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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Schutz vor Mobilfunk-Strahlung (G-SIG: 14011789)

Ergebnisse einer vom bayerischen Umweltministerium in Auftrag gegebenen Langzeitstudie zur Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkanlagen, unterschiedliche Bewertung der Studienergebnisse durch den Auftraggeber und die beauftragten Wissenschaftler, Maßnahmen zum vorbeugenden Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Mobilfunkstrahlung, Berücksichtigung neuerer Forschungsergebnisse bei der geplanten Novellierung der Bundesimmissionsschutzverordnung

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

10.04.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/541801. 03. 2001

Schutz vor Mobilfunk-Strahlung

der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Eva-Maria Bulling-Schröter, Rolf Kutzmutz, Angela Marquardt, Kersten Naumann und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Die heutige BSE-Krise ist auch eine Folge dessen, dass bereits seit Mitte der achtziger Jahre warnende Stimmen von Wissenschaftlern, Politikern und Fachleuten sowie Forderungen nach vorbeugendem Gesundheitsschutz nicht beachtet wurden, weil wissenschaftlich unanfechtbare Forschungsergebnisse für dessen Notwendigkeit angeblich nicht vorlagen. Eine ähnliche Situation lässt sich heute in der Entwicklung des Mobilfunks konstatieren. Sendeanlagen schießen zu Zehntausenden wie Pilze aus dem Boden, immer mehr Menschen, vor allem auch immer mehr Kinder, telefonieren mobil. Über die damit verbundene extreme Zunahme des Elektrosmogs gibt es eine Reihe wissenschaftlicher Studien, die zu unterschiedlichsten Ergebnissen von „harmlos“ bis „gefährlich“ kommen. Nach der bislang weltweit umfangreichsten Studie zu diesem Thema, durchgeführt vom schwedischen „Nationalen Institut für Arbeitsleben“, klagt jeder zweite Handy-Benutzer über Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System, Müdigkeit oder Kopfschmerzen. Eine Ende 1998 veröffentlichte Studie der Berliner Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit kommt zu dem Ergebnis, dass gepulste Mikrowellen der Intensität eines üblichen Mobilfunk-Telefonates die bioelektrische Gehirnaktivität beeinflussen. Das ARD-Fernsehmagazin „Report“ berichtete bereits am 21. August 2000, dass mehr als 40 internationale Forschungen Hinweise auf gesundheitliche Probleme durch Mobilfunkstrahlung geben, z. B. Hirnschäden bei Tieren, Erbgutveränderungen bei Menschen oder Krebs bei Mäusen. Die Bundesärztekammer erwartet vom Bundesamt für Strahlenschutz eine drastische Senkung der derzeit gültigen Grenzwerte. Die englische Regierung empfiehlt inzwischen, dass Kinder und Jugendliche nicht mobil telefonieren und hat das Aufstellen von Mobilfunkmasten in der Nähe von Kindergärten und Schulen verboten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass aus der BSE-Krise zu lernen ist, dass vorbeugender Gesundheitsschutz gerade bei technologischen Entwicklungen, deren Auswirkungen auf die Gesundheit unzureichend erforscht sind, besonders wichtig ist?

Wenn ja, was bedeutet das nach Ansicht der Bundesregierung für den Bereich Mobilfunk und Elektrosmog?

Wenn nein, warum nicht?

2

Worin bestehen nach Ansicht der Bundesregierung die wesentlichen Ergebnisse der vom bayerischen Umweltministerium im Juli 1998 in Auftrag gegebenen und inzwischen abgeschlossenen „Rinderstudie“, die die Risiken der Strahlung von Mobilfunkanlagen anhand einer Langzeitstudie an Rindern untersucht hat?

3

Wie bewertet die Bundesregierung diese Ergebnisse und welche Schlussfolgerungen für die praktische Politik ergeben sich für die Bundesregierung daraus?

4

Sind der Bundesregierung Differenzen in der Beurteilung der Ergebnisse der „Rinderstudie“ zwischen dem Auftraggeber und an der Studie beteiligten Wissenschaftlern bekannt?

