Zukunft der grünen Gentechnik in Deutschland
der Abgeordneten Helmut Heiderich, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Albert Deß, Peter Bleser, Peter Harry Carstensen (Nordstrand), Gottfried Haschke (Großhennersdorf), Siegfried Hornung, Meinolf Michels, Dr. Gerd Müller, Franz Obermeier, Katherina Reiche, Dr. Klaus Rose, Heinz Schemken, Norbert Schindler und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Aus welchem Anlass und mit welchen Begründungen hat die Bundesregierung die getrennte Zuordnung der Gentechnik in Landwirtschaft und Umwelt („Grüne Gentechnik“) sowie der Gentechnik in Pharmazie/Medizin („Rote Gentechnik“) auf verschiedene Ministerien vorgenommen?
Hat die Bundesregierung im Rahmen der Zulassungs- und Genehmigungsverfahren für gentechnisch verbesserte Pflanzen die Absicht, die Beteiligung verschiedenster Behörden neu zu ordnen und damit den bisherigen Verfahrensablauf zu ändern?
Wird die Bundesregierung die organisatorischen Umstrukturierungen in den verschiedenen Ministerien nutzen, um zur Etablierung eines zentralen Bewertungs- bzw. Zulassungsverfahrens der Agrar-Gentechnik in Deutschland zu kommen?
Was hat die Bundesregierung veranlasst, das von ihr selbst im Juni 2000 gestartete Programm zum Ausbau und zur Erforschung gentechnisch veränderter Pflanzen kurzfristig abzusagen?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der breiten öffentlichen Kommunikation im Rahmen eines Forschungsprogramms mit deutschlandweitem Anbau gentechnisch verbesserter Pflanzen zu und welche Projekte bzw. Maßnahmen plant sie zukünftig dafür einzusetzen?
Was meint die Bundesregierung mit der Aussage, „es gehe jetzt um eine konsequente, verbraucherorientierte Neuausrichtung der Agrarpolitik“, im Hinblick auf dieses Programm?
Wie passt die Absage dieses Programms zur Forderung des Bundeskanzlers Gerhard Schröder nach einer Gentechnik ohne „ideologische Scheuklappen und grundsätzliche Verbote“?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch ihren Schlingerkurs bei der Agrar-Gentechnik die von ihr selbst propagierte Vorreiterrolle Deutschlands in der Biotechnologie deutlich gefährdet wird?
Wie beschreibt die Bundesregierung ihre neue inhaltliche Position zur Agrar-Gentechnik?
Bedeutet der Stopp des Agrar-Gentechnik-Forschungsprogramms durch den Bundeskanzler Gerhard Schröder, dass die Bundesregierung den Anbau gentechnisch fortentwickelter Pflanzen in Deutschland ablehnt?
Hält die Bundesregierung die Ziele aus der Begründung des Bundeskanzlers vom 21. Juni 2000, in der er das 3-Jahres-Programm als notwendig für mehr Transparenz, für eine bessere Information der Öffentlichkeit, für einen offenen, sachlichen und verständlichen Dialog über die Einführung gentechnisch veränderter Pflanzen sowie als Anstrengung zur Aufklärungsarbeit bezeichnet hatte, jetzt nicht mehr für erstrebenswert?
Hat die Bundesregierung die Absage des 3-Jahres-Forschungsprogramms mit der völlig widersprüchlichen Begründung der BSE-Problematik getroffen, um die Agrar-Gentechnik in die Nähe dieser Seuche zu rücken?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die völlig unpassende Vermischung mit der BSE-Problematik die Agrar-Gentechnik in einen völlig ungerechtfertigten und fachlich absolut falschen Ruf bringt?
Verfolgt die Bundesregierung jetzt auch die Absicht, den seit Jahren zugelassenen und stattfindenden Import von gentechnisch fortentwickeltem Soja und Mais nach Deutschland zu verbieten?
In welcher Weise wird die Bundesregierung die Fortschreibung der EU-Richtlinie 90/220 unterstützen und wie zügig wird sie diese in deutsches Recht umsetzen?
Wird die Bundesregierung die durch die Europäische Kommission vorgelegte Novel-feed-Verordnung unterstützen und darauf hinwirken, dass diese bis 2001 beschlossen wird?
