Künftiger Kurs der Bundesregierung in der Gentechnik
der Abgeordneten Annette Widmann-Mauz, Hubert Hüppe, Dr. Maria Böhmer, Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid), Katherina Reiche, Dr. Wolf Bauer, Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Dr. Hans Georg Faust, Ulf Fink, Norbert Hauser (Bonn), Helmut Heiderich, Dr. Harald Kahl, Eva-Maria Kors, Werner Lensing, Claudia Nolte, Eduard Oswald, Thomas Rachel, Hans-Peter Repnik, Anita Schäfer, Heinz Schemken, Peter Weiß (Emmendingen), Aribert Wolf, Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
In der rot-grünen Regierungskoalition gibt es nach einem Bericht des Handelsblattes vom 18. Januar 2001 Meinungsverschiedenheiten über den künftigen Kurs in der Gentechnik-Politik. Sowohl der Bundeskanzler Gerhard Schröder, als auch die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Gudrun Schaich-Walch, hatten den Meldungen zufolge unmittelbar nach dem Leitungswechsel im Bundesministerium für Gesundheit erklärt, für das von der zurückgetretenen Bundesministerin für Gesundheit, Andrea Fischer, geplante Fortpflanzungsmedizingesetz bestehe kein Handlungsbedarf. Am 18. Januar 2001 hat die neu ins Amt der Bundesministerin für Gesundheit berufene Ulla Schmidt nach Angaben von ddp die Haltung der Parlamentarischen Staatssekretärin Gudrun Schaich-Walch unterstützt und betont, dass auch sie keinen „aktuellen gesetzlichen Handlungsbedarf“ sehe. Die neue Bundesministerin für Gesundheit hat ferner die Einrichtung eines nationalen Ethikrates für Fragen der Gentechnik angekündigt.
In einem Interview des „Stern“ vom 11. Januar 2001 distanziert sich Bundeskanzler Gerhard Schröder von der „Kritik derer, die (ihm) jetzt mit hehrer Moral kommen“ und warnt vor „einem Bündnis zwischen Fortschrittsfeindlichkeit in unserer Gesellschaft und konservativem Fundamentalismus“.
Am 17. Januar 2001 hat der Bundeskanzler in einer Rede in der evangelischen Akademie in Tutzing gefordert, die Gentechnik-Debatte müsse „ohne ideologische Scheuklappen“ und Denkverbote geführt werden. Der Bundeskanzler weiter: Themen, „die uns alle angehen“, dürften nicht stellvertretend an ein „Gremium von besonders klugen“ oder „besonders moralischen Menschen“ delegiert werden.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und Medien, Staatsminister Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin, hat in einem Beitrag für den TAGESSPIEGEL am 3. Januar 2001 ausgeführt, Menschenwürde sei „dort angebracht, wo die Voraussetzungen erfüllt sind, dass ein menschliches Wesen entwürdigt werde, ihm seine Selbstachtung genommen werden kann. Daher lässt sich das Kriterium der Menschenwürde nicht auf Embryonen ausweiten.“
Die Bundesministerin der Justiz, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, hat sich laut Agenturmeldungen vom 18. Januar 2001 gegen einen Kurswechsel bei der Biopatentierung und des Embryonenschutzes ausgesprochen. Über mögliche Lücken beim derzeitigen Embryonenschutz, etwa beim Import von Stammzellen, müsse eine breit angelegte Diskussion geführt werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen24
Aus welchen Gründen distanziert sich die Bundesregierung von dem von der ehemaligen Bundesministerin für Gesundheit, Andrea Fischer, vorgelegten Eckpunktepapier für ein Fortpflanzungsmedizingesetz?
Warum hat die Bundesregierung ein aufwendiges und teueres Fortpflanzungsmedizinsymposium ausgerichtet, wenn sie keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf erkennt? Was geschieht mit den dort gefundenen Ergebnissen?
