Personalmaßnahmen und neue Verwaltungskultur in Modernisierungsvorhaben der Bundesregierung
der Abgeordneten Dr. Moritz Heuberger, Marcel Emmerich, Lukas Benner, Filiz Polat, Marlene Schönberger, Rebecca Lenhard, Jeanne Dillschneider, Dr. Anna Lührmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesverwaltung steht vor einer historischen Transformationsaufgabe. Wie auch unsere gesamte Gesellschaft muss sich die Bundesverwaltung an den demografischen Wandel anpassen und die Chancen der Digitalisierung nutzen. Gerade in Zeiten komplexer globaler Krisen ist eine leistungsfähige, repräsentative und bürgerorientierte Verwaltung essenziell für die Resilienz unserer Demokratie.
Die Bundesverwaltung ist bei ihrer Aufgabenwahrnehmung auf ausreichend qualifiziertes Personal angewiesen. Die baldige Ruhestandswelle der Babyboomer, die angespannte Haushaltlage, neue digitale Instrumente und die stetige Bewältigung neuer Aufgaben machen eine Umstrukturierung der Bundesverwaltung unausweichlich. In manchen Teilen der Bundesverwaltung herrscht bereits großer Personalmangel. Laut dbb fehlen z. B. 6 000 Personen beim Zoll (www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2025/250808_dbb_Personalbedarfe_oeD.pdf). Das hat Folgen für die effektive und effiziente Bekämpfung von Steuerbetrug oder die Kontrolle des Mindestlohns. Auch führen fehlende Personalkapazitäten zu längeren Warteizeiten bei der Beantragung von Fördermitteln beim BAFA.
Eine moderne Verwaltungskultur ist untrennbar mit Diversität und Chancengerechtigkeit verbunden. Eine Verwaltung, die die Vielfalt unserer Gesellschaft nicht widerspiegelt, verliert den Anschluss an die Lebensrealitäten der Bürger*innen. Studien wie die des DeZIM e. V. zur Diversität in Bundesministerien zeigen jedoch, dass weiterhin strukturelle Hürden für Menschen mit Migrationsgeschichte, von Rassismus betroffene Menschen, Menschen mit Behinderungen oder LGBTIQ*-Personen bestehen. Auch das gesetzlich verankerte Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in Führungspositionen in der Bundesverwaltung bis Ende 2025 wurde nicht erreicht (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/frauenanteil-an-fuehrungspositionen-der-bundesverwaltung-weiter-gestiegen-282400). Die Anzahl von Führungskräften mit ostdeutscher Biografie in der Bundesverwaltung, bundeseigenen Unternehmen und ausschließlich durch den Bund geförderte Zuwendungsempfänger zeigt auch hier Handlungsbedarf.
Als Reaktion auf die aktuellen Herausforderungen in der Bundesverwaltung hat die Bundesregierung im Oktober 2025 Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) beschlossen. Die „Modernisierungsagenda Bund“ identifiziert zwar zukunftsgerichtete Personalentwicklung und strategisches Personalmanagement als ein zentrales Handlungsfeld bei den Reformvorhaben, lässt jedoch in der Umsetzung entscheidende Detailfragen offen. Insbesondere werfen die Pläne der Bundesregierung zur pauschalen Personalreduktion um mindestens acht Prozent bis zum Jahr 2029 kritische Fragen auf. Während Effizienzsteigerungen durch Digitalisierung und Vereinfachung grundsätzlich zu begrüßen sind, darf ein Stellenabbau nicht zu einer Überlastung der verbleibenden Beschäftigten, strukturellen Unterdeckungen oder einem Qualitätsverlust staatlichen Handelns führen.
Mit der Kleinen Anfrage möchte die fragestellende Fraktion Klarheit über konkreten Umsetzungsstand der Personalmaßnahmen, die empirische Basis für einzelne Maßnahmen sowie die Strategien der Bundesregierung zur Förderung einer modernen, inklusiven und leistungsfähigen Verwaltungskultur schaffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen45
Welche Maßnahmen aus dem Handlungsfeld „Zukunftsgerichtete Personalentwicklung und Strategisches Management“ der Modernisierungsagenda Bund wurden bereits umgesetzt und wie ist der Status (Umsetzungsstand, Zieldatum) der noch nicht umgesetzten Maßnahmen?
Wie groß ist der Personalbestand der Bundesbehörden mit Ausnahme von Sicherheitsbehörden, dem Bundesnachrichtendienst und der Sonderlaufbahn des Auswärtigen Dienstes (bitte aufschlüsseln nach Monaten von Mai 2025 bis April 2026)?
Wie viele Stellen im unmittelbaren Bundesdienst sind zum jeweils aktuellen Stichtag unbesetzt (bitte aufschlüsseln nach Ressort, Laufbahngruppe, Beschäftigungsart [Beamtenverhältnis, Tarifbeschäftigung] sowie nach Bundesoberbehörden und nachgeordnetem Bereich)?
Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung dazu, in welchen Bundesbehörden wie viel Personal in den kommenden (fünf, zehn, fünfzehn) Jahren in den Ruhestand gehen (bitte nach Behörde und Anzahl der Personen aufschlüsseln)?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung für den Wissenstransfer zwischen ausscheidenden erfahrenen Kräften und Nachwuchskräften?
Aus welchen Gründen verlassen Beschäftigte nach Kenntnis der Bundesregierung den Bundesdienst (bitte auf Grundlage vorliegender Austrittsbefragungen oder Evaluationen antworten)?
Auf welchen empirischen Daten basiert aus Sicht der Bundesregierung die Notwendigkeit, den Personalbestand in der Ministerial- und Bundestagsverwaltung sowie in bestimmten nachgeordneten Behörden bis zum Jahr 2029 um mindestens acht Prozent zu reduzieren?
Wie verteilt sich die geplante Personalreduktion konkret auf einzelne Ressorts, Behörden und Aufgabenbereiche?
a) Wie viele Stellen sind davon Beamtenstellen?
b) Wie viele Stellen sind davon Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes?
c) Welche Kriterien liegen diesen Verteilungen zugrunde?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf Arbeitsverdichtung, Überstunden und Krankheitsstände in der Bundesverwaltung infolge des beabsichtigten und durch den demografischen Wandel ggf. darüber hinaus gehenden Personalabbaus?
Welcher Anteil des geplanten Personalabbaus soll nach Einschätzung der Bundesregierung tatsächlich durch Automatisierung oder Effizienzgewinne kompensiert werden und auf welcher Datengrundlage basiert diese Annahme?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der geplante Personalabbau nicht zu strukturellen Unterdeckungen führt, insbesondere solange die kompetenzbasierte Personalbedarfsplanung zunächst nur pilotiert wird?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der vorgesehene Kompetenzaufbau zeitlich und organisatorisch umgesetzt werden kann, wenn keine zusätzlichen Haushaltsmittel für den Prozess vorgesehen sind?
Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung geeignet, den Beratereinsatz entsprechend der Zielvorgabe der Modernisierungsagenda (Modernisierungsagenda – für Staat und Verwaltung (Bund), Oktober 2025) nachhaltig und messbar zu reduzieren?
In welchem Umfang sieht die Bundesregierung die Auslagerung grundlegender strategischer Aufgaben an private Dritte vor, etwa im Rahmen einer „strategischen Top-Management-Beratung“ und inwieweit dient dies diesem in Nummer 13 in Bezug genommenen Ziel?
An welchen Kennzahlen soll sich die gewünschte „messbare“ Reduzierung des Berateraufwandes bemessen?
Welche Behörden haben an der Pilotierung des Trainingsprogramms für Projekt-, Digital- und Management-Skills teilgenommen und welche ersten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus der Pilotierung vor?
Plant die Bundesregierung weitere Änderungen der Bundeslaufbahnverordnung zur Verbesserung der Personalgewinnung und -entwicklung?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für das Bundesalimentationsgesetz vor?
Wie wird die Bundesregierung die Kosten in Höhe von 707 Mio. Euro rückwirkend für 2025, 3,4 Mrd. Euro für das Jahr 2026 und 3,5 Mrd. Euro für 2027 im Haushalt berücksichtigen?
Wie begründet die Bundesregierung das Doppelverdienermodell?
a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es nicht zu Nachteilen bei Alleinerziehenden und Personen, deren Partner oder Partnerin nicht arbeitet oder weniger verdient, kommt?
b) Wenn diese Nachteile gewollt sind, wie rechtfertigt die Bundesregierung sie?
c) Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass alleinerziehende Beamte, Richter und Soldaten mit einem zu berücksichtigenden Kind nach § 41a in Verbindung mit Anhang VII.2 keinen ergänzenden Familienzuschlag erhalten?
Da die Referentenentwürfe des Bundesalimentationsgesetzes aus 2023 und 2024 vorsahen, dass es alimentative Ergänzungszuschläge gibt, die sich an den jeweiligen Wohnort der Beamt*innen orientieren, angepasst an die Wohngeldverordnung, warum hat die Bundesregierung von der individuellen Berücksichtigung des Wohnortes wieder abgesehen?
Wie haben sich die Bewerberzahlen an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (HS Bund) in den Jahren 2015 bis 2025 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Studiengängen und Geschlecht)? Welche Erklärung hat die Bundesregierung für den Rückgang der Bewerberzahlen?
Liegen bereits erste Erkenntnisse zur Wirksamkeit der beschlossenen Maßnahmen zur Steigerung der Bewerberzahlen an der HS Bund und welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung?
Welche Bundesbehörden nahmen an der Pilotierung des Führungskräfteentwicklungsprogramms teil und wie wurde die Auswahl der Behörden getroffen?