Wie ist die Äußerung der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Buhlmann, zu verstehen (DER TAGESSPIEGEL vom 25. Januar 2001), die Förderung der Agrar-Gentechnik sei „nicht auf Eis gelegt“?
Bedeutet die Aussage der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Buhlmann, „alle bereits genehmigten Versuche und Forschungen würden nicht gestoppt“ (NetZeitung vom 24. Januar 2001), dass die im Zusammenhang mit dem 3-Jahres-Programm erörterten Forschungsansätze vollständig umgesetzt werden?
In welchem Umfang werden Projekte aus diesem Bereich zusätzliche Forschungsmittel aus dem gerade vorgestellten Förderrahmen von 1,5 Mrd. DM in den nächsten 5 Jahren erhalten?
Wird die Agrar-Gentechnik zukünftig am Zuwachs der Forschungsmittel (Rahmenprogramm zur Förderung der Biotechnologie in Deutschland) für Gentechnik im gleichen prozentualen Anteil beteiligt wie bisher bzw. bisher vorgesehen?
Betrachtet die Bundesregierung die Agrar-Gentechnik nach wie vor als „eine Schlüsseltechnologie für die moderne Landwirtschaft“, wie vom Bundeskanzler Gerhard Schröder mehrfach öffentlich hervorgehoben?
Hält die Bundesregierung ein gemeinsames Vorgehen von Wissenschaftlern, verarbeitender Industrie, Landwirtschaft, Verbrauchern und Politik nicht mehr für die beste Methode der „Aufklärung über die Chancen und Risiken der Gentechnik“ (Die Rheinpfalz vom 25. Januar 2001)?
Bedeutet die Aussage des Regierungssprechers, es sei „nicht klar, wann die Gespräche fortgesetzt werden“ (Süddeutsche Zeitung vom 25. Januar 2001), dass die Bundesregierung gegenwärtig kein Konzept zur Zukunft der Agrar-Gentechnik hat?
Wird die Bundesregierung die in Kürze anstehenden Zulassungen gentechnisch fortentwickelter Pflanzen in Kraft treten lassen, wie von allen beteiligten Wissenschaftlern und Behörden einstimmig empfohlen oder wird sie auch hier „die Notbremse“ ziehen (Handelsblatt vom 25. Januar 2001)?
Bedeutet die Äußerung der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Buhlmann, „Nur die kommerzielle Nutzung der Technologie liege zunächst auf Eis“ (Süddeutsche Zeitung vom 25. Januar 2001), dass die Bundesregierung auch jede Zulassung von bereits vollständig geprüften und von der EU bereits langjährig zugelassenen Pflanzen mit allen Mitteln verhindern wird?
Wird die Bundesregierung der Empfehlung der neuesten TAB-Studie Nr. 68 (TAB: Technikfolgenabschätzungsbericht) folgen, einen einheitlichen Grenzwert für gentechnisch veränderte Organismen festzulegen?
Wird die Bundesregierung den vorgeschlagenen Grenzwert von 1% zur Abgrenzung zwischen gentechnisch fortentwickelten und konventionell gezüchteten Pflanzen generell für alle Bereiche unterstützen?
Wird die Bundesregierung jetzt auch die vom Kabinett bereits verabschiedete „Biopatent-Richtlinie“ wieder zurückziehen oder nachbessern?
Will die Bundesregierung notwendige Forschungserkenntnisse aus mehrjährigem kommerziellen Anbau, der jetzt von ihr in Deutschland gestoppt worden ist, zukünftig aus anderen Anbauländern (USA, Argentinien usw.) gewinnen?
Wird die Bundesregierung den großflächigen Anbau deutscher Saatzuchtunternehmen in solchen Ländern durch Forschungsmaßnahmen begleiten?
Wie beurteilt die Bundesregierung ihre Kehrtwendung in der Agrar-Gentechnik im Zusammenhang mit den internationalen Regelungen zum Biosafety-Protokoll vom 29. Januar 2000 und zum codex alimentarius?
Werden die Forschungsvorhaben im Rahmen des Projekts „Biologische Sicherheitsforschung und Monitoring“ voll umgesetzt?