Umsetzung der Ziele des Terminservice- und Versorgungsgesetzes und die Arbeit des Patientenservice 116117
der Abgeordneten Julia-Christina Stange, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Katrin Fey, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansın Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Mit dem im Jahr 2019 in Kraft getretenen „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ verband die damalige Bundesregierung aus SPD und CDU/CSU deutliche Zielvorstellungen, nämlich „schnellere Termine, mehr Sprechstunden und bessere Angebote für gesetzlich Versicherte“ (www.bundes gesundheitsministerium.de/terminservice-und-versorgungsgesetz.html). Neben einer Erhöhung der Mindestsprechstundenzeiten für Kassenärzte auf 25 Stunden pro Woche sollten auch Patienten schneller Termine erhalten und die Terminservicestellen zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle weiterentwickelt werden. Mit dem Ausbau der Rufnummer 116117 zu einer rund um die Uhr erreichbaren Patientenservice- und Terminservicestelle setzten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bzw. die Kassenärztlichen Vereinigungen im Jahr 2020 diesen Auftrag aus dem Gesetz um.
Noch immer sind Arzttermine für gesetzlich Versicherte aber nur schwer zu erhalten, und die Beschwerden häufen sich. Eine Recherche aus Rheinland-Pfalz des „SWR“ legte erst kürzlich offen, dass sich trotz gesetzlicher Verpflichtung offenbar nur wenige Praxen an den Terminservicestellen beteiligen (www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/arzttermine-ueber-116117-kleines-angebot-grosse-distanzen-fuer-patienten-100.html). Demgegenüber gewinnen private Onlineplattformen wie Jameda und Doctolib erheblich an Bedeutung. Diese Plattformen wiederum standen in der Kritik, gesetzlich Versicherten lediglich freie Termine als Privatsprechstunden oder als Selbstzahlerleistungen angeboten zu haben (www.vzbv.de/pressemitteilungen/doctolib-und-jameda-terminbuchungmit-hindernissen).
Die Unabhängige Patientenberatung moniert darüber hinaus, dass Patienten mit einem Vermittlungscode bevorzugt gegenüber Patienten mit normalen Überweisungen behandelt würden, und vermutet Abrechnungsbetrug, weil für Behandlungen mit Code höhere Pauschalen abgerechnet werden könnten (www.rnd.de/gesundheit/das-bringt-der-dringlichkeitscode-den-versicherten-deutscher-patientenverband-spricht-von-betrug-ZS6H5BELIRCW3NIZJWAV7CKNCU.html). Der Sozialverband VdK verweist zudem darauf hin, dass Facharztpraxen im Schnitt lediglich 18,75 Stunden für gesetzlich Versicherte zur Verfügung stellen und damit ihrer gesetzlichen Verpflichtung, 25 Stunden Sprechstunde wöchentlich für gesetzlich Versicherte anzubieten, nicht nachkommen (www.vdk.de/presse/pressemitteilung/vdk-praesidentin-bevorzugung-von-privatversicherten-ist-realitaet/).
Mit der Kleinen Anfrage wollen sich die Fragestellerinnen und Fragesteller ein Bild davon machen, ob die Gesetzesziele des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG), nämlich nichts weniger als „Wir machen Versorgung gerechter“ und „GKV-Patienten sollen genauso schnell Arzt-Termine bekommen wie Privatpatienten“, erreicht wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie viele Patientinnen und Patienten haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2019 mit dem Anliegen der Terminvermittlung an den Patientenservice gewandt (bitte nach 116117-Terminservice, die 116117-App und den Telefonservice differenzieren und Jahreswerte ausweisen)?
Wie hat sich die Meldung freier Termine durch Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten an die Kassenärztlichen Vereinigungen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2019 jährlich entwickelt (bitte Jahreswerte angeben und zusätzlich für die Bundesländer bzw. KV (Kassenärztliche Vereinigung)-Bezirke einzeln ausweisen)?
Wie wird überprüft, ob die Praxen tatsächlich ihre freien Termine an die Terminservicestellen (TSS) übermitteln, und welche Sanktionen sind bei Verstößen vorgesehen?
a) Sieht die Bundesregierung hier Vollzugsdefizite, und wenn ja, was gedenkt sie, dagegen zu unternehmen?
b) Welche aufsichtsrechtlichen Schritte von Landesbehörden sind der Bundesregierung dazu bekannt, und steht die Bundesregierung mit den Landesbehörden zur Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben im Austausch?
c) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Abgleich zwischen der Meldung an TSS und entsprechenden Angeboten auf Privatanbietern wie Doctolib?
Wie viele Termine wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2019 insgesamt jährlich über die Terminservicestellen vermittelt, sowie jeweils differenzieren nach
a) Termin spätestens am Folgetag (Akutfall),
b) Termin spätestens am 4. Tag,
c) Termin spätestens am 14. Tag,
d) Termin spätestens am 35. Tag, und wie viele dieser vermittelten Termine waren insgesamt sowie jeweils differenziert nach a) bis d) Termine für Videosprechstunden (bitte Jahreswerte angeben, nach Facharztrichtung differenzieren und zusätzlich für die Bundesländer bzw. KV-Bezirke einzeln ausweisen)?
