BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Umgang mit abgereicherter Uran-Munition (G-SIG: 14011944)

Verbringen von radioaktivem Material aus dem Kosovo nach Deutschland durch den BMVg, Rudolf Scharping am 21.1.2001, Ablieferung in der Sammelstelle für radioaktive Abfälle des Landes Berlin

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

08.05.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/587209. 04. 2001

Umgang mit abgereicherter Uran-Munition

der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Günther Friedrich Nolting, Dirk Niebel, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

1993 sprach das Amtsgericht Tiergarten in Berlin eine Geldstrafe nach dem Strafgesetzbuch gegen einen Arzt wegen Verstoßes gegen atomrechtliche Vorschriften aus. Der Arzt hatte Geschossreste mit abgereichertem Uran aus dem Irak nach Deutschland verbracht, ohne im Besitz der für dieses radioaktive Material erforderlichen atomrechtlichen Genehmigung zu sein.

Die betreffenden Geschossreste wurden in die Sammelstelle für radioaktive Abfälle des Landes Berlin verbracht. Der von den Geschossresten ausgehende Strahlenpegel betrug 11 Microsievert pro Stunde an der Oberfläche.

Der Bundesminister der Verteidigung war während seines Truppenbesuches im Kosovo am 20./21. Januar 2001 im Besitz von abgereicherter Uran-Munition, deren Harmlosigkeit er mittels einer dort durchgeführten Pressekonferenz dadurch demonstrieren wollte, dass er sie vor laufenden Kameras und im Beisein vieler Menschen in Händen hielt.

Nach Rückkehr aus dem Kosovo kündigte er tags darauf an, dass er dem Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages während dessen Sitzung am 24. Januar 2001 Messungen an der abgereicherten Uran-Munition vorzuführen gedenke. Eine Konfrontation der Ausschussmitglieder unterblieb jedoch aufgrund der ablehnenden Haltung der Ausschussmehrheit.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Lag eine atomrechtliche Genehmigung für das Verbringen von radioaktivem Material aus dem Kosovo nach Deutschland für den Bundesminister der Verteidigung am 21. Januar 2001 vor?

2

Wenn ja, mit welcher Begründung wurde diese Genehmigung ausgestellt?

3

Wenn nein, ist bereits die Justiz mit dem Verstoß gegen atomrechtliche Vorschriften befasst?

4

Wurde das fragliche radioaktive Material in die Sammelstelle für radioaktive Abfälle des Landes Berlin oder in eine andere Sammelstelle verbracht?

5

Wann geschah die Verbringung?

6

Wurde der Strahlenpegel des radioaktiven Materials gemessen und wie waren die Messergebnisse?

7

Befindet sich derzeit noch abgereichertes Material im Besitz des Bundesministers der Verteidigung, des Bundesministeriums der Verteidigung oder der Bundeswehr?

Berlin, den 6. April 2001

Jürgen Koppelin Günther Friedrich Nolting Dirk Niebel Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen