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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Reform des Auswärtigen Dienstes (G-SIG: 14011665)

Maßnahmen und Finanzbedarf, Veränderungen im Beamtenrecht, Einrichtung einer Personalreserve, Perspektiven für einen künftigen "Europäischen Auswärtigen Dienst", Durchlässigkeit zwischen den Laufbahnen, Begriff der "Public Diplomacy", Professionalisierung der Personalpolitik, Einführung von Kleinreferaten, Reform des Vorbereitungsdienstes, Öffnung des Auswärtigen Dienstes für Quereinsteiger

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

02.04.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/510916. 01. 2001

Reform des Auswärtigen Dienstes

der Abgeordneten Karl Lamers, Christian Schmidt (Fürth), Dr. Karl-Heinz Hornhues, Ruprecht Polenz, Hans-Peter Repnik, Volker Rühe, Dr. Wolfgang Schäuble, Bernd Schmidbauer, Dr. Andreas Schockenhoff, Reinhard Freiherr von Schorlemer, Clemens Schwalbe, Dr. Christian Schwarz-Schilling, Dr. Rita Süssmuth, Willy Wimmer (Neuss) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Der Auswärtige Dienst ist das zentrale Instrument der deutschen Außenpolitik. Er prägt daher entscheidend Gewicht, Ansehen und Rolle der Bundesrepublik Deutschland in der internationalen Politik. Die veränderten Rahmenbedingungen deutscher Außenpolitik seit der Wiedervereinigung und insbesondere die im Zuge der Globalisierung und der zunehmenden Abgabe von Souveränität an supranationale Organisationen hervorgerufenen Veränderungen erfordern deshalb für den deutschen Auswärtigen Dienst eine Überprüfung und, wo nötig, Anpassung an die neuen Gegebenheiten.

Der Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, hat in seiner Rede bei der ersten Konferenz der Leiterinnen und Leiter deutscher Auslandsvertretungen am 4. September 2000 in Berlin zu Recht die strategische Überprüfung unserer außenpolitischen Interessen und Schwerpunkte sowie die Modernisierung und Anpassung des Auswärtigen Dienstes in Selbstverständnis und Strukturen an die neuen Herausforderungen der deutschen Außenpolitik angekündigt. Die Notwendigkeit grundlegender Veränderungen im Auswärtigen Dienst ist auch durch den Bericht von Botschafter Karl Th. Paschke über die Sonderinspektion der 14 deutschen Botschaften in den Ländern der Europäischen Union bestätigt worden, in dem die Entstehung „einer neuen Spezies europäischer Diplomatie“ festgestellt worden ist. Den Ankündigungen des Bundesministers des Auswärtigen, Joseph Fischer, sind bislang jedoch keine nennenswerten Reformmaßnahmen gefolgt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

1. Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung ihre Maßnahmen zur Reform des Auswärtigen Dienstes vorzulegen? Sieht die Bundesregierung erhöhten Finanzbedarf für die Durchführung dieser Reform? Ist eine Beteiligung des Deutschen Bundestages aufgrund beabsichtigter Änderungen des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst vorgesehen? Werden mit Blick auf die Stärkung der Eigenverantwortung der Bediensteten und der Förderung des Leistungsprinzips Veränderungen im Beamtenrecht angestrebt?

2. Hält die Bundesregierung die Herausnahme des Rechts- und Konsularbereiches aus den Stellenkürzungen für ausreichend, um das zum Teil erhebliche Personaldefizit an manchen Botschaften auszugleichen?

3. Hält die Bundesregierung an der Verwirklichung der im Gesetz über den Auswärtigen Dienst geforderten Einrichtung einer Personalreserve fest? Welche personalpolitischen Maßnahmen sind beabsichtigt, um in Zukunft eine im Umfang mit den anderen Auswärtigen Diensten vergleichbare Personalreserve zu gewährleisten?

4. Inwieweit fließen die Erfahrungen unserer Partner in der Europäischen Union mit der Reform ihrer jeweiligen Auswärtigen Dienste in den Reformprozess des deutschen Auswärtigen Dienstes ein?

5. Wie sieht die Bundesregierung die Perspektiven für einen künftigen „Europäischen Auswärtigen Dienst“? Wie beurteilt die Bundesregierung die Stellenkürzungen an deutschen Botschaften in Ländern der Europäischen Union vor dem Hintergrund des Ausbaus der Botschaften dieser Länder in Berlin?

6. Welche Maßnahmen sind beabsichtigt, um eine höhere Durchlässigkeit zwischen den Laufbahnen zu erreichen?

7. Wie definiert das Auswärtige Amt den Begriff der „Public Diplomacy“? Welche Veränderungen bringt die sich wandelnde Rolle des Botschafters für die Richtlinien mit sich, die öffentliche Medienbeiträge von Auslandsvertretern in den jeweiligen Landesmedien regeln?

8. Findet eine Überprüfung der Praxis der Personalpolitik im Zuge der Evaluierung des Auswärtigen Dienstes statt? Wird eine Professionalisierung der Personalpolitik angestrebt, d. h. die Übertragung der Personalpolitik an unabhängige, aus dem Rotationsprinzip herausgelöste Personalfachleute? Inwieweit können Botschafter und Abteilungsleiter des Auswärtigen Dienstes künftig bei der Besetzung von freien Stellen in ihrem Verantwortungsbereich geeignete Kandidaten auswählen?

9. Ist die Einführung von Kleinreferaten ein geeignetes Mittel, um zu einer größeren Effizienz bei der Arbeitsbewältigung zu gelangen und droht nicht bei einer weiteren Zersplitterung der Organisationsstruktur eine Zunahme der Kompetenzstreitigkeiten?

10. Ist im Zuge der angestrebten Abflachung der Hierarchiestrukturen die Abschaffung einer Hierarchiestufe (Unterabteilungsleiter) geplant?

11. Hält die Bundesregierung den Vorbereitungsdienst für den höheren Auswärtigen Dienst in seiner jetzigen Form noch für zeitgemäß?

12. Mit welchen Maßnahmen versucht die Bundesregierung die Attraktivität des Auswärtigen Dienstes für potentielle Bewerber – gerade auch angesichts des zunehmenden Wettbewerbs mit der Wirtschaft um die besten Köpfe – zu steigern?

13. Wie viele Jahre nach der erstmaligen Einstellung einer Bewerberin / eines Bewerbers für den höheren Auswärtigen Dienst wird diese(r) frühestens aufgrund seiner Leistung befördert? Welches Alter haben die Angehörigen des höheren Dienstes bei der ersten Leistungsbeförderung durchschnittlich erreicht? Wann erfolgen frühestens die Leistungsbeförderungen der darauffolgenden Stufen? Hält die Bundesregierung diese Wartezeiten für geeignet, die Attraktivität des Auswärtigen Dienstes für potentielle Bewerber zu steigern?

14. Über welche Erfahrungen verfügt das Auswärtige Amt mit den seit Beginn der Amtszeit des Bundesministers des Auswärtigen, Joseph Fischer, in den Auswärtigen Dienst übernommenen Quereinsteigern, die ohne die Absolvierung der Laufbahnprüfung für den höheren Dienst angestellt worden sind? Wie viele davon wurden in der Zwischenzeit zu Beamten auf Lebenszeit ernannt? Ist im Rahmen der Reform des Auswärtigen Dienstes an eine weitere Öffnung des Auswärtigen Dienstes für Quereinsteiger aus der Wirtschaft, Wissenschaft und dem politiknahen Bereich gedacht? Inwieweit sollen künftig umgekehrt Angehörige des Auswärtigen Dienstes ermutigt werden, zeitlich begrenzt in Wirtschaft und Wissenschaft tätig zu sein?

Fragen14

1

Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung ihre Maßnahmen zur Reform des Auswärtigen Dienstes vorzulegen?

2

Hält die Bundesregierung die Herausnahme des Rechts- und Konsularbereiches aus den Stellenkürzungen für ausreichend, um das zum Teil erhebliche Personaldefizit an manchen Botschaften auszugleichen?

3

Hält die Bundesregierung an der Verwirklichung der im Gesetz über den Auswärtigen Dienst geforderten Einrichtung einer Personalreserve fest?

Welche personalpolitischen Maßnahmen sind beabsichtigt, um in Zukunft eine im Umfang mit den anderen Auswärtigen Diensten vergleichbare Personalreserve zu gewährleisten?

4

Inwieweit fließen die Erfahrungen unserer Partner in der Europäischen Union mit der Reform ihrer jeweiligen Auswärtigen Dienste in den Reformprozess des deutschen Auswärtigen Dienstes ein?

