Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Rentenbesteuerung
der Abgeordneten Karl-Josef Laumann, Gerda Hasselfeldt, Norbert Barthle, Brigitte Baumeister, Otto Bernhardt, Dr. Maria Böhmer, Leo Dautzenberg, Rainer Eppelmann, Ingrid Fischbach, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Jochen-Konrad Fromme, Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach), Julius Louven, Wolfgang Meckelburg, Hans Michelbach, Claudia Nolte, Hans-Peter Repnik, Franz-Xaver Romer, Heinz Schemken, Norbert Schindler, Diethard Schütze (Berlin), Wolfgang Schulhoff, Gerhard Schulz, Heinz Seiffert, Johannes Singhammer, Dorothea Störr-Ritter, Andreas Storm, Matthäus Strebl, Gerald Weiß (Groß-Gerau), Peter Weiß (Emmendingen), Klaus-Peter Willsch, Elke Wülfing und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Am 6. März 2002 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung von Renten und Pensionen mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbar und damit verfassungswidrig ist. Das Urteil beruht auf einem Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Münster von Mitte Oktober 1999. Als die Bundesregierung im Januar 2000 der Öffentlichkeit ihre Eckpunkte für eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung vorstellte, war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rentenbesteuerung absehbar. In der Folgezeit bis zur Verkündung der Rentenreform im Sommer 2001 wurde wiederholt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwartet. Die Fraktion der CDU/CSU hatte im Gesetzgebungsverfahren zur Rentenreform gefordert, die Frage der Rentenbesteuerung in die Reform einzubeziehen. Die Bundesregierung hat dies abgelehnt. Nicht zuletzt aus diesem Grund hat die Fraktion der CDU/CSU die Rentenreform angelehnt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Wie viele Rentner beziehen neben ihrer Altersrente zusätzliche Einkünfte? Wie hoch ist der Anteil der Rentner mit zusätzlichen Einkünften und wie hat sich dieser in den letzten Jahren entwickelt?
Wie hoch ist der Anteil der zusätzlichen Einkünfte der Rentenbezieher, wie gliedert er sich und wie hat er sich in den letzten Jahren entwickelt?
Wie wird sich voraussichtlich der Anteil der Rentenbezieher mit zusätzlichen Einkünften in den nächsten Jahren entwickeln? Wie hoch wird dieser Anteil voraussichtlich im Jahr 2030 sein?
Wie hoch wird nach Schätzung der Bundesregierung langfristig der Anteil der Rentenbezieher sein, die neben ihrer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung Einkünfte aus der geförderten privaten Altersvorsorge beziehen?
Wie hoch werden langfristig voraussichtlich die Einkünfte der Rentenbezieher aus der geförderten privaten Altersvorsorge sein?
Welchen Anteil an den Einkünften von Rentnern werden langfristig Zahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung haben?
Wie hoch wird die steuerliche Belastung der Einkünfte aus der geförderten privaten Altersvorsorge sein, wenn man davon ausgeht, dass die Steuerfreibeträge bereits durch die gesetzliche Rente und durch die betriebliche Altersversorgung ausgeschöpft werden?
In welchem Umfang mindert sich die Nettorendite der Einkünfte aus der geförderten privaten Altersvorsorge durch ihre steuerliche Belastung?
Wie stellt sich die Besteuerung eines alleinstehenden Eckrentners ohne zusätzliche Einkünfte (getrennt nach Gesamtdeutschland, West und Ost) a) unter den gegenwärtigen steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, b) unter den gegenwärtigen steuerrechtlichen Rahmenbedingungen und abweichend dazu unter der Voraussetzung, dass 65 % seiner Rente besteuert werden und ihm entsprechende Freibeträge wie bei Pensionären eingeräumt werden, c) unter den gegenwärtigen steuerrechtlichen Rahmenbedingungen und abweichend dazu unter der Voraussetzung, dass 100 % seiner Rente besteuert werden und ihm entsprechende Freibeträge wie bei Pensionären eingeräumt werden, dar?
Wie stellt sich die Besteuerung in den oben genannten Fällen dar, wenn man zusätzlich annimmt, dass der Rentenbezieher über zusätzliche Einkünfte in Höhe von 2 500 Euro verfügt?
Wie stellt sich die Besteuerung in den oben genannten Fällen dar, wenn man annimmt, dass der Rentenbezieher verheiratet ist und über zusätzliche Einkünfte in Höhe von 2 500 Euro verfügt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die oben dargestellten Beispiele vor dem Hintergrund, dass Zusatzeinkommen im Alter von der Politik gewollt sind und der Lebensstandard von Rentenbeziehern zukünftig in der Regel überwiegend nur noch mit privater Vorsorge sichergestellt werden kann?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf Witwenrenten mit und ohne eigenem Einkommen? Wie viele Witwen werden nach Einschätzung der Bundesregierung von einer Besteuerung ihrer Renten betroffen sein?
Auf welcher Grundlage beruhen die Aussagen der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks, laut „dpa“ vom 6. März 2002, wonach alleinstehende Rentner mit einer Rente bis 1 500 Euro im Monat und Ehepaare bis 2 500 Euro im Monat keine Steuern zahlen sollen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Vorstandsvorsitzenden der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Christian Zahn, laut „HANDELSBLATT“ vom 8. März 2002, dass die Neuregelung der Besteuerung von Renten auch die aus privater und betrieblicher Altersvorsorge umfassen muss? Wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung eine Abschaffung der Steuerbefreiung für Kapitallebensversicherungen und der Pauschalversteuerungsmöglichkeit nach § 40b Einkommensteuergesetz (EStG)?
