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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Aktuelle Lage im Sudan (G-SIG: 14011936)

Initiativen zur Beendigung des Bürgerkrieges, Unabhängigkeit bzw. Autonomie für den Sudan, Entwicklungszusammenarbeit, Kindersoldaten, Einbeziehung in die HIPC-Entwicklungshilfe, Erdölförderung, Problematik der Binnenvertriebenen, asyl- und abschieberelevante Lage, Repressalien gegen die christlichen Kirchen, Gefahr einer Hungersnot

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

24.04.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/571127. 03. 2001

Aktuelle Lage im Sudan

der Abgeordneten der Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Norbert Blüm, Siegfried Helias, Joachim Hörster, Rudolf Kraus, Dr. Manfred Lischewski, Marlies Pretzlaff, Erika Reinhardt, Hans-Peter Repnik, Dr. Christian Ruck, Peter Weiß (Emmendingen), Hermann Gröhe, Monika Brudlewsky, Dr. Heiner Geißler, Dr. Christian Schwarz-Schilling, Rainer Eppelmann, Dr. Erika Schuchardt und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Seit 1956 herrscht im Sudan, Afrikas größtem Flächenstaat, mit einer kurzen Unterbrechung von 1972 bis 1983 ein Bürgerkrieg zwischen dem arabisch und islamisch geprägten Norden und dem christlich bzw. animistisch ausgerichteten Süden. Allein seit 1983 sind diesem Konflikt und den dadurch ausgelösten Hungersnöten ca. 2 Millionen Menschen zum Opfer gefallen, während 4 Millionen zu Binnenvertriebenen wurden und ca. 1 Million Sudanesen das Land verließen. Im Südsudan gibt es zz. eine der weltweit größten Hilfsoperation für die dort lebende Bevölkerung.

Die Ursache für die fortwährenden Auseinandersetzungen liegt in der vom Norden verfolgten politischen, wirtschaftlichen und sozialen Benachteiligung des Südens, bei der insbesondere der Kontrolle der Bodenschätze des Südens eine wichtige Rolle zukommt. Bisher haben sich weder die Regierung in Khartoum noch die Rebellenarmee SPLA (Sudan People’s Liberation Army), die gegenwärtig den größten Teil der südlichen Landeshälfte kontrolliert, entscheidend durchsetzen können. Bisherige Friedensverhandlungen scheiterten in der Vergangenheit insbesondere an der Unvereinbarkeit der islamisch geprägten Rechtsordnung im Norden (Scharia) und der vom Süden geforderten Säkularisierung.

Das islamistische Militärregime des Generals Omar al-Bashir regiert seit 1989 den Sudan mit harter Hand. Das Recht der freien Meinungsäußerung und die politischen Gestaltungsmöglichkeiten der Opposition sind stark eingeschränkt. Die Einführung einer neuen Verfassung im Jahr 1998, die eine gewisse Liberalisierung im politischen Bereich zu versprechen schien, hat bisher nicht zu einer weitergehenden politischen Öffnung geführt. Seit der Verhängung des Ausnahmezustands im Dezember 1999 hat sich die Lage der Menschenrechte noch mehr verschlechtert. Verschiedene Hilfs- und Nichtregierungsorganisationen berichten von staatlichen Morden, auch an Zivilisten, geheimen Verhaftungen, Haft ohne Anklage oder Gerichtsurteil, unfairen Gerichtsverfahren, Folterungen und Misshandlungen in der Haft und von extralegalen Hinrichtungen. Auch sollen heimlich Amputationsstrafen wieder eingeführt worden sein.

Sogar zivile Ziele, wie z. B. Krankenhäuser, Flüchtlingslager oder sogar eine Schule in den Nuba-Bergen, wurden von der sudanesischen Armee bombardiert. In den letzten Jahren mehren sich auch Berichte über willkürliche Verschleppungen und Versklavung von den im Südsudan lebenden Schwarzafrikanern durch nordsudanesische Truppen; Frauen werden dabei immer wieder Opfer von Vergewaltigungen, unzählige Kinder werden zu Soldaten rekrutiert.

Ethnische Diskriminierungen und Verfolgungen gehen einher mit Schikanen gegen Anhänger nichtislamischen Glaubens, wie Christen und Animisten.

