Abschiebungen in den Kosovo und nach Mazedonien
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die mazedonische Armee und die Kosovo-Friedenstruppe KFOR begegnen Presseberichten zufolge der drohenden Kriegsgefahr in Mazedonien mit verstärkter Militärpräsenz. Die NATO will weitere KFOR-Einheiten in das Grenzgebiet verlagern, um die Versorgungs-linien der albanischen Rebellen zu kappen. Außerdem sollen die Grenzkontrollen zum Kosovo verstärkt werden. In Tetovo, der zweitgrößten Stadt Mazedoniens, rückten am 19. März 2001 Panzer der mazedonischen Streitkräfte ein. Hunderte albanischstämmige Einwohner flüchteten aus der Stadt. Ungeachtet eines nächtlichen Ausgehverbots, da erstmals am Abend des 18. März 2001 in Kraft trat, lieferten sich Regierungstruppen und albanische Freischärler in der Nacht zum Montag wieder heftige Gefechte. Nach Rundfunkberichten versuchten die „Rebellen“ am 19. März 2001, die Innenstadt von Tetovo zu stürmen. Sie erlitten jedoch schwere Verluste und zogen sich ins Hinterland zurück, wie der jugoslawische Radiosender B92 berichtete. Die NATO will angesichts der anhaltenden Kämpfe weitere Truppen ins Kosovo entsenden, die die 40 000 Mann starke KFOR unterstützen sollen. Als „keine allzu günstigen Anzeichen“ bezeichnete der deutsche KFOR-Sprecher Thomas Löbbering, dass mehrere hundert albanischstämmige Mazedonier aus dem umkämpften Tetovo geflohen sind.
Trotz dieser hochgradig gespannten Lage werden Berichten zufolge weiterhin Flüchtlinge auf dem Luftweg in den Kosovo abgeschoben. Am 16. März 2001 wurden beispielsweise mindestens 43 Personen mit einem Flugzeug der AIR BOSNA von Berlin-Schönefeld nach Pristina gebracht. Unter ihnen sollen auch Frauen und Kinder, ja sogar Säuglinge, gewesen sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wie ist die gegenwärtige aufenthaltsrechtliche Lage in der Bundesrepublik Deutschland a) von Flüchtlingen aus Serbien (ohne Kosovo) (bitte nach Volkszugehörigkeiten getrennt aufführen), b) von Flüchtlingen aus dem Kosovo (bitte nach Volkszugehörigkeiten getrennt aufführen), c) von Flüchtlingen aus Mazedonien (bitte nach Volkszugehörigkeiten getrennt aufführen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Sicherheits- und Versorgungslage für die unbewaffnete Zivilbevölkerung, namentlich für Frauen, Kinder und ältere Menschen, a) im Kosovo, b) in Mazedonien?
Wird die Bundesregierung angesichts der gegenwärtigen Kriegsgefahr an die Bundesländer herantreten mit dem Vorschlag, von Abschiebungen in den Kosovo und nach Mazedonien zurzeit abzusehen? Wenn nein: Warum nicht?