Hightech Agenda der Bundesregierung
der Abgeordneten Sonja Lemke, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Katrin Fey, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansın Köktürk, Ina Latendorf, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Aaron Valent, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Im Juli 2025 hat die Bundesregierung ihre Hightech Agenda beschlossen. Diese benennt sechs prioritäre „Schlüsseltechnologien“ – künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, Mikroelektronik, Biotechnologie, Fusion und klimaneutrale Energieversorgung sowie Technologien für die klimaneutrale Mobilität – mit Zielen und ausgewählten „Flaggschiff-Maßnahmen“ und fünf „strategische Forschungsfelder“ – Luft- und Raumfahrt, Gesundheitsforschung, Sicherheits- und Verteidigungsforschung, Meeres-, Klima- und Nachhaltigkeitsforschung sowie Geistes- und Sozialwissenschaften. Zusätzlich benennt die Hightech Agenda neun „Hebel“, die aus strukturellen Maßnahmen mit Bezug auf das Forschungs- und Innovationssystem bestehen.
Zu jedem der prioritären Technologiefelder kündigt die Hightech Agenda einen Roadmap-Prozess unter Beteiligung der Länder und zentraler Stakeholder an, um konkrete Meilensteine und Indikatoren zu benennen. Diese sollen in einen Monitoringprozess integriert werden, für den im Rahmen eines digitalen Dashboards verschiedene Datensätze zusammengeführt und visualisiert werden.
Anknüpfend daran soll 2026 ein Dialog mit relevanten Stakeholdern und europäischen Partnern beginnen, um die Weiterentwicklung des Schlüsseltechnologieportfolios zu diskutieren.
Die Bundesregierung hat angekündigt, bis 2029 bzw. bis zum Ende der Wahlperiode mindestens 18 Mrd. Euro in die Hightech Agenda zu investieren, davon rund 5,5 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität, knapp 4,5 Mrd. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds und rund 2 Mrd. Euro jährlich aus dem Kernhaushalt (www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2025/08/Haushalt2026.html). Gleichzeitig stellt die Hightech Agenda fest, dass „alle in der Hightech Agenda Deutschland genannten oder sich daraus ergebenden Maßnahmen“ „unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel und unter dem Vorbehalt der finanzverfassungsrechtlichen Zuständigkeit des Bundes“ stehen.
Im Bundeshaushalt 2026 sind im Rahmen der Haushaltsberatungen sämtliche für die Bewirtschaftung durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt vorgesehenen Mittel in Höhe von 1 Mrd. Euro im Sondervermögen mit einem Sperrvermerk versehen worden, von denen der größte Teil in Zusammenhang mit der Hightech Agenda steht. Vor Aufhebung der Sperre sollen dem Haushaltsausschuss detaillierte Konzepte zu den einzelnen Haushalts Titeln vorgelegt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen67
Wie setzen sich die für die Hightech Agenda angekündigten rund 5,5 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität genau zusammen (bitte nach Jahr und Vorhaben aufschlüsseln sowie zu den in der Hightech Agenda benannten Zielen und „Hebeln“ zuordnen)?
Wie setzen sich die für die Hightech Agenda angekündigten knapp 4,5 Mrd. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds genau zusammen (bitte nach Jahr und Vorhaben aufschlüsseln sowie zu den in der Agenda benannten Zielen und „Hebeln“ zuordnen)?
Wie setzen sich die für die Hightech Agenda angekündigten rund 2 Mrd. Euro jährlich aus dem Kernhaushalt genau zusammen (bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Vorhaben aufschlüsseln sowie zu den in der Agenda benannten Zielen und „Hebeln“ zuordnen)?
Ist der „Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel“ so zu verstehen, dass bei vorausgesetzter Verfügbarkeit von 18 Mrd. Euro in dieser Wahlperiode alle in der Hightech Agenda genannten Maßnahmen finanziell ausreichend unterlegt sind, und wenn nicht, welche genannten Maßnahmen haben welchen darüber hinausgehenden Finanzierungsbedarf?
Für welche in der Hightech Agenda genannten oder sich daraus ergebenden Maßnahmen ist die finanzverfassungsrechtliche Zuständigkeit des Bundes nach Auffassung der Bundesregierung nicht gegeben oder nicht abschließend geklärt?
