Finanziell geförderte Ausreisen nach Afghanistan
der Abgeordneten Clara Bünger, Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, ausreisepflichtige Afghanen nach Afghanistan abzuschieben. Zuletzt wurden Ende Februar 20 Personen über den Flughafen Leipzig nach Afghanistan abgeschoben, zuvor gab es im Juli 2025 einen Charterflug mit 81 Personen (https://mediendienst-integration.de/fluechtlinge/afghanische-fluechtlinge-in-deutschland/abschiebungen-nach-afghanistan/). Die Fragestellenden kritisieren diese Abschiebungen, weil die politische und humanitäre Lage in Afghanistan nach ihrer Kenntnis und Einschätzung desaströs ist. Der Krieg zwischen Pakistan und Afghanistan verschärft die Lage weiter (www.handelsblatt.com/politik/international/asien-neben-dem-iran-tobtder-krieg-zwischen-pakistan-und-afghanistan/100209434.html).
Daneben besteht die Möglichkeit, Ausreisen nach Afghanistan finanziell fördern zu lassen. Auf der Homepage des niedersächsischen Innenministeriums heißt es, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit April 2025 ein nationales Pilotprogramm zur Reintegrationsunterstützung in Afghanistan durchführt. Als Kooperationspartner wird ein Programm namens „International Returns and Reintegration Assistance“ (IRARA) genannt (www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/auslanderangelegenheiten/ruckkehr/freiwillige_ruckkehr/forderprogramme/programme-und-projekte-der-ruckkehrforderung-165030.html). Ausweislich der Website „Returning from Germany“ ist für Afghanistan auch das REAG/GARP Programm verfügbar (www.returningfromgermany.de/programmes/reag-garp/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Gibt es neben den in der Vorbemerkung genannten Programmen weitere Programme zur finanziellen oder anderweitigen Unterstützung für nach Afghanistan Zurückkehrende und wenn ja, welche?
a) Werden die genannten Programme alle derzeit umgesetzt und wenn nein, bei welchen ist die Umsetzung momentan nicht möglich und warum nicht?
b) Gibt es Programme, die seit dem 1. Januar 2024 vorübergehend ausgesetzt, beendet oder nur eingeschränkt umgesetzt wurden und wenn ja, welche und was sind jeweils die Gründe dafür?
Welche Rückkehr- und Reintegrationsleistungen können nach Afghanistan zurückkehrende Personen unter welchen Voraussetzungen erhalten (bitte nach den unterschiedlichen Programmen aufschlüsseln und auch danach differenzieren, ob die Mittel vor oder nach der Ausreise ausgezahlt werden)?
Welche näheren Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie finanzielle Leistungen, die nach der Rückkehr gewährt werden, ausgezahlt werden (bitte hier und in den Unterfragen nach den unterschiedlichen Programmen differenzieren)?
a) Wer bzw. welche Stelle zahlt das Geld vor Ort an die Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus?
b) Wann genau werden die Geldleistungen ausgezahlt?
c) Ist die Auszahlung der Geldleistungen an administrative Schritte geknüpft (etwa eine Anmeldung vor Ort, Verifizierung der Identität o. ä.) und wenn ja, an welche?
d) Wann, wie und von welcher Behörde erhalten die auszahlenden Organisationen das auszuzahlende Geld?
Welche näheren Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie Sachleistungen, die nach der Rückkehr gewährt werden, übergeben werden (bitte hier und in den Unterfragen nach den unterschiedlichen Programmen differenzieren)?
a) Wer bzw. welche Stelle gewährt bzw. übergibt die Sachleistungen?
b) Wann genau werden die Sachleistungen gewährt?
c) Ist die Gewährung der Sachleistungen an administrative Schritte geknüpft und wenn ja, an welche?
d) Wann, wie und durch wen erhalten die gewährenden Organisationen die zu gewährenden Sachleistungen?
Welche Organisationen sind in Afghanistan aktuell mit der Umsetzung der Rückkehr- und Reintegrationsprogramme beauftragt?
a) Seit wann bestehen die jeweiligen Kooperationen?
b) Gibt es Organisationen, die ihre Tätigkeit in Afghanistan nach der Machtübernahme der Taliban 2021 eingestellt haben, und wenn ja, welche?
