Zurückweisung kurdischer Flüchtlinge aus dem Irak nach Frankreich
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Vor einigen Wochen strandete an der südfranzösischen Küste der Frachter „East Sea“. An Bord befanden sich vorliegenden Informationen zufolge mehr als 900 kurdische Flüchtlinge aus dem Irak, die vor Verfolgung Schutz suchten. Einige von ihnen wollten zu Verwandten und Freunden nach Deutschland weiter reisen, sollen aber an der Grenze zurückgewiesen worden sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie viele der kurdisch-irakischen Flüchtlinge haben versucht, von Frankreich nach Deutschland weiter zu reisen?
Wie viele von ihnen sind nach Frankreich zurückgewiesen worden?
Welche Rolle haben bei der Identifizierung und Feststellung, dass die Betroffenen sich bereits in Frankreich aufgehalten haben,
a) ein Datenaustausch im Rahmen des Schengener Informationssystems,
b) ein Datenaustausch unter den Mitgliedstaaten des Dubliner Übereinkommens,
c) ein Fingerabdruckvergleich gespielt?
Welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben die Schutz suchenden Kurdinnen und Kurden derzeit in Frankreich?
Was ist der gegenwärtige Sachstand bei den Arbeiten zur Entwicklung des Fingerabdrucksystems EURODAC?