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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Abschiebungen nach Algerien (G-SIG: 14012122)

Innenpolitische und menschenrechtliche Lage in Algerien, Abschiebungen seit Beginn des Jahres 2001, Aussetzung des entsprechenden Abkommens mit Algerien

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

11.07.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/640020. 06. 2001

Abschiebungen nach Algerien

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Carsten Hübner und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Rund eine Million Menschen haben in den letzten Tagen in Algerien gegen die Politik der Regierung unter Staatspräsident Abdelaziz Bouteflika protestiert. Die ursprünglich gegen die Unterdrückung in der Kabylei gerichteten Aktionen haben sich inzwischen zu Massendemonstrationen für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen ausgeweitet. Die staatlichen Sicherheitskräfte haben auf die Proteste mit scharfen Unterdrückungsmaßnahmen geantwortet.

Presseberichten zufolge hat die Polizei auf die Demonstrantinnen und Demonstranten geschossen. Seit Beginn der Unruhen vor zwei Monaten sind mehr als siebzig Menschen getötet worden. Die Unruhen drohen inzwischen zu einem Volksaufstand zu werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige innenpolitische und Menschenrechtslage in Algerien?

2

Wie viele algerische Staatsangehörige sind seit Beginn des Jahres 2001 nach Algerien abgeschoben worden?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die gegenwärtig hochgradig gespannte Lage in Algerien Abschiebungen in dieses Land verbieten?

Wenn ja, wird sie gegenüber den Bundesländern auf einen Abschiebestopp nach Algerien hinwirken?

Wenn nein, warum nicht?

4

Wenn Abschiebungen nach Algerien nicht ausgesetzt werden sollen, teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es angesichts der scharfen Unterdrückungsmaßnahmen von Protesten durch die algerischen Sicherheitskräfte eine besondere Gefährdung für abgeschobene algerische Staatsangehörige bedeutet, wenn diese bereits auf einem deutschen Flughafen von algerischen Sicherheitskräften in Empfang genommen werden?

Ist die Bundesregierung bereit, die Durchführung des entsprechenden Abkommens mit Algerien deswegen einstweilen auszusetzen?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 20. Juni 2001

Ulla Jelpke Carsten Hübner Roland Claus und Fraktion

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