In welchen Regionen in Afghanistan können Geld- und Sachleistungen an Rückkehrerinnen und Rückkehrer ausgezahlt werden und wo ist dies gegebenenfalls nicht möglich?
Gibt es Fristen, innerhalb derer Leistungen nach der Rückkehr nach Afghanistan beantragt bzw. „abgeholt“ werden müssen? Was passiert, wenn Rückkehrerinnen und Rückkehrer diese Fristen überschreiten?
Welche Dokumente müssen Rückkehrende vor Ort vorlegen, um die Leistungen zu erhalten? Gibt es Regelungen dazu, wie zu verfahren ist, wenn Rückkehrende über keine gültigen Dokumente verfügen?
Wie viele Auszahlungs- oder Anlaufstellen für Rückkehrende existieren aktuell in Afghanistan und wo befinden sie sich?
Gibt es Maßnahmen, die sicherstellen, dass die Auszahlung von Geldleistungen bzw. die Gewährung von Sachleistungen in einem sicheren Rahmen ablaufen kann und wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?
Wie viele Personen sind seit dem 1. Januar 2023 mit einer finanziellen Förderung aus Deutschland nach Afghanistan ausgereist (bitte nach Jahren und nach Programmen aufschlüsseln, bitte zusätzlich auch nach Geschlecht auflisten und angeben, wie viele Minderjährige unter den Rückkehrenden waren)? In welchen Bundesländern lebten Rückkehrerinnen und Rückkehrer zuvor?
In wie vielen Fällen wurden seit dem 1. Januar 2023 Reintegrationsleistungen nach einer Rückkehr nach Afghanistan ausgezahlt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurden zugesagte Leistungen doch nicht ausgezahlt und was waren die Gründe hierfür?
Überprüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bzw. überprüfen andere Stellen in Deutschland, ob beantragte und zugesagte Reintegrationsleistungen tatsächlich bei den Rückkehrerinnen und Rückkehrern ankommen und wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
Wie hoch war seit dem 1. Januar 2023 die durchschnittliche Höhe der an Afghanistan-Rückkehrerinnen und -Rückkehrer ausgezahlten Rückkehr- und Reintegrationsleistungen?
In wie vielen Fällen wurden Anträge auf Rückkehr- bzw. Reintegrationshilfen für Afghanistan seit dem 1. Januar 2023 abgelehnt?
Wie verteilen sich die am 26. Februar 2026 nach Afghanistan abgeschobenen Personen auf die Bundesländer (https://taz.de/Charterflug-nach-Afghanistan/!6158242/)?
Gab es Bundesländer, die sich bewusst nicht an der Abschiebung am 26. Februar 2026 beteiligt haben und wenn ja, welche?
Wie viele der am 26. Februar 2026 Abgeschobenen hatten zuvor in Deutschland einen Asylantrag gestellt?
Wie lange befanden die Abgeschobenen sich vor der Abschiebung bereits in Deutschland (bitte aufschlüsseln nach: bis zu einem Jahr, ein bis unter zwei Jahre, zwei bis unter drei Jahre, drei bis unter fünf Jahre, fünf bis zehn Jahre, über zehn Jahre)?
Wie alt waren die abgeschobenen Personen (bitte aufschlüsseln nach 18 bis 20 Jahre, 21 bis 30 Jahre, 31 bis 40 Jahre, 41 bis 50 Jahre, 51 bis 60 Jahre, älter als 60 Jahre)?
Wie viele Personen wurden während der Abschiebung am 26. Februar 2026 gefesselt?
Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Abschiebung am 26. Februar 2026 entstanden und wer hat diese getragen?
Mit welcher Fluggesellschaft wurde die Abschiebung vollzogen?
Wurde die Abschiebung durch Beamte des Bundes und/oder der Länder begleitet und wenn ja, durch wie viele?
Gab es im bisherigen Jahr 2026 weitere Abschiebungen nach Afghanistan und wenn ja, welche (bitte die Abschiebungen einzeln mit Anzahl der Betroffenen auflisten und zwischen Linien und Charterflügen differenzieren)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Verbleib und die Lebenssituation der Menschen, die seit 2024 aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben werden und wenn ja, welche?