Plant die Bundesregierung im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuregelung eine umfassende Reform der Besteuerung aller Alterseinkünfte?
Ist es richtig, dass bei Einführung einer nachgelagerten Besteuerung der Renten die damit verbundene steuerliche Freistellung der Rentenbeiträge zu einem höheren Nettoeinkommen der Aktiven führt, die Nettorenten aber nicht entsprechend steigen, weil steuerliche Änderungen sich seit 1. Juli 2001 nicht mehr auf die Höhe der Rentenanpassung auswirken? Hat dieser Effekt Auswirkungen auf das Nettorentenniveau?
Hat die veränderte Erfassung der geringfügig Beschäftigten in der Erwerbstätigenstatistik in irgendeiner Weise Auswirkungen auf das Rentenniveau? Wenn ja, wie sind diese Auswirkungen zu erklären, in welchem Umfang (ausgedrückt in Prozentpunkten) haben sich diese bislang auf das Rentenniveau ausgewirkt und wie groß wird diese Wirkung voraussichtlich im Jahr 2030 sein?
Welche Auswirkungen (ausgedrückt in Prozentpunkten) hätte eine volle nachgelagerte Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf das Rentenniveau unter der Voraussetzung, dass bei einer Umstellung für Rentenbezieher die Freibeträge eingeräumt werden, die auch für Pensionäre gelten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage von Prof. Bert Rürup laut „HANDELSBLATT“ vom 7. März 2002, dass langfristig, etwa 2020 bis 2030, das garantierte Rentenniveau von 67 % zu einem Problem werden könnte?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Aussage vor dem Hintergrund, dass die Rentenreform vor allem langfristig ein angemessenes Rentenniveau sicherstellen soll und „der breite gesellschaftliche Konsens für die Rentenreform“ laut Entschließungsantrag der Regierungskoalition vom 25. Januar 2001 (Bundestagsdrucksache 14/5164) u. a. damit begründet wurde, dass ein Rentenniveau von 67 % bis zum Jahr 2030 nicht unterschritten werden darf?
Ist die Bundesregierung in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass sich Auswirkungen auf das Rentenniveau durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht ergeben, wie vom stellvertretenden Vorsitzenden der Fraktion der SPD, Franz Thönnes, und vom sozialpolitischen Sprecher der Fraktion der SPD, Klaus Brandner, in der Pressemitteilung der Fraktion der SPD vom 6. März 2002 geäußert?
Wird nach Ansicht der Bundesregierung langfristig die so genannte Niveausicherungsklausel verletzt, wonach die Bundesregierung verpflichtet ist, geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, wenn das Rentenniveau 67 % unterschreitet?
Wenn ja, gedenkt die Bundesregierung Vorschläge noch vor der Bundestagswahl zu unterbreiten, die geeignet sind, das Rentenniveau auf einem angemessenen Niveau zu halten?
Wenn nein, wie beurteilt die Bundesregierung das Problem, dass Arbeitnehmer in diesem Jahr einen privaten Altersvorsorgevertrag abschließen müssen, um in den Genuss der Förderung zu kommen, gleichzeitig aber über das sich im Alter ergebende Niveau der Leistungen aus der Rentenversicherung im Unklaren sind?
Hält die Bundesregierung die Zeit zwischen Vorlage der Pläne der Bundesregierung zur Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung voraussichtlich Ende 2002 und der Frist für den Abschluss eines Altersvorsorgevertrages, die eingehalten werden muss, um in den Genuss der vollen Förderung zu kommen, für ausreichend, damit sich die Förderberechtigten hinreichend über die Höhe ihrer zukünftigen Rente informieren können?
Ist die Aussage des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, in einem Interview in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 15. März 2002 zutreffend, es gebe bei der Rente keinen Korrekturbedarf, obwohl die Frage der Rentenbesteuerung und die damit verbundenen Auswirkungen auf das Rentenniveau bei der Rentenreform nicht berücksichtigt wurden?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Absinken des Rentenniveaus eine Erhöhung des Anteils für die ergänzende Altersvorsorge auf 6 % bis 8 % erforderlich macht, wie dies der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Oswald Metzger, laut „dpa“ vom 7. März 2002 geäußert hat?
Welche Gesichtspunkte waren bei der Auswahl der Mitglieder der Kommission zur Neuordnung der Rentenbesteuerung maßgebend? Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, dass für die gesetzliche Rentenversicherung der Präsident der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), Herbert Rische, der Kommission angehört, die Landesversicherungsanstalten als Träger der Arbeiterrentenversicherung aber nicht vertreten sind? Wäre es in diesem Zusammenhang nicht sinnvoll, neben oder anstelle der BfA den Verband Deutscher Rentenversicherungsträger an der Kommission zu beteiligen?
Sind nach Ansicht der Bundesregierung die vom Bundesverfassungsgericht im Rentenurteil aufgestellten Grundsätze auch auf das Arbeitslosengeld übertragbar? Plant die Bundesregierung eine Änderung der Besteuerung des Arbeitslosengeldes?