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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Aufhebung des PKK-Verbots (G-SIG: 14011759)

Voraussetzungen für eine Aufhebung des Verbots bzw. Gründe für dessen Aufrechterhaltung

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

12.03.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/536013. 02. 2001

Aufhebung des PKK-Verbots

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Am 26. November 1993 hat der ehemalige Bundesminister des Innern, Manfred Kanther, mit einer Verfügung ein Verbot der Unterstützung der PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) und der ERNK (Nationale Befreiungsfront Kurdistans) und von mehr als zwanzig kurdischen Vereinen und Organisationen verhängt.

Im Laufe dieses Verbotes wurden kurdische Neujahrsveranstaltungen, Demonstrationen und Hungerstreiks, mit denen Kurdinnen und Kurden in der Bundesrepublik Deutschland ihren Protest gegen den Krieg in ihrem Heimatland ausdrücken wollten, unter Einsatz von Polizei und Bundesgrenzschutz verboten und verhindert.

Das Verbot traf nicht nur Mitglieder der PKK und der ERNK, sondern hatte zur Folge, dass gegen tausende von Kurden und Kurdinnen wegen des Zeigens sogenannter verbotener Symbole und der Teilnahme an Veranstaltungen Ermittlungs- und Strafverfahren eingeleitet wurden. Gegen Tausende von Kurden und Kurdinnen wurden seitdem Bußgelder in unzähliger Höhe verhängt.

Anfang 1998 hat die Bundesanwaltschaft die PKK nicht mehr als eine „terroristische Vereinigung“ (§ 129a Strafgesetzbuch), sondern als „kriminelle Vereinigung“ eingestuft. Diese neue Einstufung der PKK wurde u. a. mit der öffentlichen Distanzierung der PKK von Straftaten begründet.

Unmittelbar nach der Entführung des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan aus Kenia in die Türkei kam es zwar erneut zu heftigen Protestaktionen. Gleichzeitig aber erklärte der Präsidialrat der PKK erneut, dass die Organisation ihre Ziele mit friedlichen Mitteln verfolgen wolle und gewaltsame Auseinandersetzungen insbesondere in Deutschland ablehne.

Seit den Protesten gegen die Entführung von Abdullah Öcalan hat die PKK-Führung ihre Mitglieder und ihr Umfeld wieder beruhigen können. Nach Angaben der Sicherheitsbehörden waren seit den Ausschreitungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Entführung Öcalans keine Straftaten von Gewicht mehr zu verzeichnen.

Auch in der Türkei verfolgt die PKK einen neuen Kurs. Ihre bewaffneten Kräfte hat sie weitestgehend aus der Türkei in den Nordirak zurückgezogen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie beurteilt die Bundesregierung den neuen Kurs der PKK in Europa und in der Türkei?

2

Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, aufgrund des neuen Kurses der PKK das bestehende PKK-Verbot aufzuheben?

Wenn nein, warum nicht?

3

Welche Voraussetzungen sind nach Auffassung der Bundesregierung erforderlich, damit das PKK-Verbot aufgehoben wird?

4

Welche Straftaten, die eine Aufrechterhaltung des PKK-Verbotes begründen, sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach den Protestaktionen gegen die Entführung von Abdullah Öcalan Anfang 1999 noch der PKK zuzuordnen (bitte nach Art der Straftaten auflisten)?

5

Welche politischen Ziele der PKK begründen nach Ansicht der Bunderegierung die Aufrechterhaltung des PKK-Verbotes?

6

Welche kurdischen Veranstaltungen mit welcher Begründung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1999 verboten?

Berlin, den 9. Februar 2001

Ulla Jelpke, Roland Claus und Fraktion

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