Welche Maßnahmen erachtet die Bundesregierung im Rahmen des Führungskräfteentwicklungsprogramms als prioritär und wie wird der Erfolg dieser Transformation definiert und evaluiert?
Wie ist die Zusammensetzung des Multiplikator*innennetzwerks des TransformationsHUBs und welche Vernetzungsveranstaltungen fanden bereits statt?
Welche konkreten Effekte werden vom TransformationsHub Bund erwartet und wie wird seine Wirksamkeit systematisch evaluiert?
Welches Konzept liegt der Errichtung des geplanten Sounding Boards zur kontinuierlichen Rückkopplung von Praxisimpulsen in die Modernisierungsagenda zugrunde?
a) Inwieweit wurde bereits ein Sounding Board eingerichtet?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welchen Änderungsbedarf zur Modernisierung und Weiterentwicklung der Personalentwicklungspläne hat die Bundesregierung identifiziert und wie ist hier der Umsetzungsstand (aufgeschlüsselt nach Ressort)?
Hält die Bundesregierung das bestehende System der Regelbeurteilung nach § 21 BBG für zeitgemäß, und welche Reformüberlegungen verfolgt sie im Bereich der Personalbeurteilung und Leistungsanreize?
Welche Behörden sind von der in der Modernisierungsagenda angekündigten Erleichterung des Personalwechsels zwischen unterschiedlichen Behörden und wie soll der Personalwechsel erleichtert werden?
Plant die Bundesregierung, den (auch temporären) Personalwechsel zwischen Bund- und Landesbehörden sowie zu EU und internationalen Institutionen zu erleichtern?
a) Wenn ja, wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, den (auch temporären) Personalwechsel zwischen Behörden und Privatwirtschaft zu erleichtern?
a) Wenn ja, wie?
b) Wenn nicht, warum nicht?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität des Bundes ergriffen und wie bewertet sie deren Wirksamkeit (bitte auf Evaluationen, Kennzahlen oder Befragungen stützen)?
Wie lange dauern Einstellungsverfahren im Bundesdienst im Durchschnit – gerechnet vom Zeitpunkt der Ausschreibung bis zu dem Dienstantritt – und wie hat sich diese Dauer in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Ressort und Laufbahngruppe darstellen)?
Wie lange dauern Einstellungsverfahren im Bundesdienst im Durchschnitt für mit dem Haushalt neu ausgebrachte Stellen – gerechnet vom Zeitpunkt der Gültigkeit des Haushaltsbeschlusses und der jeweiligen Personallisten bis zum Dienstantritt – und wie hat sich diese Dauer in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Handlungsempfehlungen aus der 2024 veröffentlichten Studie „Diversität in der Bundesverwaltung am Beispiel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ vom Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung De-ZIM e. V. und inwiefern setzt die Bundesregierung die Handlungsempfehlungen um?
Plant die Bundesregierung auf Bundesebene ein Partizipationsgesetz, wie es bereits einige Bundesländer eingeführt haben?
a) Wenn ja, was ist der Zeitplan dafür?
b) Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung eine Auffassung zum Partizipationsgesetz? Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus für ein Partizipationsgesetz auf Bundesebene?
Da die Bundesregierung in § 1 Absatz 2 Satz 2 Bundesgleichstellungsgesetz festgeschriebene Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen bis zum 31. Dezember 2025 zu erreichen, verpasst hat, plant die Bundesregierung neue Ziele zur gleichberechtigten Teilhabe?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn ja, werden sie gesetzlich verankert?
c) Wenn nein, warum nicht?
P1. Plant die Bundesregierung die gleichberechtigte Teilhabe und Aufstiegschancen innerhalb der Bundesverwaltung von anderen diskriminierten Personengruppen außer Frauen (z. B. Menschen mit Migrationsgeschichte, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Rassismuserfahrungen, Angehörige der Minderheit der Sinti und Roma, LGBTIQ*-Personen, Personen, die in den sogenannten neuen Bundesländern bzw. auf dem Staatsgebiet der ehemaligen DDR geboren wurden) zu verbessern, insbesondere in Bezug auf
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
In welcher Form wurden die Hauptpersonalräte und Gewerkschaften in die Ausarbeitung der personalpolitischen Maßnahmen einbezogen?
Plant die Bundesregierung ein Monitoring-System, das den Fortschritt der Personalmodernisierung in den einzelnen Ressorts vergleicht? Wenn nein, warum nicht?
Welche Steuerungsmöglichkeiten hat das BMDS und wie werden die Zuständigkeiten für die Koordinierung der Umsetzung der Personalmaßnahmen im Sinne eines Whole‑of‑Government‑Ansatzes zwischen den Ressorts verteilt?
Welche Evaluationsmaßnahmen plant die Bundesregierung, um die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen zu messen?