Zu welchen der von Haushaltssperren im Sondervermögen betroffenen Bereiche der Hightech Agenda plant die Bundesregierung zu welchem Datum detaillierte Konzepte zur Entsperrung vorzulegen?
Wann ist geplant, die in der Hightech Agenda für die einzelnen Schlüsseltechnologien angekündigten „Mission Statements“ zur mittel- bzw. langfristig angestrebten Position Deutschlands im internationalen Wettbewerb zu veröffentlichen, und welche Akteure werden bei ihrer Ausarbeitung einbezogen?
Sind bei der Entscheidung der Bundesregierung für die sechs priorisierten Schlüsseltechnologien andere Erwägungen eingeflossen als die Nennung dieser sechs Technologien im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, und wenn ja, welche?
Welche anderen Technologien wurden von der Bundesregierung für die Aufnahme ins Schlüsseltechnologieportfolio geprüft, und was war jeweils der Grund für die Nichtaufnahme?
Warum hat die Bundesregierung insbesondere die in der „Hightech-Strategie 2025“ von 2018 und der „Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“ von 2023 noch prominent benannten Technologiefelder Materialforschung und Kreislaufwirtschaft nicht als prioritäre Schlüsseltechnologien aufgegriffen?
Welche „relevanten Stakeholder“ und „ausgewählten europäischen Partner“ sollen in welcher Form an dem Dialog beteiligt werden, in dem ab 2026 entlang eines Kriterienkatalogs die Relevanz neu bzw. zusätzlich zu priorisierender Schlüsseltechnologien diskutiert werden soll?
Welcher zeitliche Ablauf ist für diesen Dialog geplant?
Welche „Methoden der strategischen Vorausschau“ zur frühzeitigen Identifikation relevanter Entwicklungen sollen dabei genutzt werden?
Auf welche „bestehenden datenbasierten und KI-unterstützten Tools zum Monitoring und zur Identifikation neuer Schlüsseltechnologien“ bezieht sich die Hightech Agenda, inwieweit nutzt die Bundesregierung diese derzeit, und welche Weiterentwicklung ist geplant?
Wie soll der genannte Kriterienkatalog entwickelt werden, und welche Kriterien sollten dabei nach Auffassung der Bundesregierung vorrangig berücksichtig werden?
Ist die Weiterentwicklung des Schlüsseltechnologieportfolios nur auf die Priorisierung zusätzlicher Technologien gerichtet, oder soll in Zukunft auch überprüft werden, ob die sechs benannten Schlüsseltechnologie weiterhin zu priorisieren sind, und wenn ja, in welcher Form?
Welche konkreten Indikatoren und Datensätze sollen im digitalen Dashboard zur Hightech Agenda zusammengeführt und dargestellt werden?
Für wann ist die „externe Analyse der Wirksamkeit der Roadmap-Prozesse auf die Entwicklungen im Forschungs- und Technologiesystem“ geplant, und wer soll damit beauftragt werden?
Was versteht die Bundesregierung unter dem in der Hightech Agenda mehrmals verwendeten Begriff „Wertepartner“?
Sind die im Rahmen der Hightech Agenda vorgesehenen Beteiligungsprozesse für Stakeholder, insbesondere im Rahmen der Roadmap-Prozesse, offen in dem Sinne, dass sich zivilgesellschaftliche Akteure daran auf eigene Initiative beteiligen können?
Was ist die derzeitige zeitliche und inhaltliche Planung für den Roadmap-Prozess zum Technologiefeld „Künstliche Intelligenz“, und welche Stakeholder sollen daran beteiligt werden?
Worauf gründet die Bundesregierung die Erwartung, „bis 2030 zehn Prozent der Wirtschaftsleistung KI-basiert erwirtschaften“ zu können, wie sie es als Ziel formuliert?
Welche Definition des Begriffs „KI-basiert“ liegt dieser Erwartung zugrunde?
Wie viel Prozent der deutschen Wirtschaftsleistung wird nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit „KI-basiert“ erwirtschaftet?
Welche Erkenntnisse liegen der Einschätzung der Bundesregierung zugrunde, dass 10 Prozent ein erreichbares und geeignetes Ziel für diese Kennzahl ist?
Inwieweit und wie plant die Bundesregierung, diese Kennzahl in Zukunft zu erfassen?
Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei ihren Planungen zu KI die verschiedentlich geäußerte Erwartung, ein „Platzen“ der „KI-Blase“ aufgrund einer Überbewertung von Anbietern generativer KI stehe bevor (siehe beispielsweise „Künstliche Intelligenz – Warum die Blase platzen wird“, Wirtschaftswoche vom 17. Oktober 2025)?
Wie sollen die geplanten Förderinitiativen zu KI im Rahmen der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) finanziell ausgestattet und in die Konsortialstruktur der NFDI integriert werden?
Auf welche zunehmenden „Risiken für Gesellschaft und Umwelt, die bisher nur teilweise erfasst werden“ bezieht sich die Bundesregierung in Bezug auf KI, und welche Schritte plant sie, um diese Risiken zu minimieren und besser zu erfassen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den derzeitigen Energie- und Wasserverbrauch durch KI-Rechenzentren in Deutschland?
Welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung für den Energie- und Wasserverbrauch durch KI-Rechenzentren in den nächsten zehn Jahren?
Welchen Energie- und Wasserverbrauch prognostiziert die Bundesregierung dabei insbesondere für die AI Gigafactory und andere in der Hightech Agenda konkret benannte Vorhaben?
In welchem Umfang kann nach Auffassung der Bundesregierung der in den Fragen 19a und 19b erfragte Bedarf durch die voraussichtlich vorhandenen Stromerzeugungs- und Anschlusskapazitäten gedeckt werden?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um negative Folgen des Ausbaus von Rechenkapazitäten für KI auf den Strompreis, die Treibhausgasemissionen, die Verfügbarkeit von Wasser und die Verfügbarkeit von Anschlusskapazitäten ans Stromnetz zu vermeiden?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Abwärme aus KI-Rechenzentren zu nutzen?
Teilt die Bundesregierung die nach einer repräsentativen Umfrage (https://algorithmwatch.org/de/wp-content/uploads/2025/10/251027_AW_ORG_FinalReport_Deutschland_DE-1.pdf) von circa zwei Dritteln der deutschen Bevölkerung vertretene Auffassung, dass die Errichtung neuer Rechenzentren nur dann zulässig sein sollte, wenn sie durch erneuerbare Energien betrieben werden und dafür neue, nicht bereits geplante Energiequellen geschaffen werden, und wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Anforderungen an die Nachhaltigkeit einer deutschen AI Gigafactory stellt die Bundesregierung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Verordnungsentwurf der EU-Kommission (2025/0229 (NLE)) eine nachhaltige Energieversorgung voraussetzt?
Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang die bestehenden Zertifizierungen des Blauen Engels für Rechenzentren (DE‑UZ 228) und für energieeffiziente Software (DE‑UZ 215)?
Welche Potenziale von KI „zur Stärkung der freiheitlichen Demokratie“ plant die Bundesregierung zu untersuchen?
Was ist die derzeitige zeitliche und inhaltliche Planung für den Roadmap-Prozess zum Technologiefeld „Quantentechnologien“, und welche Stakeholder sollen daran beteiligt werden?
Welche Konsequenzen hat die seit dem Bundeshaushalt für 2025 bestehende Zweckbindung, die Ausgaben aus Titel 683 25, Kapitel 3004 des Bundeshaushalts (Quantensysteme – Quantentechnologien, Photonik) nur dann erlaubt, wenn sie dem Schutz der informationstechnischen Systeme im Sinne des Artikels 115 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes dient, für die Ausrichtung der daraus geförderten Programme?
Welche Definition des Schutzes informationstechnischer Systeme legt die Bundesregierung dabei zugrunde, und wie überprüft sie diese Zweckbindung bei geförderten Vorhaben?
Inwieweit ist diese Zweckbindung für Vorhaben ohne direkten Bezug zu Quantencomputing und Quantenkommunikation gegeben, insbesondere im Bereich der Quantensensorik und Photonik mit Anwendungen beispielsweise in der Medizin oder Fusionsforschung?
Was ist der Umsetzungsstand bzw. die Planung in Deutschland bezüglich der einzelnen Meilensteine, die die EU-Roadmap für Post-Quanten-Verschlüsselung für die Mitgliedstaaten bis Ende 2026 bzw. Ende 2030 vorsieht?
Was ist die derzeitige zeitliche und inhaltliche Planung für den Roadmap-Prozess zum Technologiefeld „Mikroelektronik“ und welche Stakeholder sollen daran beteiligt werden?
