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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Forderungen für den EU-Beitritt der Türkei - Politische Rechte für Kurden und Kurdinnen (G-SIG: 14011575)

Fortschrittsberichte der EU-Kommission zur Türkei, Lösung der Kurdenfrage als Voraussetzung für die Aufnahme der Türkei in die EU, Einberufung einer Konferenz und andere Initiativen

Fraktion

PDS

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

08.01.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/473424. 11. 2000

Forderungen für den EU-Beitritt der Türkei – Politische Rechte für Kurden und Kurdinnen

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

EU-Kommissar Günter Verheugen hat am 8. November 2000 den „Fortschrittsbericht“ zur Türkei vorgelegt. Dieser Bericht wurde von Friedensinitiativen und kurdischen Organisationen heftig kritisiert, weil er auf die politischen Forderungen der kurdischen Bevölkerung in der Türkei und in Kurdistan nicht eingeht. Die politische Lösung der kurdischen Frage wird nicht als Kriterium für die EU-Aufnahme der Türkei formuliert.

Der Bericht falle hinter den Stellungnahmen der EU-Gremien, die in den letzten Jahren zur Bewertung der politischen Lage in der Türkei veröffentlicht wurden, zurück.

Vorrangig sei bei diesem Bericht, dass die EU politische Rücksichten auf die Türkei genommen habe und von den ursprünglichen Bedingungen zurückgewichen sei (vgl. die Pressemitteilung des Dialogkreises vom 9. November 2000).

Kurdische Organisationen und Friedensinitiativen haben bereits im Vorfeld der Veröffentlichung des Berichts der EU-Kommission darauf hingewiesen, dass die politischen Forderungen der kurdischen Bevölkerung nicht vernachlässigt werden dürfe (vgl. Deklaration kurdischer Intellektueller in Europa vom 8. November 2000 und die Pressemitteilung des Kurdistan Informationszentrums vom 31. Oktober 2000) Die Türkei müsse vor ihrer Aufnahme in die EU neben notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der Menschen- und Minderheitenrechte nach internationalen Standards folgende – im Bericht der EU nicht genannten – konkreten Mindestbedingungen zur politischen Lösung der Kurdenfrage erfüllen:

  • Rückkehrmöglichkeit der kurdischen Flüchtlinge in ihre zerstörten Dörfer und materielle Entschädigung für die durch Militäreinsätze erlittene Schäden.
  • Gesetzliche Anerkennung der kurdischen Bevölkerungsgruppe, Respektierung ihrer kulturellen, politischen und sozialen Rechte.
  • Die in den letzten Jahren verhängten Verbote kurdischer Organisationen und Parteien und das generelle Verbot von Parteien, die für die kurdische Bevölkerung eintreten, im türkischen Parteiengesetz müssen aufgehoben werden. Das Recht auf politische Organisierung von Kurdinnen und Kurden muss garantiert werden.
  • Die seit dem Lausanner Abkommen von 1923 ins Türkische umbenannten Orts- und Landschaftsnamen in kurdischen Gebieten müssen zurückgenommen werden, kurdische Namen dafür wieder zugelassen werden.
  • In den kurdischen Gebieten müssen wirtschaftliche Entwicklungsprojekte und -investitionen stattfinden, die zahllosen Minen geräumt werden, der Grenzhandel darf nicht behindert werden.
  • Die kurdischen kommunalen Selbstverwaltungen müssen wirtschaftlich und politisch gestärkt werden. Die Schulden der Gemeinden, die Folge der Kämpfe und des Kriegszustandes sind, müssen erlassen werden. Diese Gemeinden müssen bevorzugt aus Sonderfonds unterstützt werden.
  • Aufhebung des Dorfschützersystems.
  • Freilassung der DEP-Abgeordneten und Aufhebung des politischen Betätigungsverbots für kurdische Politiker.
  • Abschaffung des Nationalen Sicherheitsrats.
  • Abschaffung aller Sondergesetze, die in den kurdischen Siedlungsgebieten bestehen, und des Ausnahmezustands in der gesamten Region.
  • Auflösung der Staatssicherheitsgerichte.
  • Verfassungsreform, Abschaffung aller Gesetze und Verordnungen, die elementare politische und kulturelle Grundrechte der kurdischen Bevölkerung einschränken bzw. verbieten.
  • Generalamnestie für alle politischen Gefangenen.
  • Zur freien Diskussion über eine Lösung der Kurdenfrage müssen die gesetzlichen Regelungen, die die Presse-, Meinungs- und Organisationsfreiheit einschränken, reformiert werden.

