Bewertung von VVN-BdA, BdA und PDS durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (Nachfrage)
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
In der Kleinen Anfrage der Fraktion der PDS zur „Bewertung der VVN-BdA durch das Bundesamt für Verfassungsschutz angesichts von Aussagen zu Entstehungsbedingungen und Ursachen von Rechtsextremismus“ (Bundestagsdrucksache 14/6389) wurde die Bundesregierung gefragt, ob sie die Beurteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu folgendem, im Verfassungsschutzbericht 2000 zitierten, Auszug aus dem Leitantrag der VVN-BdA zum Rechtsextremismus teile:
- Zum Nährboden des Rechtsextremismus gehören – neben der Fortdauer und Erneuerung von Nationalismus, Rassismus und Antisemitismus – ein rigoroser kapitalistischer Marktradikalismus mit seinen asozialen Folgen und Auswirkungen sowie neoliberale Strategien, die ihn fördern statt bekämpfen.
- Zum Nährboden des Rechtsextremismus gehört eine Gesetzesverachtung, wie sie in den Schwarzgeldpraktiken der CDU – und dem damit verbundenen Kauf politischer Macht – ebenso zum Ausdruck wie im Hinwegsetzen über Grundgesetz und Völkerrecht bei der Führung des Krieges gegen Jugoslawien. (…)
- Zum Nährboden geworden sind Beiträge und Stichworte aus der offiziellen Politik. Erklärungen von angeblich drohender ‚Überfremdung‘, ‚Überbelastung‘ durch Flüchtlinge, von Ausländer-‚Flut‘ und ‚-Schwemme‘, von ‚vollem Boot‘, ‚Ausländerkriminalität‘ und ‚unnützen‘ Menschen, die ‚schnell raus zu werfen‘ seien, gaben letztlich die Stichworte und Anstöße für die rechtsradikale Gewalt.“
Diese Passage aus einem Leitantrag an den Bundeskongress der VVN-BdA vom 7./8. Oktober 2000, abgedruckt in der antifa-rundschau Nr. 44, Oktober-Dezember 2000, soll laut Verfassungsschutzbericht 2000 angeblich eine extremistische bzw. verfassungsfeindliche Ausrichtung der VVN-BdA belegen.
Eine ähnliche Passage aus einem Beschluss des PDS-Bundesparteitages dient dem Verfassungsschutz dazu, behauptete extremistische bzw. verfassungsfeindliche Bestrebungen auch in der PDS nachzuweisen. Wörtlich heißt es auf Seite 161 des Verfassungsschutzberichtes 2000:
- „Auch die ‚Partei des Demokratischen Sozialismus‘ (PDS) unterstellt, Neonazismus, rechte Gewalt, Ausländerfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus seien ‚stets wesentliche und mehr oder weniger legale Bestandteile des politischen Systems der Bundesrepublik gewesen‘. Diese habe im Vergleich zur DDR einen weniger konsequenten Bruch ‚mit den gesellschaftlichen Grundlagen und den Eliten des NS-Diktatur‘ vollzogen.“
In ihrer Antwort auf diese Anfrage erklärte die Bundesregierung nun (Bundestagsdrucksache 14/6669):
- „Die o. a. Zitate geben wegen ihrer inhaltlichen Nähe zu linksextremistischen Doktrinen Hinweise auf tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Im Falle von VVN-BdA und PDS sind diese Hinweise im Lichte der zu beiden Organisationen vorhandenen weiteren verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse in der Gesamtschau zu bewerten.“
Das bedeutet: Beide Zitate sind keine Beweise, noch nicht einmal Anhaltspunkte für den der VVN-BdA und der PDS vorgeworfenen Linksextremismus. Sie sollen lediglich eine nicht näher ausgeführte „inhaltliche Nähe zu linksextremistischen Doktrinen“ dokumentieren. Beide Zitate sollen außerdem nur „Hinweise auf tatsächliche Anhaltspunkte“, also noch keine wirklichen Anhaltspunkte für angeblich verfassungsfeindliche Bestrebungen sein.
Auf die Frage, gegen welche tragenden Verfassungsgrundsätze genau diese der VVN-BdA bzw. der PDS im Verfassungsschutzbericht 2000 vorgeworfenen Zitate verstoßen, nennt die Bundesregierung keinen einzigen konkreten Verfassungsgrundsatz.
Genauso ausweichend ist die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS zur „Bewertung der VVN-BdA angesichts ihres pluralistischen Selbstverständnisses“ (Bundestagsdrucksache 14/6671). Dieser wird im Verfassungsschutzbericht 2000 u. a. das folgende Zitat zum Vorwurf gemacht:
- „Die VVN-BdA ist und bleibt eine pluralistisch zusammengesetzte Bündnisorganisation von Antifaschisten verschiedener Herkunft und Auffassung. Daher müssen auch grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten auszuhalten sein, wenn sie das gemeinsame Handeln gegen Neofaschismus und Krieg nicht verhindern.“
Auf die Frage, was daran genau verfassungsfeindlich ist und gegen welchen tragenden Verfassungsgrundsatz eine solche Aussage eigentlich verstößt, antwortet die Bundesregierung noch ausweichender. Nun soll noch nicht einmal irgendeine „inhaltliche Nähe“ zu angeblich „linksextremistischen Doktrinen“ in diesen Zitaten erkennbar sein, geschweige denn irgendein „Hinweis auf tatsächliche Anhaltspunkte“ für Extremismus.
