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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Keine haushaltspolitische Sonderstellung für die GEBB (G-SIG: 14012126)

Finanzierung und Arbeitsweise der GEBB, Überprüfung durch den BRH

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

15.08.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/640420. 06. 2001

Keine haushaltspolitische Sonderstellung für die GEBB

der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Dr. Helmut Haussmann, Ina Albowitz, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

Der Bundesrechnungshof (BRH) berichtete mit Datum vom 23. Mai 2001 dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO) zum Abschluss einer Prüfungsvereinbarung mit der Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbH (GEBB).

Zusammenfassend stellt er in dem Bericht fest, dass das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und die GEBB dem erklärten Willen des Haushaltsgesetzgebers, mit dem Abschluss einer Prüfungsvereinbarung nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 BHO eine eindeutige Regelung zur umfassenden Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der GEBB sowie künftiger Tochtergesellschaften zu schaffen, bisher nicht Rechnung getragen haben. Sachliche Gründe dafür kennt der BRH nicht. Er stellt darüber hinaus fest, dass seine bisherigen Erfahrungen im Rahmen der laufenden Betätigungsprüfung belegen, dass eine solche Prüfungsvereinbarung notwendig ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Seit wann ist die GEBB, die seit dem 22. August 2000 Mittel verausgabt, die ihr aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden, voll handlungsfähig?

2

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es einer eindeutigen Regelung umfassender Prüfungsrechte im Wege einer Prüfungsvereinbarung zwischen der GEBB und dem BRH bedarf?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die GEBB sich weigert, einen ihr am 21. Dezember 2000 vom Abteilungsleiter Haushalt des BMVg zugesandten Entwurf einer Prüfungsvereinbarung zu unterschreiben und zurückzusenden?

4

Stützt die Bundesregierung die am 30. April 2001 schriftlich gegenüber dem BRH geäußerte Auffassung des BMVg, die GEBB einer Überprüfung durch den BRH bis auf weiteres zu entziehen?

5

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich die GEBB als vollständig aus Bundesmitteln finanziertes Unternehmen dem parlamentarischen Willen zu unterwerfen hat?

6

Wie stellt sich die Bundesregierung der Feststellung, dass Prüfungen des BRH, gleich auf welcher Grundlage, das in Artikel 65 Satz 2 Grundgesetz festgeschriebene „Ressortprinzip“ nicht berühren, somit weder die Leitung eines Geschäftsbereiches durch den jeweiligen Bundesminister einschränken, noch ihn von seiner Verantwortung hierfür entbinden?

7

Hält die Bundesregierung die Ablehnung einer Prüfungsvereinbarung eines Bundesministeriums mit dem BRH mit Blick auf das Ressortprinzip für nachvollziehbar, beziehungsweise akzeptabel?

8

Haben vor dem 7. März 2000 Verhandlungen bezüglich einer Prüfungsvereinbarung zwischen dem BRH und der GEBB stattgefunden, wie von der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister der Verteidigung, Brigitte Schulte, auf Frage des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (F.D.P.) im Deutschen Bundestag erklärt (vgl. Plenarprotokoll 14/154, S. 15114C), oder waren die Verhandlungen bis zum 23. Mai 2001 noch nicht einmal begonnen, wie vom BRH behauptet?

9

Wann wird die Bundesregierung dem erklärten Willen des Haushaltsgesetzgebers nachkommen, mit dem Abschluss einer Prüfungsvereinbarung nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 BHO eine eindeutige Regelung zur umfassenden Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der GEBB sowie künftiger Tochtergesellschaften zu schaffen?

Berlin, den 19. Juni 2001

Jürgen Koppelin Dr. Helmut Haussmann Ina Albowitz Hildebrecht Braun (Augsburg) Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Jörg van Essen Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Funke Joachim Günther (Plauen) Klaus Haupt Ulrich Heinrich Walter Hirche Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Ulrich Irmer Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Dr. Irmgard Schwaetzer Dr. Hermann Otto Solms Carl-Ludwig Thiele Dr. Dieter Thomae Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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