Verbotsdrohungen gegen alevitische Vereine in der Türkei und Berichte über einen Aufenthalt von Beteiligten der Sivas-Ausschreitungen in der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Vor dem Landgericht in Ankara läuft seit einigen Monaten ein Gerichtsverfahren gegen den Verband der Alevitisch-Bektaschitischen Institutionen in der Türkei und seinen Vorstand. Zu den betroffenen Vorstandsmitgliedern gehört auch Turgut Öker, zugleich Vorsitzender der Föderation der Aleviten Gemeinden in Deutschland.
Das Verfahren nach Artikel 5 Ziff. 2 des Vereinsgesetzes mit der Gesetzesnummer 2908 wirft dem Verband und seinen Vorstandsmitgliedern vor, durch die Verwendung der Begriffe Aleviten und Bektaschiten sowie durch die in der Satzung befürwortete Unterstützung von Forschungen über die alevitische Geschichte „Separatismus“ zu betreiben. Nach Artikel 5 Ziff. 2 des Vereinsgesetzes 2908 darf kein Verein mit dem Ziel gegründet werden, den Bestand der Republik Türkei zu zerschlagen oder zu gefährden, indem man unter Berufung auf Sprachen-, Nationen-, Klassen-, Religion- oder Konfessionsunterschiede Separatismus betreibt.
Nach Ziffer 5 dieser Vorschrift sind auch die Aktivitäten, die alleine eine Religion, eine nationale Minderheit, eine soziale Schicht oder eine Konfession fördern, verboten. Nach Ziffer 6 derselben Vorschrift ist auch verboten, zu behaupten, dass auf dem Territorium der Republik Türkei überhaupt Minderheiten existieren, die unterschiedlichen nationalen, religiösen, konfessionellen oder kulturellen Gruppierungen angehören oder unterschiedliche Sprachen sprechen. Dasselbe gilt auch beim Zusammenschluss von Minderheiten, der auch andere Sprachen und Kulturen schützt, fördert oder verbreitet als die türkische.
Im Vorfeld des Verfahrens hatte das Regierungspräsidium in Ankara den neugebildeten Verband laut Pressemitteilung der Föderation der Aleviten Gemeinden in Deutschland vom 28. September 2001 bereits im Juni 2001 aufgefordert, aus seiner Satzung die Ausdrücke „Aleviten, Bektaschiten, Cem, Cemevi etc.“ zu streichen. Andernfalls werde der amtierende Vorstand rechtlich belangt.
Eine erste Verhandlung am 3. Oktober wurde auf den 7. November (ohne Urteilsfindung) bzw. den 12. Dezember 2001 vertagt. Dort sollen die Verhandlungen neuerlich vertagt worden sein auf den 13. Februar 2002. Die strafrechtliche Verfolgung der neun Gründer des Verbands wurde nach einer Mitteilung des Verbands am 16. Oktober beendet. Die Vereinsgründer protestierten gegen die Repressalien gegen ihren Verein unter anderem bei der EU-Kommission und bei Vertretern der Bundesregierung.
In einer Pressemitteilung von Ende September verwies die Föderation der Aleviten Gemeinden in Deutschland auf frühere Verfolgungen gegen Aleviten in der Türkei und erklärte: „Schon einmal hatten Pogrome in 1993 in der Türkei in Anwesenheit und mit Duldung von Sicherheitskräften zu Terroranschlägen von Fundamentalisten mit vielen Toten geführt. Die 25 Millionen Aleviten in der Türkei müssen jetzt mit einer neuen Verfolgungswelle rechnen.“
Inzwischen berichtet die Föderation von Berichten in der türkischen Presse, wonach sechs verurteilte Attentäter, die bei den anti-alevitischen Ausschreitungen in Sivas 1993 beteiligt waren, sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten sollen. Dabei handelt es sich um M. C., M. Y., S. Ö., H. K., S. Y. und A. A.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das laufende Verfahren gegen den Dachverband der Aleviten in der Türkei und wie beurteilt die Bundesregierung das Verfahren?
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um eine Einstellung des Verfahrens und anderer Repressalien gegen alevitische Vereine in der Türkei zu erreichen?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Vereinsgesetz 2908 in der Türkei und welche Schritte hat die Bundesregierung – eventuell gemeinsam oder im Benehmen mit der EU-Kommission – unternommen bzw. plant sie in der nächsten Zeit, um eine umfassende demokratische Korrektur dieses Vereinsgesetzes zu erreichen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von den türkischen Presseberichten und den Sorgen in alevitischen Kreisen in der Türkei und der Bundesrepublik Deutschland, dass sich die oben genannten Attentäter von Sivas hier aufhalten? Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen bzw. plant sie in nächster Zeit, um diesen Berichten und Befürchtungen nachzugehen?