Wenn ja, welche, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Differenzen?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung folgende Äußerungen des an der Studie beteiligten Fachtierarztes für Verhaltenskunde, Dr. Christoph Wenzel vom Institut für Tierhygiene, Verhaltenskunde und Tierschutz an der Universität München, in „Leben auf dem Land“ (im Landleben Verlag in Hannover bzw. München erscheinenden Monatsbeilagen verschiedener deutscher agrarischer Fachzeitungen), Ausgabe 1/2001 S. 20/21, über die Bewertung der Studienergebnisse seitens des bayerischen Umweltministeriums: „Die Bewertung und die Interpretation müssen kritisiert werden. Der Auftraggeber ist offensichtlich überfordert, die Dringlichkeit der Forschungsergebnisse zu werten … In einer achtstündigen Expertenrunde haben wir uns auf den gemeinsamen Nenner geeinigt: Es darf keine Entwarnung geben. Genau dies ist aber im Abschlusskommuniqué gestrichen worden … Die Darstellungen in der Öffentlichkeit sind jedenfalls nicht korrekt. Das Verhalten von Tieren ist ein sehr sensibler Parameter, daher zeigen die Ergebnisse der Studie einen deutlichen Zusammenhang zwischen elektromagnetischen Feldern und dem Organismus … Wir gehen mit einer gefährlichen Geschichte um. Unsere Ergebnisse sollten daher die Verantwortlichen in Politik und Industrie zu einer entschiedenen Reaktion veranlassen.“?

6

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die „Rinderstudie“ hinreichende Anhaltspunkte liefert, um bis zum Vorliegen weiterer Forschungsergebnisse schon heute Maßnahmen vorbeugenden Gesundheitsschutzes zu veranlassen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Maßnahmen könnten das sein?

7

Wie bewertet die Bundesregierung folgende Äußerung des Präsidenten der bayerischen Ärztekammer, Dr. H. Hellmut Koch, in der Fernsehsendung „Unkraut“, Bayern 3 vom 2. Februar 2001, 21.35 Uhr: „Die heutigen Grenzwerte schützen nicht ausreichend vor Elektrosmog. Wir wissen, dass gepulste Strahlen im Niederfrequenzbereich und Hochfrequenzbereich biologisch aktiv sind. Wir wissen aber nicht, ob dies etwas Ernstes bedeutet. Wir fordern deshalb, dass aus Vorsorge für die Bevölkerung die Grenzwerte niedriger angesetzt werden als sie derzeit sind, bis geklärt ist, ob Handys ein Gesundheitsrisiko darstellen oder nicht.“?

8

Hält die Bundesregierung die Grenzwerte für gepulste Strahlung für ausreichend, obwohl eine Reihe von Studien das Gegenteil ausweist?

Wenn ja, warum?

9

Erwägt die Bundesregierung, ähnliche Maßnahmen wie die englische Regierung zum vorbeugenden Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Mobilfunkstrahlung zu ergreifen?

Wenn nein, warum nicht?

10

Welche Veränderungen von Grenzwerten und welche sonstigen Vorsorgemaßnahmen im Mobilfunkbereich plant die Bundesregierung im Rahmen der Novellierung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung?

11

Bieten die gesetzlich festgelegten Grenzwerte außer dem Schutz vor thermischen Wirkungen auch Schutz vor anderen gesundheitlichen Risiken (Krebsgefahr, biologische Effekte wie falsches Reagieren von Nervenzellen usw.)?

Wenn ja, vor welchen, und vor welchen möglichen Gefahren schützen diese Grenzwerte nicht?

12

Wie bewertet die Bundesregierung folgenden Hinweis der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in ihrer Broschüre vom Oktober 1999: „Keine Normungsbehörde hat Expositionsrichtlinien mit dem Ziel erlassen, vor langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen wie einem möglichen Krebsrisiko zu schützen.“?

Gibt es solche Richtlinien in Deutschland, wenn nein, warum nicht?

13

Wie bewertet die Bundesregierung die Studienergebnisse des Wissenschaftlers Prof. Dr. Peter Semm, der im Auftrag der Deutschen Telekom AG jahrelang die gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung erforschte und dabei feststellte, dass bei Bestrahlung mit gepulster Hochfrequenz von 900 MHz, also weit unterhalb der Grenzwerte, 60 Prozent der Nervenzellen falsch reagieren, und welche politischen Schlussfolgerungen sind aus diesen Forschungen zu ziehen?

Berlin, den 1. März 2001

Gerhard Jüttemann Eva-Maria Bulling-Schröter Rolf Kutzmutz Angela Marquardt Kersten Naumann Roland Claus und Fraktion

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