Schusswaffengebrauch durch Polizei- und BGS-Beamte in den letzten zehn Jahren
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich nach Presseberichten (u. a. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21. Februar 2001) auf ein „Eigensicherungskonzept“ geeinigt, das neben dem verstärkten Gebrauch von Schutzwesten unter anderem vorsieht, polizeiliche Fahrzeugkontrollen künftig verstärkt, wenn nicht sogar regelmäßig mit gezogener Waffe vorzunehmen.
Begründet wird das neue Konzept damit, dass im vergangenen Jahr acht Polizeibeamte bei solchen Kontrollen erschossen wurden oder auf andere Weise ums Leben kamen.
Naturgemäß wächst bei Polizeikontrollen, wenn diese mit gezogener Waffe erfolgen, auch die Gefahr des versehentlichen Schusswaffengebrauchs und damit von schweren bis tödlichen Verletzungen der Kontrollierten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie sieht das „Eigensicherungskonzept“ der Innenministerkonferenz genau aus?
Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht dieses Konzept?
Gilt dieses Konzept auch für Beamte des Bundesgrenzschutzes, des Zolls und evtl. weiterer Bundesbehörden?
Wie viele Beamte der Polizei, des Bundesgrenzschutzes und vergleichbarer anderer Einrichtungen (z. B. Zoll) sind in den letzten zehn Jahren bei
a) Kontrollen des ruhenden oder fließenden Verkehrs,
b) verdachtslosen Kontrollen z. B. in Zügen und auf Bahnhöfen,
c) anderen, nicht durch einen konkreten Tatverdacht gegen konkrete Täter begründeten Kontrollen im Straßenverkehr (z. B. Schleierfahndung) durch einen unerwarteten Angriff der Kontrollierten – leicht verletzt,
– schwer verletzt,
– ums Leben gekommen (bitte jährliche Angaben, nach Ländern aufgeschlüsselt)?
Wie viele der kontrollierten Personen wurden bei solchen Kontrollen durch polizeiliche Maßnahmen, insbesondere durch versehentlichen Schusswaffengebrauch,
a) leicht verletzt,
b) schwer verletzt,
c) getötet (bitte jährliche Angaben, nach Ländern aufgeschlüsselt)?
Wie viele Beschwerden von Opfern solcher Übergriffe sind bei Polizei, Bundesgrenzschutz, Zoll usw. in den letzten zehn Jahren eingegangen (bitte jährliche Angaben, nach Ländern aufgeschlüsselt)?
In wie vielen Fällen
– wurden solche Beschwerden als angeblich oder tatsächlich „unbegründet“ nicht weiter verfolgt,
– führten solche Beschwerden zu Disziplinarverfahren gegen die beteiligten Beamten (bitte jährliche Angaben, nach Ländern aufgeschlüsselt)?
Mit welchen Ergebnissen endeten diese Disziplinarverfahren?
Welche Schritte wurden von der Innenministerkonferenz ergriffen, um
a) diese Fälle von versehentlichem Schusswaffengebrauch einzuschränken und damit dem Schutz der Kontrollierten zu erhöhen,
b) den Schutz der Beamten bei diesen Kontrollen zu verbessern?