5

Wie sieht die Bundesregierung die Perspektiven für einen künftigen „Europäischen Auswärtigen Dienst“?

Wie beurteilt die Bundesregierung die Stellenkürzungen an deutschen Botschaften in Ländern der Europäischen Union vor dem Hintergrund des Ausbaus der Botschaften dieser Länder in Berlin?

6

Welche Maßnahmen sind beabsichtigt, um eine höhere Durchlässigkeit zwischen den Laufbahnen zu erreichen?

7

Wie definiert das Auswärtige Amt den Begriff der „Public Diplomacy“?

Welche Veränderungen bringt die sich wandelnde Rolle des Botschafters für die Richtlinien mit sich, die öffentliche Medienbeiträge von Auslandsvertretern in den jeweiligen Landesmedien regeln?

8

Findet eine Überprüfung der Praxis der Personalpolitik im Zuge der Evaluierung des Auswärtigen Dienstes statt?

Wird eine Professionalisierung der Personalpolitik angestrebt, d. h. die Übertragung der Personalpolitik an unabhängige, aus dem Rotationsprinzip herausgelöste Personalfachleute?

Inwieweit können Botschafter und Abteilungsleiter des Auswärtigen Dienstes künftig bei der Besetzung von freien Stellen in ihrem Verantwortungsbereich geeignete Kandidaten auswählen?

9

Ist die Einführung von Kleinreferaten ein geeignetes Mittel, um zu einer größeren Effizienz bei der Arbeitsbewältigung zu gelangen und droht nicht bei einer weiteren Zersplitterung der Organisationsstruktur eine Zunahme der Kompetenzstreitigkeiten?

10

Ist im Zuge der angestrebten Abflachung der Hierarchiestrukturen die Abschaffung einer Hierarchiestufe (Unterabteilungsleiter) geplant?

11

Hält die Bundesregierung den Vorbereitungsdienst für den höheren Auswärtigen Dienst in seiner jetzigen Form noch für zeitgemäß?

12

Mit welchen Maßnahmen versucht die Bundesregierung die Attraktivität des Auswärtigen Dienstes für potentielle Bewerber – gerade auch angesichts des zunehmenden Wettbewerbs mit der Wirtschaft um die besten Köpfe – zu steigern?

13

Wie viele Jahre nach der erstmaligen Einstellung einer Bewerberin / eines Bewerbers für den höheren Auswärtigen Dienst wird diese(r) frühestens aufgrund seiner Leistung befördert?

Welches Alter haben die Angehörigen des höheren Dienstes bei der ersten Leistungsbeförderung durchschnittlich erreicht?

Wann erfolgen frühestens die Leistungsbeförderungen der darauffolgenden Stufen?

Hält die Bundesregierung diese Wartezeiten für geeignet, die Attraktivität des Auswärtigen Dienstes für potentielle Bewerber zu steigern?

14

Über welche Erfahrungen verfügt das Auswärtige Amt mit den seit Beginn der Amtszeit des Bundesministers des Auswärtigen, Joseph Fischer, in den Auswärtigen Dienst übernommenen Quereinsteigern, die ohne die Absolvierung der Laufbahnprüfung für den höheren Dienst angestellt worden sind?

Wie viele davon wurden in der Zwischenzeit zu Beamten auf Lebenszeit ernannt?

Ist im Rahmen der Reform des Auswärtigen Dienstes an eine weitere Öffnung des Auswärtigen Dienstes für Quereinsteiger aus der Wirtschaft, Wissenschaft und dem politiknahen Bereich gedacht?

Inwieweit sollen künftig umgekehrt Angehörige des Auswärtigen Dienstes ermutigt werden, zeitlich begrenzt in Wirtschaft und Wissenschaft tätig zu sein?

Berlin, den 16. Januar 2001

Karl Lamers Dr. Christian Schmidt (Fürth) Dr. Karl-Heinz Hornhues Ruprecht Polenz Hans-Peter Repnik Volker Rühe Dr. Wolfgang Schäuble Bernd Schmidbauer Dr. Andreas Schockenhoff Reinhard Freiherr von Schorlemer Clemens Schwalbe Dr. Christian Schwarz-Schilling Dr. Rita Süssmuth Willy Wimmer (Neuss) Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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