Drohende Abschiebungen staatenloser Libanesinnen und Libanesen in die Türkei
der Abgeordneten Heidi Lippmann, Ulla Jelpke, Carsten Hübner und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Tausende in Deutschland lebende „staatenlose“ Kurdinnen und Kurden aus dem Libanon sehen sich seit Frühjahr 2000 einem massiven Generalverdacht ausgesetzt. Ihnen wird vor geworfen, sich ein Bleiberecht und Sozialhilfeleistungen in Deutschland „erschlichen“ zu haben, indem sie bei ihrer Einreise ihre angebliche türkische Staatsangehörigkeit wissentlich verschwiegen hätten. So sei ihnen Anfang der 90er Jahre ein Bleiberecht aus humanitären Gründen nur deshalb gewährt worden, weil ihre Abschiebung aufgrund fehlender Identitätsnachweise in den Libanon unmöglich war (vgl. Der Tagesspiegel vom 30. März 2000, taz-Bremen vom 8. April und 3. August 2000).
Bundesweit ermittel(te)n polizeiliche Sonderkommissionen und „Ermittlungsgruppen Libanon“, um u. a. über die türkischen Melderegister den Nachweis zu führen, dass die Betroffenen türkische Staatsangehörige seien. Zu den Ermittlungsmaßnahmen gehörten beispielsweise in Essen auch DNA-Analysen. Dort wurden bei betroffenen Flüchtlingen aus dem Libanon auch gegen deren Willen Körperzellen für eine solche Analyse entnommen, um eine andere Herkunft zu beweisen beziehungsweise zur Bestimmung von Verwandtschaftsgraden (vgl. Neue Ruhrzeitung vom 10. Januar 2001, Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 23. Januar 2001). Dies ist auch in Einzelfällen in Bremen und Niedersachsen geschehen (vgl. Frankfurter Rundschau vom 30. Januar 2001, Weserkurier vom 1. April 2001).
Dagegen versicherten die Betroffenen, vor ihrer Einreise mehr oder minder dauerhaft mit dem arabischen Namen im Libanon gelebt zu haben, unter dem sie sich auch in Deutschland gemeldet hätten. Vorgelegte Personaldokumente aus dem Libanon seien jedoch zumeist zu Fälschungen erklärt worden, hieß es auf der gemeinsamen Pressekonferenz von Caritas, Pro Asyl und Diakonie am 8. Mai 2001 in Hannover.
Bei den von der Abschiebung Bedrohten handelt es sich zum weit überwiegenden Teil um Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in Deutschland geboren wurden oder hier den größten Teil ihrer Jugend verbracht haben, die weder die Türkei kennen noch türkisch sprechen können. So sollen Behörden selbst in solchen Fällen Ermittlungen beziehungsweise aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet haben, in denen den Betroffenen eine Täuschung über ihre Identität aufgrund ihres kindlichen Alters bei der Einreise nicht vorgeworfen werden kann. In mehreren Fällen wurde bei Kindern die vorgenommene Einbürgerung zurückgenommen beziehungsweise die beantragte Einbürgerung verweigert (vgl. taz vom 4. Mai 2000).
„Das Wohl der Kinder und Jugendlichen, das nach der UN-Kinderrechtskonvention bei allen Verwaltungs handeln ein vorrangig zu beachtender Gesichtspunkt ist, zerschellt an den Klippen des deutschen Ausländerrechts“, hieß es auf der o. g. Pressekonferenz in Hannover.
Eine Recherchereise vom 8. bis zum 18. März 2001 in den Libanon und in die Türkei, an der neben einem hannoverschen Rechtsanwalt auch ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde Hildesheim auf Vorschlag des niedersächsischen Innenministeriums teilnahm, führte zu dem Ergebnis, dass die Betroffenen zur Volksgruppe der arabischen Mahalmi zählten. Ihre familiären Wurzeln lägen zwar in der Türkei, doch Zehntausende seien schon vor Jahrzehnten in den Libanon ausgewandert beziehungsweise geflohen. Im Libanon lebten sie teils „illegal“, teils als registrierte Ausländer, wenige wurden eingebürgert und erhielten die Bürgerrechte. „Kontakte zu den Herkunftsregionen sind gering“, heißt es in dem im Rahmen der o. a. Pressekonferenz vorgestellten Reisebericht. Dennoch seien viele der Betroffenen noch immer in türkischen Personenstandsregistern registriert. Deren Angaben kommt im Fall arabisch sprechender Kurdinnen und Kurden, die sich im Libanon aufhielten, jedoch allenfalls ein fragwürdiger Beweiswert zu:
- Es wurde festgestellt, dass allein die Tatsache, dass eine Familie/Person im türkischen Register aufgeführt ist, das Vorliegen der türkischen Staatsangehörigkeit zwar als wahrscheinlich, aufgrund der Fortschreibung der Register für die vor 1930 Ausgereisten jedoch nicht als sicher erscheinen lässt.
