung von den französischen Behörden zum Phénix-Zwischenfall erhalten?

a) Für welche maximale Blasengröße (Auftreten in der Spaltzone) ist der Reaktor ausgelegt?

b) Bei welcher Blasengröße (Auftreten in der Spaltzone) tritt ein prompt kritischer Zustand bzw. eine Leistungsexkursion ein?

c) Welche Wahrscheinlichkeit war dem Auftreten einer Gasblase im Kern (Brutzone und Spaltzone) zugeordnet?

d) Welches war die präzise Kernkonfiguration des Phénix zum Zeitpunkt des Zwischenfalls?

4

Welches sind die Angaben a) bis c) für den Schnellen „Baldnicht-Mehr"-Brüter Superphénix in Creys-Malville?

5

Der Sicherheitsbericht des Nicht-Brüters SNR-300 in Kalkar (INTAT-84 a) geht beim Auftreten einer 30 Liter großen Blase von einem stufenförmigen Reaktivitätsanstieg von 1 $ aus. Die im Phénix aufgetretene Gasblase soll nach übereinstimmenden Angaben von CEA und SCSIN (Service Central- de Sûreté des Installations Nucléaires) 30 bis 50 Liter betragen haben. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß das Auftreten einer derart großen Gasblase in der Spaltzone des SNR-300 eine Katastrophe großen Ausmaßes zur Folge hätte? Welche Wahrscheinlichkeit ordnet die Bundesregierung dem Auftreten eines solchen Phänomens im SNR-300 zu?

6

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Phénix-Zwischenfall für Kalkar und Superphénix, besonders angesichts der Tatsache, daß der Direktor der französischen Sicherheitsbehörde SCSIN, Michel Laverie, am 18. Januar 1990 auf einer Pressekonferenz erklärte: „Für Phénix ist das Problem geregelt worden. Ich verfüge nicht über dieselbe schlüssige Beweisführung für Superphénix. Es hängt jetzt an den Betreibern. Sie müssen nachweisen, daß wir die Wiederinbetriebnahme genehmigen können." (AFP, 18. Januar 1990). Die bundesdeutsche RWE ist mit rund 11 Prozent an der Betreibergesellschaft NERSA beteiligt.

7

Ist der Bundesregierung bekannt, daß Phénix kurz vor dem Zwischenfall eine viermonatige, umfassende Inspektion (arrêt décennal) durchlaufen hat? Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts dieser Tatsache die Effizienz der französischen Inspektionen?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß beim Phénix die Verstopfung der Gasabscheider durch Natriumoxyd offensichtlich nicht Gegenstand der Sicherheitsanalyse gewesen ist? Wie verhält sich dies im Falle des SNR-300 und des Super-phénix?

9

Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß die französischen Behörden behaupten, daß eine Gasblase aus hydraulischen Gründen nicht in die Kernmitte gelangen könnte?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß „einige Flußmechanismen an Hand von Modellen im Labor genauer untersucht werden sollen" (Bildschirmtext MAGNUC, abgefragt am 6. Januar 1990), obwohl die Wiederinbetriebnahme des Reaktors bereits am 27. Dezember 1989 genehmigt und durchgeführt wurde? Sind die Kenntnisse der französischen Behörden nun ausreichend, oder sind sie es nach Ansicht der Bundesregierung nicht? Handelt es sich nicht um ein potentiell derart gefährliches Phänomen, daß entsprechende Detailstudien vor einer Wiederinbetriebnahme hätten durchgeführt werden müssen?

11

Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß der Superphénix unter diesen Umständen nicht wieder in Betrieb genommen wird?

Bonn, den 26. März 1990

Dr. Daniels (Regensburg) Hoss, Frau Schoppe, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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