Statt dessen erweckt die Bundesregierung durch ihre Antwort den Eindruck, als seien alle im Verfassungsschutzbericht des Bundes angeführten Zitate völlig irrelevant für die Beurteilung der genannten Organisationen. Wörtlich heißt es in der Antwort:
- „Das Bundesamt für Verfassungsschutz bewertet politische Organisationen nicht nach ihrer propagandistischen Selbstdarstellung, sondern wesentlich nach ihrem tatsächlichen Verhalten.“
- Und: „Linksextremistisch beeinflusste Organisationen zeichnen sich dadurch aus, dass sie gerade nicht offen extremistische Ziele propagieren. Ihre Forderungen erscheinen vielmehr für sich betrachtet nicht verfassungsfeindlich …“
Auch die dritte in diesem Zusammenhang gestellte Kleine Anfrage der Fraktion der PDS zur „Bewertung der VVN-BdA durch das Bundesamt für Verfassungsschutz angesichts der Ablehnung der Gleichsetzung von Links und Rechts“ (Bundestagsdrucksache 14/6386) beantwortet die Bundesregierung so, dass sie für kein einziges der nachgefragten Zitate aus dem Verfassungsschutzbericht 2000 eine angebliche „Verfassungsfeindlichkeit“ oder Extremismus nachweist. Statt dessen heißt es wieder (Bundestagsdrucksache 14/6672):
- „Die Bewertung der VVN-BdA als linksextremistisch beeinflusste Organisation beruht auf einer Gesamtschau der zu dieser Organisation vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte i. S. von §§ 3 und 4 BVerfSchG.“
Was dabei zu dieser „Gesamtschau“ gehört und warum schriftliche Dokumente, Beschlüsse und Selbstdarstellungen offensichtlich nicht dazu gehören, bleibt dabei im Dunkeln.
Auch die Zusammensetzung des Vorstands einer Organisation – in diesem Fall der VVN-BdA – scheint für diese „Gesamtschau“ nicht erheblich bzw. nicht relevant. Auf die Frage, woran die Bundesregierung erkennt, dass die VVN-BdA, wie im Verfassungsschutzbericht 2000 behauptet, „von einem traditionell orthodox-kommunistischen Flügel wesentlich geprägt“ sei, antwortet die Bundesregierung, dieser Vorwurf stütze sich „nicht allein auf die … Zusammensetzung des Bundessprecherkreises“ der VVN-BdA.
Zusammengefasst führen die Antworten der Bundesregierung auf die o. a. Kleinen Anfragen zu dem Ergebnis, dass weder die im Verfassungssschutzbericht 2000 seitenlang angeführten Zitate von VVN-BdA, BdA und PDS noch die Zusammensetzung des Vorstands der VVN-BdA ernsthafte Anhaltspunkte für eine extremistische Zielsetzung und/oder eine extremistische Beeinflussung dieser Organisationen hergeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Weshalb werden im Verfassungsschutzbericht 2000 eine Vielzahl von Zitaten aus Beschlüssen und Publikationen der VVN-BdA, des BdA und der PDS aufgeführt, wenn alle diese Zitate offenbar völlig legale und erlaubte Aussagen enthalten, gegen keinen einzigen tragenden Verfassungsgrundsatz verstoßen und auch keinerlei Anhaltspunkt für irgendeine verfassungsfeindliche Bestrebung darstellen?
Auf welche anderen, tatsächlichen Anhaltspunkte stützt sich der Vorwurf, die VVN-BdA, der BdA bzw. die PDS seien „linksextremistisch“, „linksextremistisch beeinflusst“ oder duldeten „linksextremistische Bestrebungen“ in den eigenen Reihen (bitte diese Anhaltspunkte für jede Organisation einzeln aufführen)?
Welche tragenden Verfassungsgrundsätze werden durch diese tatsächlichen Anhaltspunkte verletzt?
Wer entscheidet nach welchen Rechtsgrundsätzen, Urteilen etc., dass „Hinweise“ oder „Anhaltspunkte“ auf eine angeblich linksextremistische Bestrebung, Beeinflussung etc. vorliegen und so gewichtig sind, dass sie zur Einstufung einer Organisation als „linksextremistisch“ bzw. „linksextremistisch beeinflusst“ führen (bitte die entsprechenden Gesetze, Urteile etc. einzeln aufführen)?
Auf welchen tatsächlichen, öffentlich nachprüfbaren Anhaltspunkten basiert die „Gesamtschau“, die das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Einstufung einer Organisation als „linksextremistisch“ führt?
Wer überprüft und entscheidet über die Vollständigkeit, Angemessenheit und Zulässigkeit dieser „Gesamtschau“?
Welche Möglichkeit hat eine Organisation, sich gegen eine solche, von ihr als diffamierend empfundene Einstufung zu wehren?