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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Bezahlung von Abschiebekosten (G-SIG: 14011893)

Vom abgeschobenen Ausländer zu zahlende Kosten für die Abschiebung

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

09.04.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/564623. 03. 2001

Bezahlung von Abschiebekosten

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Nach den Bestimmungen des Ausländergesetzes haben abgeschobene Ausländer die Kosten der Abschiebung zu tragen. In mehreren Fällen, die hier bekannt sind, wurden Ausländer abgeschoben und kehrten später nach Deutschland zurück, wo sie – etwa auf Grund eines erneuten Asylantrages oder wegen einer Eheschließung – ein Bleiberecht erhielten. Sie werden dann jedoch – in einem Fall etwa fünf Jahre nach der Abschiebung – mit Leistungsbescheiden über die Abschiebungskosten überzogen, und von ihnen wird die Zahlung zum Teil von fünfstelligen DM-Beträgen verlangt. In einem Fall soll der Gesamtbetrag von rund 14 000 DM in monatlichen Raten von 50 DM bezahlt werden; der Betreffende hat an der Schuldenlast somit rund 23 Jahre lang zu tragen. Besonders teuer werden Abschiebungen durch die Begleitung von Beamten des Bundesgrenzschutzes (BGS).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Nach welchen Kriterien wird durch wen entschieden, ob ein abzuschiebender Ausländer auf dem Flug bis zum Flughafen des Herkunftslandes durch Beamte des BGS begleitet wird?

2

Nach welchen Kriterien wird durch wen entschieden, wie viele Beamte des BGS den abzuschiebenden Ausländer auf dem Flug bis zum Herkunftsland begleiten?

3

Aus welchen einzelnen Positionen setzen sich die vom Ausländer zu bezahlenden Reisekosten für die begleitenden Beamten, Personalkosten zusammen?

4

Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, damit die zuständige Behörde dem Ausländer die nachträgliche Begleichung der Kosten für die Begleitung durch Beamte des BGS erlässt, stundet? Welche Behörde entscheidet über entsprechende Anträge?

5

Nach welchen Kriterien wird durch wen entschieden, ob dem Ausländer zur Begleichung der Abschiebekosten Ratenzahlung ermöglicht wird, wie hoch die Raten sind?

6

Sieht die Bundesregierung es als gerechtfertigt an, von Ausländern, die abgeschoben worden sind, später jedoch nach Deutschland zurückkehren und hier ein Bleiberecht erhalten, noch mehrere Jahre nach der Abschiebung die Begleichung der seinerzeit entstandenen Abschiebekosten zu verlangen? Wenn ja: Warum? Wenn nein: Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um Fälle, wie sie in der Einleitung beschrieben worden sind, zu verhindern?

Berlin, den 23. März 2001

Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion der PDS

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