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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Steuerliche Folgen für die Landwirtschaft aus der BSE-Krise (G-SIG: 14011838)

Auswirkungen der BSE-Krise auf die steuerliche Behandlung der Landwirte, Herabsetzung der Vorsteuer, Erlass von Steuerschulden, steuerliche Behandlung von Entschädigungszahlungen

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

28.03.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/549706. 03. 2001

Steuerliche Folgen für die Landwirtschaft aus der BSE-Krise

der Abgeordneten Bartholomäus Kalb, Albert Deß, Gerda Hasselfeldt, Heinz Seiffert, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Norbert Barthle, Otto Bernhardt, Peter Bleser, Peter Harry Carstensen (Nordstrand), Leo Dautzenberg, Jochen-Konrad Fromme, Gottfried Haschke (Großhennersdorf), Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach), Helmut Heiderich, Siegfried Hornung, Helmut Lamp, Hans Michelbach, Meinolf Michels, Franz Obermeier, Hans-Peter Repnik, Norbert Schindler, Diethard Schütze (Berlin), Wolfgang Schulhoff, Gerhard Schulz, Klaus-Peter Willsch, Elke Wülfing, Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Infolge der in Deutschland festgestellten BSE-Fälle und des Einbruchs der Nachfrage nach Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen befindet sich die deutsche Landwirtschaft in der schwersten Krise seit Jahrzehnten. Nicht nur spezialisierte Rinderzüchter und Bullenmäster, sondern auch viele Milchviehbetriebe sind derzeit in einer existenzbedrohenden Lage. Die bisher von der Bundesregierung angebotene Beteiligung an den BSE-Folgekosten ist völlig unzureichend. Die anhaltende Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern über die Kostentragung verhindert bislang, dass den Bauern wirksam geholfen wird, sofern nicht die jeweilige Landesregierung von sich aus entsprechende Maßnahmen ergriffen hat.

Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass bei der Besteuerung landwirtschaftlicher Betriebe der gegenwärtigen Ausnahmesituation hinreichend Rechnung getragen wird. Mehrere Faktoren haben dabei Einfluss auf die steuerliche Situation der Landwirte. Hier muss jetzt die Bundesregierung Stellung nehmen, wie sich die BSE-Krise auf die steuerliche Behandlung der Landwirte auswirkt.

Dabei ist zwischen unmittelbar betroffenen Betrieben, in denen ein BSE-Fall festgestellt wurde, und den von BSE mittelbar durch die Marktentwicklung betroffenen Betrieben zu differenzieren.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen20

1

In welchem Umfang werden sich die Umsatzeinbußen der Landwirtschaft aufgrund der BSE-Krise im letzten und im laufenden Jahr – nach Ansicht der Bundesregierung – auf das Einkommensteuer- und Umsatzsteueraufkommen auswirken?

2

Wie wirkt sich die BSE-Krise auf die Einkommensteuer-Vorauszahlungen der bilanzierenden Landwirte bzw. der § 13a-Landwirte aus?

3

Wie werden von Seiten der Finanzverwaltung die Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen wegen der BSE-Krise behandelt, zum einem bei Landwirten, deren Rindviehbestand getötet wurde, zum anderen bei Landwirten, deren Rindviehbestand wegen der BSE-Krise nicht abgesetzt werden kann?

4

Welche Unterlagen oder Angaben verlangt die Finanzverwaltung bei Anträgen auf Herabsetzung der Vorauszahlungen wegen der BSE-Krise von den einzelnen Landwirten?

5

Gibt es bei der Entscheidung über die Herabsetzungsanträge ein bundeseinheitliches Vorgehen?

6

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Betriebe aufgrund der BSE-Krise bereits eine Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen beantragt haben und in welchem finanziellen Umfang?

Wenn nein, von welchen Schätzungen geht die Bundesregierung aus?

7

Welche Möglichkeiten werden den Landwirten von Seiten der Finanzverwaltung eingeräumt, wenn z. B. für zurückliegende Jahre Steuernachzahlungen anfallen, aufgrund der BSE-Krise aber Liquiditätsengpässe bei den Landwirten entstanden sind?

8

Welche Anforderungen werden dabei an die Gewährung einer Stundung gestellt?

Sind Sicherheitsleistungen erforderlich?

9

Wie wird die Vollstreckung möglicher Steuerforderungen gegenüber von der BSE-Krise betroffenen Landwirten gehandhabt?

10

Inwieweit besteht die Möglichkeit, Landwirten die Steuerschuld aufgrund der BSE-Krise zu erlassen?

11

Wie werden die bei Tötung des gesamten Viehbestandes wegen Vorhandenseins eines BSE-Falles anfallenden Entschädigungen einkommen- und umsatzsteuerlich behandelt?

12

Können die Landwirte in diesem Fall (siehe Frage 10) die möglicherweise aufgedeckten stillen Reserven steuerneutral auf Ersatzbeschaffungen übertragen bzw. Rücklagen für Ersatzbeschaffung nach R 35 EStR (Einkommensteuer-Richtlinien) bilden?

13

Welche Kriterien für die Ersatzbeschaffung müssen dabei erfüllt sein, auch mit Blick auf die von der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, angekündigte Wende in der Agrarpolitik, die ggf. innerbetriebliche Umstellungen erfordert?

14

Wird bei Nichterfüllung der Voraussetzungen nach R 35 EStR eine Gewinnverteilung aus Billigkeitsgründen zugelassen?

15

In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung, die BSE-Krise bei der Ermittlung der Steuerschuld von § 13a-Landwirten zu berücksichtigen?

16

In welchem Umfang können Landwirte wegen der BSE-Krise Teilwertabschreibungen auf ihren Rindviehbestand vornehmen – was gilt bei Gruppenbewertungen?

17

Wie wirkt sich die mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vorgenommene Verschärfung bei Teilwertabschreibungen auf die rinderhaltende Landwirtschaft aus?

18

Wie wird die Entschädigung für nicht mehr verwertbares Futter steuerlich behandelt?

19

Welchen Zeithorizont zur Klärung noch offener Punkte z. B. möglicher Billigkeitsregelungen strebt die Bundesregierung im Interesse der Betroffenen an?

20

Wie werden die Zahlungen an die Landwirte im Rahmen des EU-Schlachtprogramms zur Marktstützung bei den Landwirten einkommen- und umsatzsteuerlich behandelt?

Berlin, den 6. März 2001

Bartholomäus Kalb Albert Deß Gerda Hasselfeldt Heinz Seiffert Heinrich-Wilhelm Ronsöhr Norbert Barthle Otto Bernhardt Peter Bleser Peter Harry Carstensen (Nordstrand) Leo Dautzenberg Jochen-Konrad Fromme Gottfried Haschke (Großhennersdorf) Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) Helmut Heiderich Siegfried Hornung Helmut Lamp Hans Michelbach Meinolf Michels Franz Obermeier Hans-Peter Repnik Norbert Schindler Diethard Schütze (Berlin) Wolfgang Schulhoff Gerhard Schulz Klaus-Peter Willsch Elke Wülfing Wolfgang Zöller Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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