Welche Konsequenzen hat die Umschichtung von Mitteln im Sondervermögen von der Mikroelektronikförderung zugunsten des Straßenbaus im Umfang von 2,52 Mrd. Euro auf die Gesamtfinanzierung der Hightech Agenda?
Was ist die derzeitige zeitliche und inhaltliche Planung für den Roadmap-Prozess zum Technologiefeld „Biotechnologie“, und welche Stakeholder sollen daran beteiligt werden?
Welche Rolle spielt die globale Gesundheitsforschung im Bereich Biotechnologie und Gesundheitsforschung der Hightech Agenda?
Wie stellt die Bundesregierung die Kohärenz der Maßnahmen mit der globalen Gesundheitsstrategie sicher?
Sind spezifische Vorhaben oder Budgets zur globalen Gesundheitsforschung vorgesehen, und wenn ja in welchem Umfang?
Welche Rolle spielen bei dem angekündigten Ziel, bei antimikrobiellen Resistenzen (AMR) schneller Fortschritte zu erzielen, armutsassoziierte und vernachlässigte Krankheiten wie Tuberkulose und Malaria als zentrale AMR-Treiber?
Inwieweit soll bei der angekündigten „Etablierung und Stärkung neuer Formen von Public Private Partnerships in Forschung und Entwicklung“ auf Not-for-Profit-Partnerschaften wie CEPI (Coalition for Epidemic Preparedness Innovations) oder Produktentwicklungspartnerschaften zurückgegriffen werden?
Wie soll im Rahmen der Hightech Agenda sichergestellt werden, dass für Bereiche mit ungedecktem medizinischem Bedarf wie Frauengesundheit und vernachlässigten Krankheiten wirksame Pull Incentives verankert werden – im Einklang mit der Pharmastrategie –, und welcher Instrumentenmix ist dafür vorgesehen?
Mit welchen Maßnahmen soll das angekündigte Ziel, bei Frauengesundheit schneller Fortschritte zu erzielen, erreicht werden, welche Erkrankungen sollen dabei Priorität erhalten, und nach welchen Kriterien wird diese Auswahl getroffen?
Durch welche Vorkehrungen soll beim Einsatz von KI im Gesundheitsbereich dem Problem von Biases in den Trainingsdaten, etwa durch eine mangelnde Repräsentation von Frauen, begegnet werden?
Was ist die derzeitige zeitliche und inhaltliche Planung für den Roadmap-Prozess zum Technologiefeld „Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung“, und welche Stakeholder sollen daran beteiligt werden?
Welche Rolle spielen Solar- und Windenergie für das in der Hightech Agenda formulierte Ziel 2 („Wir unterstützen Innovationen und neue Technologien für die Energiewende“) im Technologiefeld „Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung“?
Welche damit im Zusammenhang stehenden konkrete Maßnahmen plant die Bundesregierung, und welche Mittel plant sie dafür zur Verfügung zu stellen?
Sofern Maßnahmen geplant sind, warum wird keine davon unter diesem Ziel als Flaggschiffmaßnahme benannt?
Innerhalb welchen Zeitraums hält die Bundesregierung das laut ihrem Aktionsplan „Deutschland auf dem Weg zum Fusionskraftwerk“ von ihr verfolgte Ziel, „das erste Fusionskraftwerk der Welt in Deutschland zu errichten“, für erreichbar?
Welche konkreten Regelungen des Atomgesetzes (mit Nennung der Paragrafen) sind vor dem Hintergrund der Ankündigung im Aktionsplan, Fusion nicht im Rahmen des Atomgesetzes zu regulieren, nach Auffassung der Bundesregierung nicht geeignet, zur Anwendung auf Fusionsanlagen zu kommen?
Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung bei der Regulierung von Fusion im Strahlenschutzgesetz bezüglich der Aspekte a) Aufsichtspflichten, b) Haftungsfragen, c) Entsorgungsverantwortung. d) Beteiligungsrechte für Öffentlichkeit und Umweltverbände und e) sicherheitstechnische Regelwerke?
Welche Rolle spielt der Aspekt der „thermischen Verschmutzung“ bei den Plänen der Bundesregierung zur Fusionskraft?
Wie verteilen sich die in diesem Bereich geplanten Maßnahmen und Ausgaben auf die verschiedenen technischen Ansätze zur Fusionskraft bezüglich Brennstoffen (Deuterium-Tritium oder andere) und Reaktortypen (Stellarator, Tokamak, Trägheitsfusion)?
