Tatsächlich oder vermutlich rechtsextrem motivierte Tötungsdelikte in den Monaten Januar bis Mai 2001
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die „Berliner Zeitung“ berichtet am 28. März 2001, basierend auf einer „dpa“-Meldung, ein 51-jähriger Sozialhilfeempfänger aus Grimmen (Mecklenburg-Vorpommern) sei von zwei 17 und 21 Jahre alten Männern, die ebenfalls aus Grimmen seien, zu Tode getreten und geschlagen worden. Nach Angaben der Polizei seien die beiden Männer geständig.
Wenige Tage später, am 2. April 2001, berichtet die „Frankfurter Rundschau“, „zwei Jugendliche, die der rechtsextremen Szene zugerechnet werden, haben im sachsen-anhaltinischen Milzau bei Merseburg einen 38-jährigen Mann zu Tode geprügelt und getreten. Ein Polizeisprecher bestätigte am Samstag einen Zeitungsbericht, wonach die beiden 14 und 19 Jahre alten Täter ein Teilgeständnis abgegeben haben. […] Die Tat habe sich bereits in der Nacht zum Sonntag vergangener Woche [24./25. März] ereignet. Das Opfer sei drei Tage später an seinen schweren Verletzungen verstorben.“
Keine drei Wochen später, am 21. April 2001, schreibt die algerische Tageszeitung „Le Quotidien d’Oran“ unter dem Titel „Rassismus. Ein junger Oraner in Deutschland ermordet“ über den Mord an dem Asylbewerber M. B., der von vier Greifswalder Jugendlichen in Vorpommern getötet wurde.
In Bad Blankenburg erlag laut „Thüringer Landeszeitung“ (TLZ) vom 29. Mai 2001 nach einer Schlägerei ein 27-Jähriger aus Bad Blankenburg seinen schweren Verletzungen. Der 24-jährige Tatverdächtige aus dem Kreis Saalfeld-Rudolstadt sei als Gewalttäter aus der rechten Szene bekannt und unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen eines so genannten Propagandadeliktes vorbestraft. Gegen den Mann sei Haftbefehl wegen Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge erlassen worden (TLZ, 29. Mai 2001). Die Landesarbeitsgemeinschaft Antifaschismus/Antirassismus Thüringen vermutete hinter der Tat eine rechtsextreme Motivation.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Sind der Bundesregierung die oben angebenen Fälle bekannt?
Sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung die oben angegebenen Tötungsdelikte aus tatsächlicher oder zu vermutender rechtsextremer Motivation begangen worden (bitte die angegebenen Fälle einzeln bewerten)?
Wird in den angegebenen Fällen wegen eines zu vermutenden rechtsextremen Hintergrunds der Taten ermittelt (bitte für jeden der angegebenen Fälle einzeln beantworten)?
Werden die oben genannten Todesopfer vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Opfer eines tatsächlich oder zu vermutenden rechtsextrem motivierten Delikts geführt?
a) Wenn ja, aufgrund welcher Erkenntnisse (bitte für die angegebenen Fälle einzeln erläutern)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte für die angegebenen Fälle einzeln erläutern)?
Führen die jeweils zuständigen Landesämter die oben genannten Todesopfer als Opfer eines tatsächlich oder zu vermutenden rechtsextrem motivierten Delikts (bitte für jeden Fall einzeln beantworten)?
a) Wenn ja, aufgrund welcher Erkenntnisse (bitte für jeden Fall einzeln darlegen)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte für jeden Fall einzeln darlegen)?
Schließt sich die Bundesregierung der Bewertung durch die Landesämter an?
a) Wenn ja, mit welcher Begründung (bitte für jeden Fall einzeln darlegen)?
b) Wenn nein, mit welcher Begründung (bitte für jeden Fall einzeln darlegen)?
Sind der Bundesregierung für den Zeitraum von Januar bis Mai 2001 weitere Straftaten mit Todesfolge aus tatsächlicher oder zu vermutender rechtsextremer Motivation bekannt?
Wenn ja, welche?