Vorwürfe gegen BGS-Beamte im Zusammenhang mit einer „verdachtsunabhängigen Kontrolle“
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Mitglieder eines „Komitees für die Verteidigung der Rechte der Flüchtlinge“, der „African Refugees Organisation (ARA)“, des Flüchtlingsrats Hamburg und dessen Vertreterin bei „Pro Asyl“ haben in den letzten Tagen öffentlich schwere Beschuldigungen gegen Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) erhoben.
Drei Tage nach der Demonstration von Flüchtlingen und deren Unterstützerinnen und Unterstützer in Berlin gegen die Residenzpflicht für Flüchtlinge seien sie auf der Fahrt zu einer Veranstaltung an der Universität Bonn, wo sie über „Die deutsche Abschiebepolitik und die Praxis der Botschaftsvorführungen“ referieren sollten, am 22. Mai 2001 im EC/IC 801 von Hamburg nach Bonn gegen Mittag Opfer einer diskriminierenden, rassistischen Personenkontrolle geworden.
Die BGS-Beamten seien in Zivilkleidung von vorne und hinten durch den gesamten Großraumwagen gezielt auf ihre Reisegruppe zugegangen und hätten einzig und allein von der indischen Frau und den drei Afrikanern in der Reisegruppe die Ausweise verlangt. Zur Begründung hätten sie zuerst angegeben, „illegale Ausländer“ zu suchen, danach hieß es, sie führten eine „verdachtslose Kontrolle“ durch.
Als die Betroffenen sich weigerten und verlangten, wenn hier eine „verdachtslose Kontrolle“ stattfände, solle der gesamte Großraumwaggon kontrolliert werden, dann würden sie auch ihren Ausweis zeigen, seien dann bei der Ankunft in Münster vier uniformierte BGS-Beamte in voller Ausrüstung in den Waggon gekommen und hätten die drei afrikanischen Mitglieder der Reisegruppe mit brutaler Gewalt aus dem Waggon gezerrt, zwei davon in Handschellen.
Anderen Mitgliedern der Reisegruppe, die gegen die Festnahme protestierten, sei mit Strafanzeigen wegen versuchter Gefangenenbefreiung gedroht worden.
Anschließend sei die gesamte Reisegruppe, die mit einer Gruppenfahrkarte fuhr, zwei Stunden lang auf der BGS-Wache in Münster festgehalten worden, ein von der Gruppe zu ihrem Schutz herbeigerufener Anwalt sei mit der Androhung von Anzeigen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung aus der Polizeiwache vertrieben worden.
Die „taz Hamburg“ berichtete am 23. Mai 2001, ein BGS-Sprecher habe zur Begründung der Kontrolle u. a. erklärt, „der Verdacht lag nahe, dass Schleuser dabei waren, die Kollegen haben dafür ein Gespür“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie beurteilt die Bundesregierung die hier aus der Sicht der Betroffenen geschilderte Kontrolle?
Handelt es sich dabei nach Ansicht der Bundesregierung um einen rassistischen Übergriff oder um eine angemessene, begründete, die Verhältnismäßigkeit und die Grundrechte und Menschenwürde der Betroffenen wahrende Personenkontrolle?
Welche Gesetze des Bundes und Vorschriften des BGS erlauben Beamten des BGS nach Ansicht der Bundesregierung, aus einer großen Personengruppe gezielt einzelne Personen aufgrund ihrer Hautfarbe herauszugreifen und einer Ausweiskontrolle zu unterziehen?
Wenn es nach Ansicht der Bundesregierung Gesetze bzw. Vorschriften gibt, die solche Kontrollen rechtfertigen, wie vereinbart die Bundesregierung solche Gesetze bzw. Vorschriften mit den auch von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten UNO-Konventionen, EU-Vereinbarungen und anderen internationalen Normen zur Verhinderung und Bekämpfung von Rassismus und rassistischer Diskriminierung?
Sind der Bundesregierung vergleichbare Übergriffe von Beamten des BGS bei Zugkontrollen oder anderen „verdachtsunabhängigen“ Kontrollen in den letzten Jahren bekannt?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Sind der Bundesregierung in den letzten Jahren irgendwelche Beschwerden wegen vergleichbarer Übergriffe bekannt?
Wie werden solche Beschwerden erfasst und weiter verfolgt?
Welche Schritte will die Bundesregierung ergreifen, um eine Wiederholung solcher Übergriffe zu verhindern?