Wird das vom Robert-Koch-Institut bearbeitete Projekt der Kongressdokumentation über das Fortpflanzungsmedizinsymposium weiter verfolgt? Wann ist mit der Veröffentlichung der Dokumentation zu rechnen?
Rückt die Bundesregierung, wie von der Parlamentarischen Staatssekretärin Gudrun Schaich-Walch in einem Interview mit der „Financial Times Deutschland“ angekündigt, von der strikten Ablehnung der Präimplantationsdiagnostik ab? Wenn ja, in welchem Umfang? Nach welchen Kriterien sind künftig Regelungen bei der Präimplantationsdiagnostik geplant?
Wie will die Bundesregierung künftig mit Stammzellen, insbesondere mit der Gewinnung embryonaler Stammzellen einschließlich des sog. therapeutischen Klonens verfahren? Welche rechtlichen Regelungen erwägt sie hier?
Wie steht die Bundesregierung zur Frage des Imports von embryonalen Stammzellen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die therapeutischen Möglichkeiten aus Nabelschnurblut und Plazenta isolierter Stammzellen? Beabsichtigt die Bundesregierung die Förderung von individuellen Plazenta-Zellbanken für Neugeborene?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele aus in vitro-Fertilisation entstandene überzählige Embryonen in Deutschland vorhanden sind? Wie gedenkt die Bundesregierung mit diesen Embryonen zu verfahren?
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung bezüglich der Zulässigkeit von Gentests ein? Wie steht sie zu ihrer Verwertung durch Sozialversicherungsträger und Versicherungen?
Welche gesellschaftlichen Gruppen meint der Bundeskanzler, wenn er vor „einem Bündnis zwischen Fortschrittsfeindlichkeit in unserer Gesellschaft und konservativem Fundamentalismus“ warnt?
Was meint der Bundeskanzler, wenn er eine Diskussion „ohne ideologische Scheuklappen“ fordert?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt, und ihrer Parlamentarischen Staatssekretärin, Gudrun Schaich-Walch, dass die Einrichtung eines nationalen Ethikrates für Fragen der Gentechnik sinnvoll ist?
Wenn ja, wie ist das mit der Aussage des Bundeskanzlers zu vereinbaren, Themen, „die uns alle angehen“, dürften nicht stellvertretend an ein „Gremium von besonders klugen“ oder „besonders moralischen Menschen“ delegiert werden?
Wenn man die in Frage 13 gemachte Aussage des Bundeskanzlers zugrunde legt, wer soll dann in den nationalen Ethikrat berufen werden?
Wann will die Bundesregierung einen nationalen Ethikrat für Fragen der Gentechnik einrichten? Was soll dieses Gremium leisten?
Wie sieht das Gesamtkonzept aus, in das der Ethikrat eingebunden ist?
Welche Kompetenzen soll der Ethikrat haben?
Wem soll der Ethikrat zuarbeiten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Staatsminister Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin, dass sich „das Kriterium der Menschenwürde nicht auf Embryonen ausweiten“ lässt?
Wenn ja, wie begründet sie dann die Notwendigkeit eines Embryonenschutzgesetzes?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Position von Staatsminister Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin mit dem Grundgesetz vereinbar ist? Wenn ja, wie begründet sie das?
Wenn die Bundesregierung nicht die Auffassung des Staatsministers Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin teilt, warum hat sie sich nicht öffentlich von seiner Meinung distanziert angesichts eines – nach den Worten des Bundeskanzlers – für die gesamte Gesellschaft bedeutsamen Themas?
Wird der Staatsminister Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin auch in Zukunft Einfluss auf die Gentechnik-Debatte nehmen? Wenn ja, in welcher Form?
Wird der Bundeskanzler in Fragen der Gentechnik, insbesondere in der Humangenetik von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch machen? Wenn ja, in welche Richtung soll die Entwicklung gehen? Welches Konzept liegt den Überlegungen des Bundeskanzlers zugrunde?