Welchen Bedarf an Tritium bzw. anderen Fusionsbrennstoffen über welchen Zeitraum prognostiziert die Bundesregierung für die im Rahmen des Aktionsplans vorgesehenen Maßnahmen einschließlich des Fusionsökosystems und der Technologiedemonstratoren?
Welchen Bedarf an Tritium bzw. anderen Fusionsbrennstoffen prognostiziert die Bundesregierung für ein in Betrieb befindliches Fusionskraftwerk?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die derzeit weltweit für zivile Nutzung verfügbaren Mengen und Produktionskapazitäten an Tritium sowie den Anteil, der davon für Nutzungen in Deutschland verfügbar gemacht werden kann?
Welche Prognose über die Entwicklung der Verfügbarkeit von Tritium liegt dem Aktionsplan zugrunde und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Erschließung zusätzlicher Tritium-Quellen?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die mit Fusionskraft verbundenen Proliferationsrisiken und andere durch die militärische Nachnutzung ziviler Technologien (Dual Use) verbundene Gefahren zu vermeiden?
Inwieweit plant die Bundesregierung, sich für eine internationale Regulierung von Fusionskraft einzusetzen?
Spiegelt die von der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt am 10. September 2025 in der Sitzung des Forschungsausschuss geäußerte Kritik, die im Januar 2025 vom Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag veröffentlichte Studie „Auf dem Weg zu einem möglichen Kernfusionskraftwerk: Wissenslücken und Forschungsbedarfe aus Sicht der Technikfolgenabschätzung“ sei „nicht technologieoptimistisch“ genug, die Auffassung der Bundesregierung dazu wider?
Enthält diese Studie Feststellungen, denen aus Sicht der Bundesregierung nicht zugestimmt werden kann, und wenn ja, welche?
Gibt es Aspekte der Thematik, die aus Sicht der Bundesregierung in dieser Studie nicht ausreichend Berücksichtigung gefunden haben, und wenn ja, welche?
Inwieweit sind Erkenntnisse aus diesem Bericht, insbesondere in Hinblick auf die dort genannten Forschungsbedarfe, in die Pläne der Bundesregierung eingeflossen?
Entsprechen die vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung auf seiner Webseite (www.base.bund.de/de/nukleare-sicherheit/kerntechnik/kernfusion/kernfusion.html) veröffentlichten Aussagen, es sei „derzeit nicht prognostizierbar, ob oder wann ein erstes kommerzielles Fusionskraftwerk zur Stromerzeugung realisiert werden könnte“, und die Vorhaben privater Unternehmen, Versuchsreaktoren schon bis 2030 bis 2035 zu realisieren, seien „meist reine Absichtserklärungen und nicht unabhängig überprüfbar“, der Auffassung der Bundesregierung?
Welche Rolle spielt vor dem Hintergrund des Bekenntnisses zum deutschen Engagement im Aktionsplan ITER (International Thermonuclear Experimental Reactor) bei den Plänen der Bundesregierung zu Kernfusion?
Wie haben sich die von Deutschland bzw. der Europäischen Union getragenen Kosten von ITER in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Mit welchen entsprechenden Kosten, einschließlich Rückbau und Entsorgung, rechnet die Bundesregierung für die Zukunft?
Inwieweit und in welchen Bereichen sind von ITER zu erwartende Ergebnisse Voraussetzung für die Umsetzung des Aktionsplans?
Wie beziffert die Bundesregierung die konkrete Emissionsminderung, die durch die Hightech Agenda erzielt werden kann, und in welchen Bereichen?
In welcher Höhe werden jeweils Investitionen aus dem Klima- und Transformationsfonds und dem Sondervermögen getätigt, die zum Erreichen der Klimaneutralität beitragen können und die nicht in Kernfusion und CO2-Abscheidung fließen?
Wird sich die Hightech Agenda des Problems des Energietransports über große Entfernungen mithilfe von Leichtmetallen wie Aluminium und Magnesium oder mithilfe von Eisen annehmen, und wenn ja, wie?
Wird die Hightech Agenda die weitere Erforschung und Skalierung von Thermovoltaik, also der direkten Umwandlung von Wärmeenergie in elektrische Energie, vorantreiben, und wenn nein, warum nicht?
