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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Verhaftung und Tod eines abgeschobenen türkischen Asylbewerbers (G-SIG: 14011685)

Überprüfung der Sachverhalte, die zur Verhaftung des jungen Türken A.I.O. führten, aktuelle Asylpraxis

Fraktion

PDS

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

22.02.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/512922. 01. 2001

Verhaftung und Tod eines abgeschobenen türkischen Asylbewerbers

der Abgeordneten Carsten Hübner, Eva-Maria Bulling-Schröter, Ulla Jelpke, Heidi Lippmann und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

In einem Leserbrief an die Tageszeitung „junge Welt“ (abgedruckt in der Ausgabe vom 8. Januar 2001) berichtet ein Leser, mindestens einer der Häftlinge, die am 19. Dezember 2000 und in den Folgetagen im Zusammenhang mit der militärischen und polizeilichen Erstürmung türkischer Gefängnisse ums Leben gekommen sind, sei 1992 aus der Bundesrepublik Deutschland in die Türkei abgeschoben worden, „obwohl jede Menge Hinweise für eine Gefährdung von Leib und Leben vorlagen“. Sowohl sein Vater als auch seine Brüder leben laut des Schreibens als anerkannte Asylbewerber in der Bundesrepublik Deutschland.

Bei dem toten Häftling handele es sich um den 26-jährigen A. I. Ö. Dieser sei nach seiner Abschiebung aus Bayern „1993 wegen seiner politischen Aktivitäten, unter anderem als Mitglied des ,Internationalen Kulturzentrums Augsburg‘, im türkischen Corum verhaftet“ worden und wurde, so der Leserbriefschreiber, „1995 wegen angeblicher Unterstützung der in der Türkei verbotenen Kommunistischen Partei TKP/ML zu einer Haftstrafe von zwölfeinhalb Jahren verurteilt“.

A. I. Ö. befand sich, als ihn „Sicherheitskräfte nach Augenzeugenberichten bei lebendigem Leib im Gefängnis von Bursa verbrannten“, laut Leserbrief im 61. Tag des Hungerstreiks gegen die Verlegung der politischen Gefangenen in die Isolationszellen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Ist der Bundesregierung der Fall des türkischen Asylbewerbers A. I. Ö. bekannt?

2

Entspricht der im Leserbrief dargestellte Sachverhalt den Kenntnissen, über die die Bundesregierung in diesem Fall verfügt?

3

Wie, in welchen Zeiträumen und in Zusammenarbeit mit welchen türkischen Behörden hat die Bundesregierung überprüft, dass A. I. Ö. nach seiner Abschiebung in die Türkei tatsächlich nicht für Sachverhalte staatlich verfolgt wurde, die Gegenstand seines Asylverfahrens waren oder mit seinen politischen Aktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang standen?

4

Hat sich die Bundesregierung nach der Verhaftung von A. I. Ö. im Jahre 1993 an die türkischen Behörden gewandt und Aufklärung darüber verlangt, ob seine Verhaftung mit Sachverhalten begründet wurde, die Gegenstand seines Asylverfahrens waren oder die mit seinen politischen Aktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang stehen?

Wenn nein, warum nicht und welche Folgen zieht die Bundesregierung daraus?

5

Hat die Bundesregierung den Prozess gegen A. I. Ö. verfolgt, in dem er 1995 zu zwölfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde und kann ausgeschlossen werden, dass dabei Sachverhalte zur Verurteilung geführt haben, die Gegenstand seines Asylverfahrens waren oder die mit seinen politischen Aktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang stehen?

Wenn nein, warum nicht und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?

6

Ist die Bundesregierung dazu bereit, ggf. nachträglich die Ereignisse um den 26-jährigen A. I. Ö. in Erfahrung zu bringen, um daraus Schlüsse für die aktuelle Asylpraxis zu ziehen?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 22. Januar 2001

Carsten Hübner Eva-Maria Bulling-Schröter Ulla Jelpke Heidi Lippmann Roland Claus und Fraktion

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