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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Umsetzung des "Aussteigerprogramms für Rechtsextremisten" des Bundesministeriums des Innern im Freistaat Thüringen (G-SIG: 14012057)

Mittel für das Aussteigerprogramm, Rolle des thüringischen NPD-Vorsitzenden im bundesweiten Rechtsextremismus, V-Leute in rechtsextremistischen Organisationen, Ansiedlung des Aussteigerprogramms beim Verfassungsschutz

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

14.06.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/623930. 05. 2001

Umsetzung des „Aussteigerprogramms für Rechtsextremisten“ des Bundesministeriums des Innern im Freistaat Thüringen

der Abgeordneten Carsten Hübner, Ulla Jelpke, Petra Pau, Dr. Ruth Fuchs, Gerhard Jüttemann, Kersten Naumann, Rosel Neuhäuser und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Nach Erkenntnissen der „Thüringer Allgemeinen“ (TA) vom 12. Mai 2001 hat das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz über Jahre den bundesweit bekannten Rechtsextremisten und stellvertretenden Vorsitzenden der NPD-Thüringen, T. B., als V-Mann beschäftigt und dabei, so die TA, „insgesamt eine sechsstellige Summe, die er vor allem zur Organisation von rechten Aufmärschen verwendet hat“, eingesetzt. Der ehemalige Innenminister Thüringens, Richard Dewes, bestätigte laut TA vom 16. Mai 2001, dass das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz jährlich etwa 800 000 DM für direkte Geld- und Sachleistungen an V-Leute eingeplant habe. „Allerdings könnte die Summe durch Einsparungen an anderen Stellen auf 2,6 Mio. im Jahr aufgestockt werden, ohne dass das Finanzministerium oder der Landtag der Änderung zustimmen muss.“

Vor dem Hintergrund, dass der TA Informationen vorliegen, nach denen „in der NPD-Spitze B.’s Doppelleben bekannt ist und er einen großen Teil des Salärs für die Parteiarbeit spendet“, es „vier weitere Spitzel mit Doppelleben in den rechten Führungsetagen“ (beides TA, 12. Mai 2001) geben soll und gleichzeitig sowohl die Zuarbeit des Freistaates zum NPD-Verbotsantrag des Bundes als auch die Erfolge gegen rechtsextremistische Strukturen insgesamt als sehr fragwürdig bewertet werden, stellt sich die Frage, ob mit diesen Maßnahmen nicht nur der eigentliche Auftrag des Landesamtes, sondern auch das vom Bundesministerium des Innern (BMI) in Absprache mit den Ländern am 17. April dieses Jahres aufgelegte „Aussteigerprogramm für Rechtsextremisten“ konterkariert wird. Seine zurückhaltende Haltung zu diesem Aussteigerprogramm, das er für Thüringen weder für dringlich noch nützlich halte, erklärte der Thüringer Ministerpräsident Dr. Bernhard Vogel am 19. Februar 2001 im Deutschlandradio: „Wenn man das Aussteigen subventioniert, dann fördert man natürlich das Einsteigen.“

Schließlich besteht in der Öffentlichkeit der begründete Verdacht, dass aufgrund der angesprochenen Thüringer Praxis gerade führende Rechtsextremisten mit erheblichen Geldmitteln ausgestattet werden, ohne dass nachvollziehbar eine Gegenleistung erfolgt, die das gewählte Verfahren und den Mitteleinsatz rechtfertigen würde. Ein, zumal finanziell inspirierter Ausstieg, wie es das „Aussteigerprogramm“ intendiert, wäre damit sehr in Frage gestellt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Welche finanziellen Mittel sind seitens des Freistaates Thüringen zur Umsetzung des „Aussteigerprogramms für Rechtsextremisten“ bisher zugesagt bzw. eingesetzt worden und wie ist der gegenwärtige Umsetzungsstand des Programms vor Ort?

2

Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den bundesweit bekannten Rechtsextremisten und stellvertretenden Vorsitzenden der NPD-Thüringen, T. B., über seine Rolle im bundesweiten rechtsextremistischen Organisationsgeflecht

a) Welche Rolle spielt er dabei bei der rechtsextremistischen Zeitschrift „Nation & Europa“?

b) Welche Funktion übt er innerhalb der „Gesellschaft für Freie Publizistik (GFP)“ aus?

c) Welche Aktivitäten hat er in überregionalen „Anti-Antifa“-Aktivitäten entwickelt und welche Erkenntnisse konnte daraus das Bundesamt für Verfassungsschutz erzielen?

d) Welche Rolle spielte sein Engagement innerhalb der „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V. (HNG)“?

3

Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch in der angesprochenen Thüringer Praxis im Umgang mit V-Leuten in rechtsextremen Spitzenfunktionen, wie sie von der TA veröffentlicht wurde, und den Intentionen des „Aussteigerprogramms“?

Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, warum nicht?

4

Hat der Bund dem Land Ressourcen und Personal zur Umsetzung des „Aussteigerprogramms“ angeboten, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung – mit Blick auf das „Aussteigerprogramm“ – aufgrund der Presseveröffentlichungen gegenüber dem Thüringer Innenministerium zu reagieren und hält sie es für sinnvoll, in diesem Zusammenhang auf Kohärenz zwischen den Aktivitäten des Bundes und des Freistaates zu drängen?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

6

Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Praxis des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz die Ansiedlung des Aussteigerprogramms beim Verfassungsschutz?

7

Beabsichtigt die Bundesregierung, aus dem in Thüringen bekannt gewordenen Fall der Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit einem führenden Neonazi Konsequenzen für das „Aussteigerprogramm“ des BMI zu ziehen?

Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 30. Mai 2001

Carsten Hübner Ulla Jelpke Petra Pau Dr. Ruth Fuchs Gerhard Jüttemann Kersten Naumann Rosel Neuhäuser Roland Claus und Fraktion

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