Diese Forderungen sind in zahlreichen Erklärungen von der kurdischen Seite erhoben worden; sie sind auch in Europa von Menschenrechts- und Friedensgruppen vielfach unterstützt worden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass der von EU-Kommissar Günter Verheugen vorgelegte Bericht hinsichtlich der Thematisierung und der Forderung nach einer Lösung der Kurdenfrage hinter den Bericht der früheren Kommission zurückfällt und die kurdische Frage und die politischen Forderungen der kurdischen Bevölkerung nach politischen Rechten nicht explizit benannt werden?

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorgang?

2. Wie bewertet die Bundesregierung die o. g. Forderungen der kurdischen Seite zur Lösung der Kurdenfrage an die Türkei (bitte zu den Forderungen im Einzelnen Stellung nehmen)?

3. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Erfüllung der o. g. Mindestanforderungen Voraussetzung für die Aufnahme der Türkei in die EU sein soll?

Wenn nein, warum nicht?

4. Welche Schritte beabsichtigt die Bundesregierung zur Einhaltung dieser Forderungen durch die Türkei einzuleiten?

5. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderungen des Europäischen Parlamentes in seiner Entschließung vom 3. Dezember 1999 zur Einberufung einer Konferenz zur kurdischen Frage?

6. Ist die Bundesregierung willens, Initiativen zur Durchführung einer Konferenz zur Lösung der Kurdenfrage zu ergreifen?

Wenn ja, wann und in welcher Form soll eine derartige Initiative stattfinden?

Wenn nein, warum nicht?

7. Ist die Bundesregierung gewillt, die am 27. und 28. November 1998 von Bundeskanzler Gerhard Schröder und seinem damaligen italienischen Kollegen Massimo D'Alema sowie den Außenministern Joseph Fischer und Lamberto Dini vorgeschlagene „Europäische Initiative zur Lösung der Kurdenfrage“ umzusetzen?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht?

8. Wie bewertet die Bundesregierung die Entschließung des Europäischen Parlamentes unter Punkt 25 vom 12. Juni 1992, nach der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, der kurdischen Bevölkerung in den EU-Staaten kulturelle Rechte zu gewähren, ihre Sprache und Radio- und Fernsehsendungen in der kurdischen Sprache zu fördern?

9. Inwieweit wurden und werden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorschläge von Vertretern der kurdischen Bevölkerung und der Friedens- und Menschenrechtsinitiativen zur Lösung der kurdischen Frage durch die EU bei den Verhandlungen mit der Türkei und der Fertigstellung des o. g. „Fortschrittsberichts“ eingeholt bzw. inwieweit und in welcher Form werden diese künftig in die Diskussionen eingebunden?

Fragen9

1

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass der von EU-Kommissar Günter Verheugen vorgelegte Bericht hinsichtlich der Thematisierung und der Forderung nach einer Lösung der Kurdenfrage hinter den Bericht der früheren Kommission zurückfällt und die kurdische Frage und die politischen Forderungen der kurdischen Bevölkerung nach politischen Rechten nicht explizit benannt werden?

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorgang?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die o. g. Forderungen der kurdischen Seite zur Lösung der Kurdenfrage an die Türkei (bitte zu den Forderungen im Einzelnen Stellung nehmen)?

3

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Erfüllung der o. g. Mindestanforderungen Voraussetzung für die Aufnahme der Türkei in die EU sein soll?

Wenn nein, warum nicht?

4

Welche Schritte beabsichtigt die Bundesregierung zur Einhaltung dieser Forderungen durch die Türkei einzuleiten?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderungen des Europäischen Parlamentes in seiner Entschließung vom 3. Dezember 1999 zur Einberufung einer Konferenz zur kurdischen Frage?

6

Ist die Bundesregierung willens, Initiativen zur Durchführung einer Konferenz zur Lösung der Kurdenfrage zu ergreifen?

Wenn ja, wann und in welcher Form soll eine derartige Initiative stattfinden?

Wenn nein, warum nicht?

7

Ist die Bundesregierung gewillt, die am 27. und 28. November 1998 von Bundeskanzler Gerhard Schröder und seinem damaligen italienischen Kollegen Massimo D'Alema sowie den Außenministern Joseph Fischer und Lamberto Dini vorgeschlagene „Europäische Initiative zur Lösung der Kurdenfrage“ umzusetzen?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Entschließung des Europäischen Parlamentes unter Punkt 25 vom 12. Juni 1992, nach der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, der kurdischen Bevölkerung in den EU-Staaten kulturelle Rechte zu gewähren, ihre Sprache und Radio- und Fernsehsendungen in der kurdischen Sprache zu fördern?

9

Inwieweit wurden und werden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorschläge von Vertretern der kurdischen Bevölkerung und der Friedens- und Menschenrechtsinitiativen zur Lösung der kurdischen Frage durch die EU bei den Verhandlungen mit der Türkei und der Fertigstellung des o. g. „Fortschrittsberichts“ eingeholt bzw. inwieweit und in welcher Form werden diese künftig in die Diskussionen eingebunden?

Berlin, den 24. November 2000

Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion

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