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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Wirksamkeit der Finanzmittel zur Bekämpfung des Rechtsextremismus (G-SIG: 14011897)

Überprüfung der Wirksamkeit der ausgegebenen Finanzmittel, Förderung der politischen Jugendbildung

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

17.04.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/568827. 03. 2001

Wirksamkeit der Finanzmittel zur Bekämpfung des Rechtsextremismus

der Abgeordneten Sabine Jünger und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

In einem Interview der Wochenzeitung „Die Woche“ vom 9. Februar 2001 hat der Bundesminister des Innern, Otto Schily, erklärt, es sei eine Staatssekretärsrunde eingerichtet worden, die prüfe, „was die vielen Hundert Millionen Mark, die in der Vergangenheit dafür [für die Bekämpfung des Rechtsextremismus] ausgegeben wurden, eigentlich bewirkt haben. Wenn das Ergebnis negativ ausfällt, müssen wir Veränderungen vornehmen.“

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen10

1

Ist diese Prüfung durch die Staatssekretärsrunde erfolgt?

2

Welche Staatssekretäre waren an der Runde beteiligt?

3

Nach welchen Kriterien wurde die Wirksamkeit der aufgewandten Finanzmittel bewertet?

4

Welche von der Bundesregierung finanzierten Maßnahmen erwiesen sich als wenig wirksam in der Bekämpfung des Rechtsextremismus?

5

Welche von der Bundesregierung finanzierten Maßnahmen erwiesen sich als besonders wirksam in der Bekämpfung des Rechtsextremismus?

6

Zu welchen Schlüssen kommen die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre hinsichtlich der Wirksamkeit von Sonderprogrammen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus?

7

Zu welchen Schlüssen kommen die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre hinsichtlich der Wirksamkeit von kontinuierlichen Haushaltsmitteln zur Bekämpfung des Rechtsextremismus?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Prüfung?

9

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Prüfung?

Wird sie Veränderungen vornehmen und wenn ja, welche?

10

Beabsichtigt die Bundesregierung, die einmaligen und auf das laufende Jahr beschränkten Finanzmittel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für verstärkte Maßnahmen der politischen Jugendbildung in Höhe von 30 Mio. DM auch im nächsten Jahr zur Verfügung zu stellen bzw. zu verstetigen?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 27. März 2001

Sabine Jünger Roland Claus und Fraktion

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