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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Konsequenzen aus der Festnahme eines hohen Europol-Beamten und aus dem Urteil gegen einen BND-Beamten (G-SIG: 14012125)

Mitarbeit des Festgenommenen bei IT- bzw. Sprachtechnologie-Projekten, Ermittlungen im Fall "Sensus", Kontakte zwischen dem BND und Europol-Beamten, parlamentarische Kontrolle von Europol

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

11.07.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/640320. 06. 2001

Konsequenzen aus der Festnahme eines hohen Europol-Beamten und aus dem Urteil gegen einen BND-Beamten

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Roland Claus und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Ein hochrangiger EDV-Abteilungsleiter beim Europäischen Polizeiamt (Europol), N. P., ist nach Presseberichten (u. a. DER SPIEGEL vom 11. Juni 2001) in der vorvergangenen Woche wegen des Verdachts auf schweren Betrug und Urkundenfälschung festgenommen worden. „Eine amtsinterne Untersuchung hatte ergeben“, schreibt „DER SPIEGEL“, „dass von Geldern für neue Computersysteme für Europol offenbar mindestens 250 000 DM auf Privatkonten im Ausland abgezweigt wurden. Einige dieser Konten sollen sich bei Offshore-Gesellschaften auf den Bermudas befinden. Der EDV-Beamte, dessen Immunität inzwischen aufgehoben wurde, hatte auch Kontakt zum deutschen Bundesnachrichtendienst (BND). Bei Projekten für multilinguale Informationssysteme kooperierte er mit auf Sprachtechnologie spezialisierten BND-Mitarbeitern. Ein weiterer beteiligter Europol-Beamter arbeitet inzwischen als Polizist in Albanien.“ Bei diesem Beamten soll es sich nach anderen Presseberichten um den bayerischen Polizeibeamten K. E. S. handeln.

Bei dem o. g. BND-Mitarbeiter handelt es sich um C. R. K., Direktor der Abteilung MÜ/Ki (= maschinelle Übersetzung/künstliche Intelligenz) des Amts für Auslandsfragen.

Aufgrund der Klage einer Münchner Softwarefirma wurde am 20. Dezember 2000 ein Urteil des Amtsgerichts München gegen C. R. K. rechtskräftig. Er wird darin wegen „versuchten Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung“ zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 150 DM, also 13 500 DM, verurteilt.

Hintergrund: Er hatte in seiner – für einen BND-Mann erstaunlichen – Funktion als „Projektkoordinator im Rahmen eines Forschungsprojektes der Europäischen Union“ (Zitat aus dem Urteil des Amtsgerichts München) die Inhaberin einer Münchner Softwarefirma im Zusammenhang mit Projekten betrogen, bei denen es um die Entwicklung von mehrsprachigen Informations- und Analysesystemen für Europol und andere Polizeidienststellen ging und an denen offenbar auch der BND Interesse hat. Bei dem Forschungsprojekt der EU, in dem der vom Amtsgericht München verurteilte BND-Mann tätig war, handelt es sich um das von der Europäischen Kommission finanzierte Projekt „Sensus“. Europol war ebenfalls Vertragspartner in diesem Projekt und wurde vertreten durch den o. g. K. E. S., der gleichzeitig auch als „Chairman of the User board“ fungierte.

C. R. K. war nach Presseberichten (u. a. „De Standaard“ vom 13. Juni 2001) ferner verwickelt in Finanztransaktionen mit der dubiosen belgischen Sprachtechnologiefirma Lernout & Hauspie. Deren Gründer sitzen seit Ende April in Haft. Ihnen wird u. a. Kursmanipulation vorgeworfen, in deren Folge das Unternehmen von einem Börsenkapitalwert von 10 Mrd. Dollar abstürzte und inzwischen Insolvenz angemeldet hat. Unter seinem BND-Decknamen war C. R. K. aufgetreten als Mitglied der Geschäftsführung der Firma Radial Belgium N.V., die ihrerseits Kleinfirmen gründete für die Entwicklung von exotischen Sprachen wie Farsi oder Bahassa. Diese Firmen wiederum kauften angeblich Lizenzen von Lernut & Hauspie, was zum scheinbaren Markterfolg und Kursanstieg dieser Firma maßgeblich beitrug.