Welcher Anteil der Forschungskompetenzen, die mithilfe der Hightech Agenda aufgebaut werden sollen, entfällt auf den Bereich des natürlichen Klimaschutzes?
Mit welchen konkreten Schritten wird die Bundesregierung die angekündigten anwendungsbezogenen Forschungskompetenzen und Forschungsinfrastrukturen bei Ökosystemen wie Wäldern, Mooren und Küsten ausbauen, und welche Forschungslücken sollen dabei geschlossen werden?
Was ist die derzeitige zeitliche und inhaltliche Planung für den Roadmap-Prozess zum Technologiefeld „Technologien für die klimaneutrale Mobilität“, und welche Stakeholder sollen daran beteiligt werden?
Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass im Rahmen des „Innovationsbooster E‑Fuels“ nur die Entwicklung von klimafreundlichen E‑Fuel-Herstellungsverfahren gefördert wird, und welche flankierenden Maßnahmen sind vorgesehen, um sicherzustellen, dass die Skalierung von E‑Fuels auf schwierig zu dekarbonisierende Bereiche des Transportsektors (z. B. Schiffsverkehr) beschränkt wird?
Mit welchen Partnern plant die Bundesregierung bei der Initiative zur Skalierung von CCU (Carbon Capture and Utilization)-Technologien zusammenzuarbeiten?
Welche CO2-Emissionen gelten aus Sicht der Bundesregierung im Sinne der geplanten Initiative zur Skalierung von CCU-Technologien als unvermeidbar?
Auf welcher konkreten wissenschaftlichen Basis beruht die Annahme der Bundesregierung, dass sich die Hochskalierbarkeit der klimafreundlichen Produktion von Methanol mithilfe von atmosphärischem CO2 bis 2029 nachweisen lässt?
Wird die Hightech Agenda zur Hochflexibilisierung der Methanisierung und Methanolisierung beitragen, um diese Verfahren auf die Verfügbarkeit von erneuerbarem Strom anzupassen und die Anlagen systemdienlich zu machen, und wenn nein, warum nicht?
Welche Technologien erfüllen aus Sicht der Bundesregierung das Kriterium, „Umweltschutz, Effizienz und Wachstumschancen“ zu vereinen, vor dem Hintergrund der Ankündigung, die Luftfahrtforschung konsequent auf solche Technologien auszurichten?
In welchen Verkehrsbereichen sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Ankündigung, Deutschland zum Leitmarkt für autonomes Fahren zu entwickeln, Potenzial für autonome Fahrzeuge?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Marktpotenzial in diesem Bereich ein?
Wann werden nach Einschätzung der Bundesregierung die ersten autonomen Fahrzeuge in Europa markt- und zulassungsfähig werden?
Ist die deutsche Infrastruktur nach Auffassung der Bundesregierung für autonome Fahrzeuge auf der Straße geeignet?
Welches Potenzial sieht die Bundesregierung für Entwicklung und Einsatz von Hyperloop-Technologie in Deutschland, und welchen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes erhofft sie sich?
Welche Anwendungsfelder sieht die Bundesregierung für die Entwicklung von Unterwasserrobotik?
Welches Potenzial sieht die Bundesregierung für KI-Anwendungen im Rahmen der ab 2026 angekündigten Entwicklung von „Mobilitätssysteme[n] der Zukunft in Modellregionen in Stadt und Land durch forschungsbasierten, beschleunigten Technologietransfer und KI“, und welche KI-Anwendungen sollen dabei getestet werden?
Welche Technologietransfers sind dabei vorgesehen?
Welche Partner sollen dabei eingebunden werden (bitte alle vorgesehenen privaten und öffentlichen Institutionen auflisten)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die benötigte Infrastruktur für KI und allgemein autonomes Fahren im Straßenverkehr, insbesondere bezüglich Netzabdeckung, zeitnah zur Verfügung gestellt werden kann?
Welche Drohnenanwendermärkte im Bereich Mobilität sieht die Bundesregierung?
Wie hoch sind die geplanten „massiven“ Investitionen in die „Entwicklung KI- und datenbasierter Lösungen für die Mobilität von morgen“?
Welche Infrastrukturbedarfe sieht die Bundesregierung für KI- und datenbasierte Mobilitätslösungen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den durch KI und datenbasierte Lösungen generierten Mehrbedarf an Energie im Verkehrssektor ein?
Welche Verkehrsträger sollen dabei eingesetzt werden?