Aufbau einer bundesweiten Gen-Datei von Straftätern beim Bundeskriminalamt
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Das „Wiesbadener Tagblatt“ berichtet in seiner Ausgabe vom 6. Februar 2001, dass rund 1 900 Wiesbadener in diesen Tagen Post von der Polizei erhalten. In diesen Briefen würden sie aufgefordert, „freiwillig“ eine Speichelprobe abzuliefern. Hintergrund der Aktion sei: Das Bundeskriminalamt (BKA) wolle die Gen-Daten von insgesamt 800 000 verurteilten Straftätern speichern.
Nach diesem Zeitungsbericht werden von der Polizei auch Personen angeschrieben, deren Verurteilung nahezu zehn Jahre zurückliegt. „Jeder, der wegen einer schweren Straftat noch im Bundeszentralregister erfasst ist, soll Spucke abliefern“, so der Bericht. Die Wiesbadener Staatsanwaltschaft habe von der Generalstaatsanwaltschaft Ende vergangenen Jahres Namen und Daten von 1 905 Tätern erhalten und bearbeite diese Liste nun. Wegen der „Riesenzahl“ würden „vorerst“ geringe Delikte wie zum Beispiel Körperverletzung nicht bearbeitet.
Bewährungshelfer sollen nach Angaben der Zeitung die Aktion bereits kritisiert haben und einen Konflikt mit dem Resozialisierungsgedanken sehen. Wer eine mehrjährige Bewährungszeit ohne weitere Strafe beendet habe, habe gezeigt, dass von ihm keine Wiederholungsgefahr ausgehe, wird ein Bewährungshelfer zitiert. Das Wiesbadener Landgericht soll einen ähnlichen Antrag der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg auf Durchführung eines Gen-Tests wegen Unverhältnismäßigkeit und Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht zurückgewiesen haben. Ähnliche Entscheidungen gebe es u. a. bereits vom Amtsgericht in Bad Schwalbach, und auch das Bundesverfassungsgericht habe in seinem jüngsten Urteil „der Sammelwut des BKA enge Grenzen gesetzt“. Die Verfassungsrichter forderten eine detaillierte Begründung jedes Falles.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Bestätigt die Bundesregierung die Angabe in diesem Bericht, dass das BKA den Aufbau einer bundesweiten Gen-Datei mit den Daten von 800 000 Straftätern beabsichtigt oder womöglich schon begonnen hat?
Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage und auf Grund welcher Weisung hat das BKA mit diesem Aufbau wann begonnen?
Wie viele Gen-Daten von Straftätern sind inzwischen bereits beim BKA oder bei anderen Polizeistellen gespeichert?
Wie viele Personen sind im Bundeszentralregister wegen Straftaten erfasst (bitte nach Straftatengruppen und Jahren, die diese Straftaten zurückliegen, aufgliedern)?
Welche Straftaten führen zur Aufnahme einer Person in die Liste derer, deren Gen-Daten das BKA speichern will?
In welchen Fällen genügt nach dem Vorhaben des BKA für den Versuch der Erfassung der Gen-Daten einer Person – die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, ohne jede Verurteilung – eine Verurteilung – mehrere Verurteilungen?
Wie viele Jahre müssen Straftäter keine weitere Strafe bzw. Verdächtige kein weiteres Ermittlungsverfahren aufweisen, um von der Feststellung ihrer Gen-Daten verschont zu werden?
Hat das BKA bzw. die Bundesregierung vor Beginn des Aufbaus der oben genannten Datei eine Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz zu dem geplanten Verfahren eingeholt?
Wenn ja, was war deren Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, diese Stellungnahme nunmehr nach Bekanntwerden der oben genannten Gerichtsurteile gegen das gewählte pauschale Verfahren einzuholen?