Sicherheit von Anlagen mit Risikobetrieb gegen terroristische Anschläge
der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die grausamen Terroranschläge in den USA haben die Weltöffentlichkeit schockiert. Nach der ersten Fassungslosigkeit über diesen barbarischen Akt werden nun weltweit Schlussfolgerungen für die Sicherheitspolitik diskutiert. In allen Ländern stellen sich in diesem Zusammenhang auch Fragen nach der Sicherheit besonders sensibler Energie-, Industrie- und Infrastrukturanlagen. Im Falle einer teilweisen bzw. völligen Zerstörung solcher Anlagen durch vergleichbare terroristische Anschläge könnten infolge thermischer, radioaktiver, toxischer oder mechanischer Folgewirkungen das Leben und die Gesundheit unzähliger Menschen gefährdet werden. Dabei würden diese Wirkungen möglicherweise nicht nur auf das Betriebsgelände und deren Umfeld beschränkt bleiben, sondern weit darüber hinaus tausende Menschen töten oder verletzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Hält die Bundesregierung alle Reaktoren der in Deutschland betriebenen Atomkraftwerke gegen Terroranschläge, wie gezielt zum Absturz gebrachte große Passagiermaschinen, für ausreichend geschützt?
Sieht die Bundesregierung die in Deutschland betriebenen und geplanten Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle sowie die benutzten Behälter für den Transport und die Lagerung von Brennelementen als gegen solche Terroranschläge ausreichend geschützt an?
Gibt es seitens der Bundesregierung Sicherheitsanalysen für andere Energie-, Industrie- oder Infrastrukturanlagen mit einem außergewöhnlich hohen Gefährdungspotential, welches sich aus der Art des Betriebes oder den eingesetzten Stoffen nach vergleichbaren Terroranschlägen ergeben könnte, bzw. plant die Bundesregierung solche Analysen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für die Zulassung, den Betrieb oder den Schutz der in den Fragen 1 bis 3 genannten Anlagen gegen terroristische Anschläge?