Wie viele der in Frage 2 genannten Termine wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf Grundlage eines Dringlichkeitscodes vermittelt (bitte Jahreswerte angeben, nach Facharztrichtung differenzieren und zusätzlich für die Bundesländer bzw. KV-Bezirke einzeln ausweisen)?
Wie hoch ist das jährliche Ausgabenvolumen aufgrund der extrabudgetären Sondervergütung für die Behandlung von durch die TSS vermittelten Patientinnen und Patienten?
Wie viele Facharzttermine wurden seit 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich durch Hausärztinnen und Hausärzte vermittelt (bitte Jahreswerte angeben, nach Facharztrichtung differenzieren und zusätzlich für die Bundesländer bzw. KV-Bezirke einzeln ausweisen), und wie haben sich diese Zahlen im Vergleich zu Zeit vor der Geltung des TSVG entwickelt?
Wie wird überprüft, dass die Hausarztpraxen die Termine auch tatsächlich vermitteln und das nicht weiterhin den Patientinnen und Patienten auferlegt wird?
Wie hat sich die Zahl der Behandlungsfälle sowie die Zahl der Bestandsals auch der Neupatientinnen und Neupatienten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 entwickelt (bitte Jahreswerte angeben, nach Facharztrichtung differenzieren und zusätzlich für die Bundesländer bzw. KV-Bezirke einzeln ausweisen)?
a) Welche Mehrausgabenvolumen sind jährlich durch die Extravergütung der Behandlung von Neupatientinnen und Neupatienten im TSVG entstanden?
c) Welche Wirksamkeit hat die Neuregelung nach Einschätzung der Bundesregierung entfaltet, und sieht die Bundesregierung Nachsteuerungsbedarf?
d) Welche unerwünschten Wirkungen hat die Neuregelung nach Einschätzung der Bundesregierung entfaltet, und welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Wie lang warten Patientinnen und Patienten, die sich an die Terminservicestellen wenden, nach Kenntnis der Bundesregierung im Mittel auf freie Arzttermine (bitte nach Facharztrichtung differenzieren und zusätzlich für die Bundesländer bzw. KV-Bezirke einzeln ausweisen)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die räumliche Entfernung der angebotenen Praxen oder medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und den Anfahrtsweg bzw. Erreichbarkeit für zum Beispiel mobilitätseingeschränkte Patientinnen und Patienten?
Wie hoch sind seit der Geltung des TSVG jährlich die Ausgaben für die Sondervergütung der offenen Sprechstunden?
a) Wie viele Neupatientinnen und Neupatienten haben nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der Regelung eine Behandlung erhalten, und für wie hoch schätzt die Bundesregierung die Mitnahmeeffekte ein?
b) Hat die Regelung nach Einschätzung der Bundesregierung die erhoffte Wirksamkeit entfaltet, und sieht die Bundesregierung Nachsteuerungsbedarf?
Wie viele „offene Sprechstunden“ bieten Fachärztinnen Fachärzte nach Kenntnis der Bundesregierung im Mittel an, und wie viele Patientinnen und Patienten werden in diesem Rahmen im Mittel behandelt?
Wie prüft die Bundesregierung, ob (Fach-)Ärztinnen (Fach-)Ärzte ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen, und plant die Bundesregierung, selbst zu evaluieren, ob die Gesetzesziele erreicht wurden, und wenn nein, warum nicht?
Wer ist dafür zuständig, die Einhaltung der 25 Stunden pro Woche Mindestpraxisöffnungszeiten zu überwachen, und wie genau erfolgt die Prüfung?
Dürfen in dieser Mindestsprechstundenzeit nach Ansicht der Bundesregierung trotzdem Selbstzahlerleistungen (IgEL) erbracht, Privatpatientinnen und Privatpatienten oder z. B. Pharmareferentinnen und Pharmareferenten empfangen werden?
Sind der Bundesregierung bei der Gewährleistung und Kontrolle der gesetzlichen Mindestsprechstundenzeiten Vollzugsdefizite bekannt, und wenn ja, welche Rückschlüsse zieht sie daraus?
Welcher Anteil der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung wurde für die Strukturfonds zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung (§ 105 Absatz 1a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)) ausgegeben (bitte den Bundesdurchschnitt und für jede Kassenärztliche Vereinigung einzeln ausweisen)?
Wie haben sich seit Inkrafttreten des TSVG die Wartezeiten auf Facharzttermine nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt?
Hat das TSVG in Bezug auf schnellere und einfachere Facharzttermine für GKV (gesetzliche Krankenversicherung)-Patientinnen und GKV-Patienten die Erwartungen der Bundesregierung erfüllt, wenn ja, bitte mit konkreten Zahlen begründen, und wenn nein, welche Schritte plant die Bundesregierung zu unternehmen, um für GKV-Patienten eine bessere Versorgung mit Facharztterminen zu gewährleisten?