- Türkische Register wurden fortgeschrieben ohne Kenntnis der Betroffenen, gleich ob diese im Libanon, in Deutschland oder anderswo auf der Welt leben; auf diese Weise tauchen in einer Familie in diesen Registern auch mal mehr, mal weniger Kinder auf, Geburtsdaten- und -orte sind häufig falsch.
- Vorausgesetzt, der Libanonaufenthalt der Elterngeneration der heute in Deutschland lebenden staatenlosen Kurdinnen und Kurden ist glaubhaft, ist davon auszugehen, dass Kinder und Enkelkinder keine Kenntnis von einer eventuellen türkischen Staatsangehörigkeit, türkischen Namen oder Fortführung der Familienverhältnisse in türkischen Registern hatten.
Die Personenstandsregister sind aktuell auch Thema der türkischen Presse. Am 17. März 2001 erschien in der türkischen Tageszeitung „Radikal“ der Verlagsgruppe Hürriyet ein Artikel, in dem der für das Registerwesen zuständige Minister Tunca Toskay die Ergebnisse der Volkszählung bekannt gab. Er geißelte die Zustände im türkischen Registerwesen, es gäbe in den Registern eine Vielzahl fiktiver standesamtlicher Eintragungen: Ortsteile, Straßen, Gebäude und Haushalte, die in Wirklichkeit nicht existierten; 10-jährige Mädchen und 64-jährige Frauen würden zu Müttern, 22-Jährige bekämen bereits Rente.
„Die Politik stehe in der Verantwortung, nicht an der Vorverurteilung einer ganzen Personengruppe mitzuwirken und müsse für eine differenzierte Betrachtungsweise eintreten“, heißt es in der gemeinsamen Presseerklärung von Pro Asyl, dem Deutschen Caritasverband und dem Diakonischen Werk der Ev.-luth. Landeskirche Hannover e.V. vom 8. Mai 2001.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen19
Teilt die Bundesregierung die Auffassung,
a) dass die Erkenntnisse über Wanderungen und Vertreibungen von Kurdinnen und Kurden zwischen Syrien, dem Libanon, dem Iran, Irak und der Türkei bereits frühzeitig aufgrund von Berichten etwa des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) und von Menschenrechtsorganisationen vorlagen und deshalb die nun als neu präsentierten Fakten größtenteils nicht neu sind;
b) dass in Kenntnis dieser Situation auf Landes- und Bundesebene seit Ende der 80er Jahre Altfall- und Bleiberechtsregelungen beschlossen wurden, die Flüchtlinge mit ungeklärter Staatsangehörigkeit aus dem Libanon ausdrücklich mit einschlossen?
Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung in Bezug auf die Geschichte und heutige Situation der Mahalmi?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die türkischen Dörfer in der Provinz Mardin, aus denen nach bisherigen Erkenntnissen die Mehrzahl der von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen bedrohten Familien stammen sollen, entweder zerstört und unbewohnt sind wie das Dorf Dereici, ehemals Kilit, oder vom türkischen Militär besetzt sind, wie das Dorf Ückavak, ehemals Rashidi?
Welche weiteren Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur dortigen Situation, insbesondere der in diesen Dörfern und dem Dorf Yenilmez, ehemals Muhasni, lebenden Arabisch sprechenden Kurdinnen und Kurden vor?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Kenntnis der arabischen Sprache in der Türkei ausreichend zur Sicherung einer Existenzgrundlage in der Türkei ist?
Zu den Ermittlungen in den Bundesländern:
a) In wie vielen Fällen wird gegen staatenlose Libanesinnen und Libanesen ermittelt (bitte nach den einzelnen Bundesländern getrennt aufführen)?
b) Inwieweit kooperieren einzelne Bundesländer hierbei miteinander (bitte die betreffenden Bundesländer angeben)?
c) Findet auf Bundesebene ein entsprechender Informationsaustausch statt? Wenn ja, seit wann und unter wessen Federführung?
d) Liegen den Ermittlungstätigkeiten entsprechende Beschlüsse, Weisungen und/oder Vereinbarungen auf Bundesebene zugrunde? Wenn ja, welche und aufgrund welcher Erkenntnisse?
e) Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgen die Ermittlungen in den Bundesländern?
f) In wie vielen Fällen ist eine türkische Herkunft beziehungsweise Staatsangehörigkeit belegt worden? Welche Tatsache diente jeweils als Beleg?
