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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Nutzung der Flugbereitschaft der Bundeswehr bzw. von Fluggerät des Bundesgrenzschutzes durch Regierungsmitglieder (G-SIG: 14011690)

Häufigkeit der Nutzung, Unterscheidung zwischen amtlicher Tätigkeit und sonstigen Terminen, Inanspruchnahme der Flugbereitschaft im Wahlkampf in Rheinland-Pfalz durch den Bundeskanzler, Änderung der Organisation der Flugbereitschaft und Veränderung der Richtlinien für ihre Nutzung

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

23.02.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/517023. 01. 2001

Nutzung der Flugbereitschaft der Bundeswehr bzw. von Fluggerät des Bundesgrenzschutzes durch Regierungsmitglieder

der Abgeordneten Dietrich Austermann, Bartholomäus Kalb, Steffen Kampeter, Jochen Borchert, Dankward Buwitt, Manfred Carstens (Emstek), Albrecht Feibel, Herbert Frankenhauser, Hans-Joachim Fuchtel, Susanne Jaffke, Carl-Detlev von Hammerstein, Hans Jochen Henke, Josef Hollerith, Dr. Michael Luther, Kurt J. Rossmanith, Adolf Roth (Gießen), Michael von Schmude und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Das Transparenzgebot untersagt jedwede verdeckte Parteienfinanzierung – insbesondere durch staatliche Mittel. In der Diskussion um die Rechtmäßigkeit der Nutzung der Flugbereitschaft durch einen Bundesminister hat dieser zur Begründung und Rechtfertigung seines Verhaltens auf seine große Arbeitsbelastung und auf die sich daraus ergebende Notwendigkeit verwiesen, seine Zeitplanung zur Sicherung größtmöglicher öffentlicher Präsenz durch größtmögliche Flexibilität zu optimieren; hierzu sei die Inanspruchnahme der Flugbereitschaft unverzichtbar. Dabei hat er auch von der Notwendigkeit gesprochen, Termine unterschiedlicher rechtlicher und politischer Qualität zu „blocken“. Diese Ausführungen lassen nicht erkennen, wo die Grenzen einer als amtlich zu qualifizierenden Nutzung der Flugbereitschaft bzw. von Fluggerät des Bundesgrenzschutzes (BGS) liegen bzw. liegen sollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie oft und in Ausübung welcher konkreten amtlichen Tätigkeit haben Mitglieder dieser Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt Fluggerät des BGS bzw. der Flugbereitschaft der Bundeswehr in Anspruch genommen?

2

Wie oft haben Mitglieder dieser Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt Fluggerät des BGS bzw. der Flugbereitschaft der Bundeswehr aus parteipolitischen, privaten oder sonstigen nicht amtlichen Gründen in Anspruch genommen, und wer hat gegebenenfalls die dadurch verursachten Kosten getragen?

3

Wie will die Bundesregierung künftig die Gefahr vermeiden, dass die Nutzung des BGS bzw. der Flugbereitschaft der Bundeswehr durch Regierungsmitglieder zu einer unzulässigen verdeckten staatlichen Parteienfinanzierung führt?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhältnis zwischen dem Erfordernis der Ausübung einer „amtlichen Tätigkeit“ gemäß Ziffer 3.1 der neuen Richtlinien der Flugbereitschaft vom 1. April 1998 und den Ausführungen eines Bundesministers, die Flugbereitschaft der Bundeswehr in Anspruch zu nehmen, um seine Zeitplanung zur Sicherung größtmöglicher öffentlicher Präsenz durch größmögliche Flexibilität zu optimieren?

5

Inwieweit versteht die Bundesregierung die Sicherung größtmöglicher öffentlicher Präsenz eines Regierungsmitglieds als „amtliche Tätigkeit“?

6

Hält die Bundesregierung das „Blocken“ von amtlichen und sonstigen (z. B. parteipolitischen und privaten) Terminen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Flugbereitschaft bzw. des BGS für rechtmäßig, und wie beurteilt sie die „geblockte“ Wahrnehmung einer amtlichen Tätigkeit und eines Parteitermins im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme des BGS bzw. der Flugbereitschaft der Bundeswehr durch ein Regierungsmitglied?

7

Muss die Frage, ob es sich um eine „amtliche Tätigkeit“ im Sinne der Ziffer 3.1 der Richtlinien der Flugbereitschaft handelt, nach Auffassung der Bundesregierung objektiv geprüft werden, oder ist das Kriterium „amtliche Tätigkeit“ z. B. allein schon dadurch erfüllt, dass die Einladung einer Parteigliederung zu einer Veranstaltung dieser Partei an den Landesvorsitzenden dieser Partei, der gleichzeitig Bundesminister ist, formal an den Bundesminister gerichtet ist?

8

In welchem Umfang wird der Bundeskanzler die Flugbereitschaft der Bundeswehr und Fluggerät des BGS zur Durchführung seiner „Informationsreise“ durch Rheinland-Pfalz vom 22. bis 25. Januar 2001, die weitgehend einer Reise des Bundeskanzlers im Wahlkampf in Schleswig-Holstein im Frühjahr 2000 ähnelt, in Anspruch nehmen?

9

Werden die bei der Flugbereitschaft der Bundeswehr bzw. beim BGS aus Anlass dieser Informationsreise anfallenden Kosten allein von Bund (Einzelpläne 14 und 06) getragen, oder auch von anderen Kostenträgern – gegebenenfalls von welchen?

10

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass alle Termine dieser „Informationsreise“ durch Rheinland-Pfalz das Kriterium einer „amtlichen Tätigkeit“ erfüllen, oder werden im Rahmen dieser Reise auch parteipolitische oder private Termine wahrgenommen?

11

Wann und in welche Richtung wird die Bundesregierung im Hinblick auf die wiederholten Bemerkungen des Bundesrechnungshofes – zuletzt im Januar 2000 – die Organisation der Flugbereitschaft der Bundeswehr und die Richtlinien für ihre Nutzung verändern, um künftigen Missbrauch auszuschließen?

Gibt es entsprechende Pläne hinsichtlich der Nutzung von BGS-Fluggerät und wie sehen diese Pläne gegebenenfalls aus?

Berlin, den 23. Januar 2001

Dietrich Austermann Bartholomäus Kalb Steffen Kampeter Jochen Borchert Dankward Buwitt Manfred Carstens (Emstek) Albrecht Feibel Herbert Frankenhauser Hans-Joachim Fuchtel Susanne Jaffke Carl-Detlev von Hammerstein Hans Jochen Henke Josef Hollerith Dr. Michael Luther Kurt J. Rossmanith Adolf Roth (Gießen) Michael von Schmude Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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