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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Entschädigungszahlungen an die Verschleppten jenseits von Oder und Neiße (G-SIG: 14011878)

Entschädigungen und Ausgleichszahlungen für die in die Sowjetunion verschleppten Zivilpersonen aus dem östlichen Reichsgebiet, Ausschlussgründe, Mittel

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

06.04.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/563020. 03. 2001

Entschädigungszahlungen an die Verschleppten jenseits von Oder und Neiße

der Abgeordneten Petra Pau, Dr. Evelyn Kenzler und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Die Fraktion der CDU/CSU hat in ihrem Antrag „Den jenseits von Oder und Neiße Verschleppten wirksam und dauerhaft helfen“ (Bundestagsdrucksache 14/3670) ausgeführt, dass sie eine verbesserte Einbeziehung in Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen für diejenigen Personen verlangt, die „aus dem östlichen Reichsgebiet jenseits von Oder und Neiße (in den Grenzen 1937) in die Sowjetunion als Zivilisten (Zivildeportierte)“ verschleppt worden waren.

In dem Antrag heißt es weiter: „Zehn Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung erscheint es dringend notwendig, die Leiden der Menschen, die in den Gebieten des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 jenseits von Oder und Neiße verschleppt und gefangen gehalten wurden, zu würdigen und ihre Lage endlich nachhaltig zu verbessern. Dazu scheint es vor allem erforderlich, Möglichkeiten zu finden, ihnen dauerhaft Hilfe zukommen zu lassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Haben die in die Sowjetunion verschleppten Zivilpersonen aus dem östlichen Reichsgebiet (in den Grenzen von 1937) in der alten Bundesrepublik Deutschland bis 1990 Entschädigungen und Ausgleichszahlungen erhalten und wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage?

2

Wenn ja, wie viele Personen haben diese Zahlungen in welcher Höhe erhalten (bitte nach Personenanzahl und Gesamtzahlungen pro Jahr auflisten)?

3

Welcher Personenkreis hat Ansprüche auf derartige Zahlungen? Inwieweit spielt insbesondere die Dauer der Verschleppung, Verschleppungsgrund, Art der erzwungenen Tätigkeit, Grad der gesundheitlichen Beeinträchtigung etc. eine Rolle bei der Höhe der Entschädigung?

4

Wurden hohe Funktionsträger des NS-Staates und der NSDAP von diesen Zahlungen ausgeschlossen und wenn nein, warum nicht?

5

Wie viele Personen aus den neuen Bundesländern erhalten bisher Zahlungen als Zivildeportierte aus dem östlichen Reichsgebiet jenseits von Oder und Neiße in den Grenzen von 1937 (bitte nach der Personenzahl, Gesamthöhe der Entschädigungszahlungen und Jahren auflisten)?

6

Erhalten auch Personen diese Entschädigungszahlungen, die eine doppelte Staatsbürgerschaft haben, und heute in osteuropäischen Ländern leben?

7

Wie viele Ablehnungen von Anträgen hat es bisher gegeben (bitte nach Jahr, Bundesland und Begründung aufzählen)?

8

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Anspruchsberechtigten ausreichend über ihre Möglichkeit zur Antragstellung informiert sind?

9

Wie aufwendig ist das Antragsverfahren nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie muss der Anspruch nachgewiesen werden?

10

Gibt es Ausschlussgründe für Entschädigungszahlungen an Personen, die Positionen innerhalb der SED und/oder des Staatsapparates der DDR bekleidet haben?

11

Wie viel Zeit vergeht durchschnittlich zwischen Antragstellung und Zahlung?

12

Aus welchen Quellen werden die Mittel für die Entschädigungszahlungen gespeist, und wie hoch sind die hierfür zur Verfügung gestellten Geldmittel (bitte die Gesamtsumme nach Jahreszahlen aufführen)?

13

Trifft es zu, dass die Mittel aus einer Stiftung gezahlt werden, und wenn ja, wer ist der Träger dieser Stiftung, und wie ist die Stiftung aufgebaut?

14

Wer kontrolliert die Tätigkeit dieser Stiftung?

15

Besteht nach Ansicht der Bundesregierung im Interesse der Verschleppten die Notwendigkeit einer Änderung des Verfahrens bzw. einer Aufstockung der finanziellen Mittel

Berlin, den 15. März 2001

Petra Pau Dr. Evelyn Kenzler Roland Claus und Fraktion

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