Findet diesbezüglich eine Zusammenarbeit auf Bundesebene mit türkischen und libanesischen Stellen statt?
Wenn ja:
a) Mit welchen Stellen wird kooperiert?
b) Wer koordiniert diese Zusammenarbeit?
c) Wo werden ermittelte Daten und Informationen gesammelt beziehungsweise gespeichert?
Haben deutsche Polizei- oder andere Behörden Zugriff auf türkische Melderegister und/oder sind sie im Besitz von Datenbanken mit den Melderegistern (einiger) türkischer Orte?
Zur Durchführung von DNA-Analysen:
a) In welchen Bundesländern wurden bisher Betroffenen Körperzellen zur Durchführung von DNA-Analysen entnommen?
b) Welche Behörde war jeweils für die Entnahme von Körperzellen verantwortlich?
c) Auf welcher Rechtsgrundlage wurden Körperzellen entnommen?
d) Sind auch Körperzellen gegen den Willen der Betroffenen entnommen worden?
e) Was ist die Vergleichsbasis für die entnommenen Körperzellen?
f) Inwieweit sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung verletzt? Welche Stellungnahmen von den Datenschutzbeauftragten der Länder mit welchen Inhalten sind der Bundesregierung hierzu bekannt?
g) Werden die Ergebnisse der DNA-Analyse in einer Datei gespeichert? Wenn ja, in welcher und zu welchem Zweck?
h) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sich eine Staatsangehörigkeit nicht mit Hilfe von DNA-Analysen belegen lässt?
Welchen Beweiswert haben nach Auffassung der Bundesregierung – insbesondere für Arabisch sprechende Kurdinnen und Kurden –
a) Angaben aus türkischen Personenstandsregistern,
b) Angaben aus libanesischen Personenstandsregistern,
c) Bürgermeisterbescheinigungen, Hebammen- und andere Bescheinigungen aus dem Libanon?
Welcher dieser Bescheinigungen kommt nach Auffassung der Bundesregierung aus welchen Gründen ein höherer Beweiswert zu?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für den zukünftigen Umgang mit Auszügen aus türkischen Personenstandsregistern?
In wie vielen Fällen erfolgte aufgrund der Ermittlungstätigkeit bislang
a) eine Ausweisung,
b) eine Abschiebung (bitte nach den Zielstaaten getrennt aufführen),
c) eine „freiwillige Rückkehr“ (bitte nach den Zielstaaten getrennt aufführen)?
In wie vielen Fällen wurden in diesem Zusammenhang erfolgte Einbürgerungen von Kindern auf welcher Rechtsgrundlage zurückgenommen (unter Angabe der jeweiligen Bundesländer)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die „Aufdeckung von wahren Identitäten“ kein deutsches Problem ist, sondern vielmehr auf der europäischen Ebene gelöst werden müsse?
Wenn ja:
a) Welche Massnahmen sind diesbezüglich bereits ergriffen worden?
b) Welche (weiteren) Maßnahmen sind beabsichtigt?
Mit welchen europäischen Ländern, aufgrund wessen Initiative und seit wann findet eine Kooperation zur Feststellung des Verwandtschaftsgrades der Betroffenen statt?
Inwieweit erfolgen diese im Rahmen der deutschen Ermittlungen und wer koordiniert sie?
Ist es richtig, dass aufgrund deutscher Ermittlungsinitiativen beziehungsweise -erkenntnisse Abschiebungen aus anderen EU-Ländern, insbesondere der Niederlande, in die Türkei vollzogen wurden?
Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, dass den betroffenen Familien und Einzelpersonen, soweit sie bisher den Schutz der bis Anfang der 90er Jahre gewährten Bleiberechtsregelung genossen haben, ihnen dieser weiterhin gewährt und bereits erteilte Aufenthaltsgenehmigungen nicht zurückgenommen werden?
Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass ausländerrechtliche Verfahren, die bereits zum Nachteil der Betroffenen rechtskräftig beendet wurden, wieder aufgenommen werden?
In welcher Weise wurde bislang und soll zukünftig die Öffentlichkeit über die entsprechenden Ermittlungen unterrichtet (werden)?
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegen die pauschale Diskreditierung staatenloser Kurdinnen und Kurden aus dem Libanon zu ergreifen?