Umgang mit Kritik des UN-Ausschusses gegen Rassismus
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Der UN-Ausschuss gegen Rassismus hat auf seiner Sitzung am 21. März 2001 rassistisch motivierte Übergriffe von Polizeibeamten und anderen Staatsbediensteten gegen Ausländerinnen und Ausländer, besonders gegen Asylsuchende, scharf kritisiert. Zwar sei die Zahl der Berichte über solche Übergriffe zurückgegangen, dennoch forderte der Ausschuss die Bundesregierung auf, das Anti-Rassismus-Training von Staatsbediensteten, die mit Ausländerinnen und Ausländern zu tun haben, zu intensivieren. Der Ausschuss hat die Bundesregierung außerdem aufgefordert, im nächsten Staatenbericht unter anderem Auskunft darüber zu geben, wie viele Personen ausländischer Herkunft in den Polizeidienst übernommen und wie viele Personen wegen rassistischer Übergriffe verurteilt worden sind. Wichtig ist die Aufforderung des Ausschusses, Deutschland möge die Beschwerde zum UN-Ausschuss gegen Rassismus endlich zulassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um das Anti-Rassismus-Training von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie anderen Staatsbediensteten, die mit Ausländerinnen und Ausländern zu tun haben, zu intensivieren?
Wie viele Personen ausländischer Herkunft sind in den Jahren 1998, 1999 und 2000 in den Polizeidienst übernommen worden (bitte nach Jahren und Bundesländern getrennt aufführen)?
Wie viele Personen ausländischer Herkunft sind in den Jahren 1998, 1999 und 2000 beim Bundesgrenzschutz und beim Bundeskriminalamt eingestellt worden (bitte nach Jahren und Behörden getrennt aufführen)?
Wie viele Personen sind wegen rassistisch motivierter Übergriffe in den Jahren 1998, 1999 und 2000 verurteilt worden (bitte nach Jahren getrennt aufführen)?
Hat die Bundesregierung inzwischen die statistische Erfassung eingegangener Dienstaufsichtsbeschwerden, eingeleiteter Disziplinarverfahren und fremdenfeindlicher Vorfälle beim Bundesgrenzschutz eingeleitet?
Wenn nein: Warum nicht?
Wird die Bundesregierung der Aufforderung von Mitgliedern des UN-Ausschusses gegen Rassismus folgen und eine Erklärung nach Artikel 14 des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung dahin gehend abgeben, dass die Bundesrepublik Deutschland die Zuständigkeit des Ausschusses gegen Rassismus für die Entgegennahme und Erörterung von Mitteilungen einzelner ihrer Hoheitsgewalt unterstehender Personen oder Personengruppen anerkennt, die vorgeben, Opfer einer Verletzung eines in dem genannten Übereinkommen vorgesehenen Rechts durch die Bundesrepublik Deutschland zu sein?
Wenn ja: Wann ist mit der Abgabe einer solchen Erklärung zu rechnen?
Wenn nein: Warum nicht?