Widersprüchlich ist die Haltung der sudanesischen Regierung vor allem gegenüber dem Christentum, die im Südsudan vorherrschende Religion. Auch Geistliche wurden überfallen und festgenommen, sogar der katholische Erzbischof von Khartoum war 1999 verhaftet worden. Zudem wächst der Druck auf die katholischen justice-and-peace-Gruppen. Immer wieder wird auch von Zwangsislamisierungen berichtet. Kurz nach den im Dezember des Jahres 2000 durchgeführten Wahlen, die von der Opposition boykottiert wurden, verlängerte der alte und neue Präsident den Ausnahmezustand.

Der Sudan gehört weiterhin zu einem der ärmsten Länder der Welt, obwohl sich das hoch verschuldete Land wirtschaftlich gesehen gegenwärtig auf einem Wachstumskurs befindet, von dem die breite Bevölkerung allerdings bisher nicht profitiert hat. Seit 1989 ist von deutscher Seite aus die staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit dem Sudan faktisch eingestellt. Es gibt allerdings zz. deutliche Anzeichen, dass die internationale Isolation, in der sich der Sudan in der Vergangenheit befunden hat, langsam zu bröckeln beginnt. Es gibt Beobachter, die nicht ausschließen, dass die weitere Entwicklung im Sudan auf eine Spaltung des Landes oder auf Autonomielösungen hinauslaufen könnte, wobei sich letzteres Szenario auf der internationalen Ebene durchzusetzen scheint.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Welche Initiativen gedenkt die Bundesregierung zu starten, um dem „vergessenen Krieg“ im Sudan wieder eine höhere Aufmerksamkeit in der internationalen Öffentlichkeit und damit mehr Druck in Richtung einer Friedenslösung zu verschaffen?

2

Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung auf bilateraler, EU- und multilateraler Ebene zu ergreifen, um das Zustandekommen eines nachhaltigen Waffenstillstands, eines wirksamen Überwachungsmechanismus sowie des dringend notwendigen Friedensabkommen zu unterstützen?

Wie bewertet die Bundesregierung hierbei ihre eigenen Einwirkungsmöglichkeiten, wie diejenigen anderer wichtiger regionaler Akteure wie z. B. Ägyptens und Libyens bzw. der europäischen Ebene und vor allem den USA?

3

Welche Position bezieht die Bundesregierung zu Forderungen nach einer Spaltung des Sudans mit einem unabhängigen Süden bzw. einer Autonomielösung für den südlichen Landesteil?

4

Inwieweit verfügt die Bundesregierung über Informationen zum Vorwurf des Sudans gegen Uganda und Israel, diese würden die Rebellen im Süden des Landes militärisch unterstützen?

5

Inwieweit treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Meldungen zu, die sudanesische Regierung arbeite gezielt an einer Verbesserung ihrer bislang nicht immer ungetrübten Beziehungen zu Ägypten (angebliche Aufgabe von Gebietsansprüchen an der Rotmeerküste durch den Sudan) und Eritrea?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle des Sudans in den militärischen Auseinandersetzungen zwischen Eritrea und Äthiopien?

7

Welche Position bezieht die Bundesregierung zu der aus dem EU-Dialog mit dem Sudan herrührenden Feststellung, man könne dem Sudan trotz anhaltender Bombardierungen von Zivilisten im Südsudan, einer rigiden Anwendung des Scharia-Strafrechts (insbesondere in Form von Amputationen, Genitalverstümmelungen) und neuerlicher Verhaftungen von Oppositionellen und Journalisten Fortschritte bescheinigen?

Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die neuerliche begründungslose Verhängung des Ausnahmezustands durch Präsident Omar al-Bashir für ein weiteres Jahr?

8

Welche Position bezieht die Bundesregierung angesichts der immer noch eingefrorenen bilateralen deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu der Mitteilung, dass die EU Ende letzten Jahres die Entwicklungszusammenarbeit mit dem Sudan mittels eines Kooperationsprogramms in Höhe von 15 Mio. Euro bereits wieder aufgenommen haben soll?

