Verhalten des BGS bei Angriff von Skinheads auf Ausländer
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Nach Presseberichten (vor allem Mitteldeutsche Zeitung vom 19. Februar 2002) haben zwei Skinheads am 31. Januar 2002 in einem Regionalzug in Sachsen-Anhalt ihren Kampfhund auf einen Äthiopier gehetzt. Der Mann erlitt schwere Bissverletzungen sowie Prellungen und Blutergüsse. Ein Schaffner alarmierte den Bundesgrenzschutz (BGS). Dessen Beamte sollen die Täter zwar festgenommen, dann aber wieder auf freien Fuß gesetzt haben, obwohl mindestens einer der Täter mehrfach vorbestraft und noch unter Bewährungsauflagen stehen soll. Erst als der zuständigen Staatsanwaltschaft der Sachverhalt in allen Einzelheiten bekannt geworden sei, habe man den Erlass eines Haftbefehls beantragt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Trifft es zu, dass die beiden Täter von BGS-Beamten zwar festgenommen, kurze Zeit später aber wieder auf freien Fuß gesetzt worden sind?
Wenn Frage 1 bejaht wird:
a) Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhalten der BGS-Beamten?
b) Welche (disziplinar-) rechtlichen Schritte sind gegen die Beamten eingeleitet worden?
c) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass künftig BGS-Beamte Personen, die tätliche Angriffe auf andere Menschen verüben und diese schwer verletzen, nicht wieder kurze Zeit später auf freien Fuß setzen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Opfer der Angriffe angemessen entschädigt wird?