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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Fesselungen bei Abschiebungen (G-SIG: 14012482)

Todesumstände eines sudanesischen Asylsuchenden, Ermittlungsverfahren gegen BGS-Beamte, Einsatz technischer Hilfsmittel bei Abschiebungen

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

18.12.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/771930. 11. 2001

Fesselungen bei Abschiebungen

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Im Mai 1999 starb der sudanesische Asylsuchende A. A. infolge der Gewaltanwendung, mit der Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) seinen Widerstand gegen die Abschiebung brechen wollten. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ (Nr. 47/2001) wurde A. A. für den Flug nach Khartoum mit elf Plastikfesseln, vier Klettbändern und einem 4,90 Meter langen Seil verschnürt. Weil er sich weiter wehrte, drückten die BGS-Beamten seinen Oberkörper auf die Schenkel. Laut „SPIEGEL“ sieht ein rechtsmedizinisches Gutachten „gravierende Anzeichen für ein Ersticken“. Gegen die beteiligten BGS-Beamten ist derzeit ein Ermittlungsverfahren anhängig.

Nach Informationen des „SPIEGELS“ (Nr. 44/2001) hat das Bundesministerium des Innern inzwischen einen neuen Spezialhelm für den Einsatz gegen abzuschiebende Ausländer zugelassen. Dieser soll zusammen mit einem Gurt („Body Cuff“) eingesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen4

1

Welche neueren – auch rechtsmedizinischen – Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Umstände des Todes des A. A. im Mai 1999 vor?

2

Welcher Sachstand im Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten BGS-Beamten ist der Bundesregierung bekannt?

3

Trifft es zu, dass ein neuer Spezialhelm im Zusammenhang mit Abschiebungen eingesetzt werden soll?

Wenn ja:

a) Warum ordnet die Bundesregierung nicht den Verzicht auf die Anwendung von Gewalt im Zusammenhang mit Abschiebungen an?

b) Aus welchen Gründen sieht sich die Bundesregierung zur Einführung eines neuen Spezialhelms veranlasst?

c) Was ist der Bundesregierung über – die Konstruktion des neuen Spezialhelms – den Hersteller des Helms bekannt?

d) Welche Vorsorge ist getroffen worden, dass der Einsatz des Helms nicht erneut zu Verletzungen oder gar Todesfällen führt?

4

Trifft es zu, dass außerdem ein neues Gurtsystem („Body Cuff“) eingesetzt werden soll?

Wenn ja:

a) Aus welchen Gründen sieht sich die Bundesregierung zur Einführung dieses Gurtsystems veranlasst?

b) Was ist der Bundesregierung über – die Konstruktion des neuen Gurtsystems – den Hersteller des Gurtsystems bekannt?

c) Welche Vorsorge ist getroffen worden, dass der Einsatz des Gurtsystems nicht erneut zu Verletzungen oder gar Todesfällen führt?

Berlin, den 30. November 2001

Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion

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