9

Welche konkreten Schritte hat der kürzlich zum Sonderbeauftragten der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen (VN) zur Lage der Menschenrechte im Sudan ernannte Bundesminister a. D. Dr. Gerhart-Rudolf Baum bislang nach Kenntnis der Bundesregierung unternehmen können und mit welchem Ergebnis?

10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über von allen Bürgerkriegsparteien einschließlich der sudanesischen Armee rekrutierte Kindersoldaten?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die Korrektheit und Aussagekraft der Ende letzten Jahres durchgeführten Präsidenten- und Parlamentswahlen angesichts der Tatsache, dass diese seitens der sudanesischen Opposition als „Scheinwahlen“ und „Farce“ eingeschätzt und boykottiert worden waren?

12

Trifft es zu, dass Deutschland und anderen Gläubigerstaaten nahe gelegt wurde, den Sudan in den Genuss der Erweiterten HIPC-Entschuldungsinitiative (HIPC: heavily indebted poor countries – hochverschuldete arme Länder) kommen zu lassen?

Wenn ja, welche Position nimmt die Bundesregierung hierzu ein?

13

Wie ist die Position der Bundesregierung gegenüber einer Normalisierung der wirtschaftlichen und politischen Beziehungen mit dem Regime im Sudan?

Welche politischen Bedingungen knüpft sie an eine Wiederaufnahme der Entwicklungszusammenarbeit mit dem Land?

14

Welche entwicklungspolitische Kategorisierung würde eine Normalisierung der Beziehungen mit dem Sudan hinsichtlich der Einordnung in die regionale Schwerpunktsetzung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) nach sich ziehen?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der jüngst begonnenen Erdölförderung für die weitere Entwicklung des Landes?

Besitzt sie Informationen darüber, wofür die daraus gewonnenen Einnahmen verwandt werden bzw. wie diese Profite den einzelnen Landesteilen zugute kommen sollen?

Wie soll mittel- und langfristig sichergestellt werden, dass das wirtschaftliche Wachstum auch der breiten Bevölkerung, insbesondere dem südlichen Landesteil, zugute kommt und damit die Ursachen des Konflikts entschärft werden?

16

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass auch deutsche Firmen sich an der Ölförderung und dem Ölexport aus dem Sudan beteiligen wollen?

17

Wie schätzt die Bundesregierung im Sudan die Problematik der Binnenvertriebenen bzw. eine mögliche Rückkehr der Flüchtlinge ein?

Welche Maßnahmen sollen unternommen werden, um diese Bevölkerungsgruppen wieder in die Gesellschaft zu integrieren und welchen Beitrag könnten diese zu einem möglichen Friedensprozess leisten?

18

Wann wird die Bundesregierung den neuen Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage im Sudan vorlegen?

Auf welcher Grundlage basieren die Erkenntnisse?

19

Wie beurteilen die Bundesregierung und ihre Vertreter in Khartoum und in Nairobi die Repressalien gegenüber den christlichen Kirchen?

Auf welche Weise kann den Diskriminierungen gegenüber nichtmuslimischen Religionen nach Ansicht der Bundesregierung entgegengewirkt werden?

20

Wie schätzt die Bundesregierung die Warnung der VN und der Welternährungsorganisation (FAO) ein, wegen einer aktuellen Dürre im Sudan seien dort mehr als 1 Million Menschen vom Hungertod bedroht?

21

Welche Bedeutung wird der Befriedung und Entwicklung dieses Landes für die Region und den afrikanischen Kontinent beigemessen?

22

Wie bewertet die Bundesregierung Vorwürfe gegen die sudanesische Regierung, terroristische Organisationen zu unterstützen und auf dem Staatsgebiet des Sudans zu tolerieren?

Berlin, den 27. März 2001

Klaus-Jürgen Hedrich Dr. Norbert Blüm Siegfried Helias Joachim Hörster Rudolf Kraus Dr. Manfred Lischewski Marlies Pretzlaff Erika Reinhardt Hans-Peter Repnik Dr. Christian Ruck Peter Weiß (Emmendingen) Hermann Gröhe Monika Brudlewsky Dr. Heiner Geißler Dr. Christian Schwarz-Schilling Rainer Eppelmann Dr. Erika Schuchardt Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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