Auswirkungen der V-Leute-Tätigkeit von Neonazis auf das NPD-Verbotsverfahren
der Abgeordneten Carsten Hübner, Ulla Jelpke, Gerhard Jüttemann, Kersten Naumann, Rosel Neuhäuser, Roland Claus und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Nach einer Meldung der „Thüringer Landeszeitung“ (TLZ) vom 16. Mai 2001 befürchtet der ehemalige Thüringer Innenminister Richard Dewes, „die vermeintliche Spitzelaffäre im Landesamt für Verfassungsschutz könnte negative Auswirkungen auf den laufenden NPD-Verbotsantrag auf Bundesebene haben“. Und auch der stellvertretende Vorsitzende der PDS-Landtagsfraktion, Bodo Ramelow, sieht, laut „Thüringer Allgemeine“ (TA) vom 14. Mai 2001, aufgrund der Affäre „Gefahren für das NPD-Verbotsverfahren“. „Sollte sich zeigen, dass bei den kritisierten Verbindungen der NPD zu gewaltbereiten Extremisten der Verfassungsschutz öfter die Finger im Spiel habe, sei der Erfolg des Verbots gefährdet“, gibt die TA eine Äußerung des Landtagsabgeordneten wieder.
Hintergrund der Kritik ist die Enttarnung des führenden Thüringer Neonazis und zeitweiligen stellvertretenden Vorsitzenden des NPD-Landesverbandes T. B. als langjährigen V-Mann des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz. T. B. erhielt dafür, laut TA vom 12. Mai 2001, „insgesamt eine sechsstellige Summe, die er vor allem zur Organisation von rechten Aufmärschen verwendet hat“.
Vor dem Hintergrund, dass T. B. als einer der virulentesten Neonazis in Thüringen gilt und einen wesentlichen Anteil an der organisatorischen und personellen Verschmelzung von NPD und militanter Neonazi-Szene in Thüringen hat, werden nun Befürchtungen laut, die NPD könne im Rahmen des NPD-Verbotsverfahrens die offenbar hochbezahlte V-Mann-Tätigkeit B.’s dafür nutzen, ihre Radikalisierung der letzten Jahre als bewusste Strategie des Verfassungsschutzes darzustellen.
Womit die Gefahr bestehe, dem Thüringer Verfassungsschutz könne die Rolle eines „Agent Provokateur“ zugewiesen werden.
Erste Hinweise in diese Richtung offenbart ein Eintrag im Internet-Diskussionsforum des rechtsextremen „Thüringer Heimatschutzes“ (THS) vom 18. Mai 2001. Darin verlautbart ein Diskussionsteilnehmer: „Gewinnen wir der Sache mal was Positives ab. Durch die Tatsache, wenn es so sein sollte, dass die Schlapphüte Aufmärsche finanziert haben, einmal Dankeschön. Weiterhin wird diese Tatsache den Verbotsantrag gegen die NPD mächtig ins Wackeln bringen. Karlsruhe, wir schauen auf dich. Wir werden sehen wer am Ende lacht.“
Darüber hinaus gibt es bereits Stimmen, die auch den Beitrag Thüringens zum NPD-Verbotsantrag selbst scharf kritisieren. In der TA vom 12. Mai 2001 wird etwa der bündnisgrüne Innenpolitiker Cem Özdemir zitiert, der die Thüringer Zuarbeit zum NPD-Verbotsantrag „schlicht ein Nichts“ genannt haben soll. Und als, so die TA im selben Beitrag, die Nordhäuser SPD-Bundestagsabgeordnete Gisela Schröter kürzlich den Chef des Bundesverfassungsschutzes nach der Thüringer Zuarbeit fragte, antwortete Heinz Fromm nur kurz: „Das ist ein Thüringer Problem, das in Thüringen gelöst wird.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Hat die Bundesregierung zur Vorbereitung des NPD-Verbotsantrages aus dem Bundesland Thüringen wichtige und/oder aussagekräftige Materialien bekommen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, worauf führt die Bundesregierung dies zurück?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Zuarbeit vor dem Hintergrund der aktuellen Verfassungsschutzaffäre um den V-Mann T. B.?
Hat die Bundesregierung vom Landesamt für Verfassungsschutz Thüringen in den letzten fünf Jahren Zuarbeiten für die Einschätzung des bundesweiten Rechtsextremismus (etwa für den Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz) bekommen?
Wenn ja, welche?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese im Hinblick auf ihre Aussagekraft?
Wenn nein, warum nicht?
Sind der Bundesregierung aus den letzten 10 Jahren ähnliche Fälle des Einsatzes von hohen Neonazi-Funktionären als V-Leute aus anderen Bundesländern bekannt?
Wenn ja, wie viele und welche (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Wenn ja, wie bewertet sie diese Einsätze?
Sieht die Bundesregierung im Einsatz von hohen Neonazi-Funktionären als V-Leute für den Verfassungsschutz grundsätzliche Probleme oder Schwierigkeiten (beispielsweise in Bezug auf die Verwendung der finanziellen Vergütungen der V-Leute)?
Wenn ja, welche?
Wenn ja, wie begegnet sie diesen?
Wenn nein, warum nicht?