Regelanfrage beim Verfassungsschutz in Einbürgerungsfällen
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Nach Berichten Betroffener werden Einbürgerungen verzögert, weil erst Anfragen an den Verfassungsschutz gestellt werden. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht sieht eine solche Regelanfrage nicht vor. Den Ländern ist es freigestellt, ob sie bei den Verfassungsschutzämtern Auskünfte einholen lassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass inzwischen im Regelfall in Einbürgerungsverfahren Auskünfte bei den Verfassungsschutzämtern eingeholt werden?
Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen diese Anfragen?
Welche Auskünfte über Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber werden – sei es im Regel-, sei es im Einzelfall – von den Verfassungsschutzämtern eingeholt?
Über (frühere) Angehörige welcher Staaten sind in den Jahren 1998, 1999, 2000 und 2001 wie viele Anfragen bei Verfassungsschutzämtern in Einbürgerungsverfahren gestellt worden (bitte nach den einzelnen Jahren, nach den Herkunftsstaaten und nach den Bundesländern getrennt aufführen)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechend der Entschließung des Bundesrates vom 9. November 2001 (Bundesratsdrucksache 806/01 < Beschluss>) die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht dahin gehend zu ergänzen, dass zukünftig bei allen Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerbern im gesamten Bundesgebiet ab dem 16. Lebensjahr Regelanfragen bei den Verfassungsschutzämtern durchgeführt werden müssen?
Wenn ja, wann ist mit der entsprechenden Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht zu rechnen?