In Presseberichten über diese Firmenkonstruktion wird öffentlich auch über Verbindungen zu internationalen Geldwäsche-Geschäften gemutmaßt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Festnahme und inzwischen erfolgter Freilassung des hohen Europol-Beamten N. P. und die Hintergründe dieser Festnahme?

2

Für welche IT- bzw. Sprachtechnologie-Projekte von Europol war der festgenommene Beamte zuständig? Aus welchen Mitteln der EU wurden diese Programme unter welchen Titeln finanziert?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen zwischen dieser Festnahme und den seit Ende letzten Jahres bekannten Straftaten des BND-Mitarbeiters C. R. K.?

4

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Art und Ausmaß der Kontakte der hohen Europol-Beamten N. P. und K. E. S. mit dem BND?

a) Seit wann bestanden diese Kontakte?

b) Erstreckten sich diese Kontakte nur auf die Entwicklung von multilingualen Informationssystemen für Europol und verschiedene Geheimdienste oder auch auf andere Aufgabengebiete?

c) Seit wann war die Bundesregierung über diese Kontakte informiert und was hat sie nach Erhalt dieser Informationen veranlasst?

d) Welche Absichten verfolgte der BND bei der Aufnahme und Weiterverfolgung dieser Kontakte mit den Europol-Beamten N. P. und K. E. S.?

5

Welchen Auftrag hatte der inzwischen verurteilte BND-Mitarbeiter C. R. K. seitens des BND für seine Funktion als Projektkoordinator für das EU-Projekt „Sensus“?

6

Welche Verbindungen bestehen zwischen dem BND-Mitarbeiter C. R. K. und der Firmengruppe Radial, insbesondere zu den Firmen Radial Sprachtechnologie GmbH und Radial Belgium N.V.?

7

Handelte C. R. K. diesbezüglich im Auftrag des BND? Wenn ja, worin bestand dieser Auftrag? Wenn nein, seit wann wusste der BND von diesen Aktivitäten?

8

Was hat der BND unternommen, um diese Aktivitäten zu beenden bzw. warum hat der BND diese Aktivitäten trotz eventueller Kenntnis nicht beendet?

9

Hält die Bundesregierung die Übernahme solcher Positionen in der EU durch deutsche Geheimdienstmitarbeiter für vertretbar und vereinbar mit den Amtspflichten von EU-Beamten, z. B. der Pflicht zur Verschwiegenheit und zur Vertraulichkeit?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnis von weiteren Kontakten des BND mit anderen Beamten bei Europol?

11

Hält die Bundesregierung Kontakte zwischen dem BND und Europol-Beamten mit dem Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten für vereinbar? Wenn ja, warum? Wenn nein, was will die Bundesregierung unternehmen, um solche Kontakte in Zukunft zu unterbinden?

12

Hält die Bundesregierung Kontakte von Europol-Beamten mit dem BND für vereinbar mit den vertraglichen Grundlagen von Europol? Wenn nein, was will die Bundesregierung unternehmen, um für die Zukunft die Zusammenarbeit zwischen Europol-Beamten und einzelnen Geheimdiensten zu unterbinden?

13

Welche Funktion hat der BND-Mitarbeiter C. R. K. nach Kenntnis der Bundesregierung heute?

14

Besteht ein Zusammenhang zwischen den Ermittlungen zum Fall „Sensus“ (aufgrund der Klagen der von dem BND-Beamten betrogenen Münchner Softwarefirma) und dem Ausscheiden des bayerischen Polizeibeamten K. E. S. bei Europol und dessen Versetzung nach Albanien? Wenn ja, welcher?

15

Seit wann ist K. E. S. in Albanien tätig, wem untersteht er und welche Aufgaben erfüllt er dort?

16

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den jetzt aufgetretenen Vorwürfen gegen hohe Europol-Beamte im Hinblick auf die immer noch fehlende parlamentarische Kontrolle von Europol und im Hinblick auf die Diskussionen über eine Ausweitung der Kompetenzen und Mittel von Europol?

Berlin, den 15. Juni 2001

Ulla Jelpke Petra Pau Roland Claus und Fraktion

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