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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Strafrechtliche Verfolgung eines syrisch-orthodoxen Pfarrers in der Türkei wegen Äußerungen zum Völkermord an den Armeniern (G-SIG: 14011763)

Forderung nach Einstellung des Verfahrens, Schaffung rechtlicher Voraussetzungen in der Türkei zur Auseinandersetzung mit der Geschichte, Beschlüsse europäischer Parlamente zum Völkermord an den Armeniern, Anerkennung durch die Bundesrepublik Deutschland

Fraktion

PDS

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

13.03.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/536613. 02. 2001

Strafrechtliche Verfolgung eines syrisch-orthodoxen Pfarrers in der Türkei wegen Äußerungen zum Völkermord an den Armeniern

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Der türkische Staatsbürger und syrisch-orthodoxe Pfarrer Y. A. nahm in einem Interview mit der türkischen Tageszeitung Hürriyet am 4. Oktober 2000 Stellung zum Völkermord an den Armeniern und syrisch-orthodoxen Christen. „Alle Menschen in diesem Gebiet kennen die Wahrheit. Ich unterstütze nicht die Armenier. Ich sage, dass die Tatsache des Völkermordes wahr ist. Das kann niemand leugnen ...“. Die Tageszeitung „Hürriyet“ titulierte die Aussagen des Pfarrers mit den Worten „Die Verräter sind unter uns.“ Nach diesem Interview begann in Diyarbakir ein Strafverfahren gegen Y. A. Er wird nach § 312 des türkischen Strafgesetzbuches angeklagt, weil er, so § 312 „das Volk offen zu Hass aufgehetzt hat, indem Unterscheidungen nach Region, Klasse, Rasse und Religion vorgenommen worden sind.“ Hierfür droht eine Höchststrafe von fünf Jahren Haft.

Pfarrer Y. A. befindet sich derzeit unter Hausarrest. Das am 21. Dezember 2000 eröffnete Verfahren wegen „Volksverhetzung und Hochverrat“ soll am 22. Februar 2001 fortgesetzt werden. Der Arbeitskreis Shalom an der Katholischen Universität Eichstätt hat Pfarrer Y. A. mit dem Shalompreis des Jahres 2001 ausgezeichnet, „weil er trotz massiver Bedrohung und Anklage wegen Volksverhetzung nicht davon abweicht, an den vielfachen Mord an Armeniern und syrisch-orthodoxen Christen öffentlich zu erinnern.“

Eine Auseinandersetzung mit der türkischen Zeitgeschichte und Aufarbeitung des Völkermordes an den Armeniern wird durch diesen § 312 des türkischen Strafgesetzbuches verhindert. In der Türkei müssen Wissenschaftler, Journalisten und Menschenrechtler, wenn sie sich zum Genozid an den Armeniern im Jahre 1915 äußern, ebenfalls mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen, wie im Falle des türkischen Menschenrechtlers Akin Birdal.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Ist der Bundesregierung der Fall des Pfarrers Y. A. bekannt?

2

Hat es Bemühungen der Bundesregierung gegeben, sich bei der türkischen Regierung dafür einzusetzen, dass das Verfahren gegen den Pfarrer beendet wird?

3

Sind der Bundesregierung andere Fälle bekannt, in denen Personen, weil sie sich zum Völkermord an den Armeniern geäußert haben, in der Türkei in den letzten Jahren strafrechtlich verfolgt wurden?

Wenn ja, welche Fälle sind der Regierung bekannt?

4

Ist die Bundesregierung gewillt, sich dafür einzusetzen, dass in der Türkei die Gesetzgebung soweit geändert wird, dass türkische Staatsbürger sich kritisch mit ihrer Geschichte auseinandersetzen und den Völkermord an den Armeniern und anderen religiösen und ethnischen Minderheiten aufarbeiten können?

5

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob die türkische Regierung beabsichtigt, im Rahmen der Diskussion um eine Verfassungs- und Strafrechtsreform rechtliche Voraussetzungen zu schaffen, die eine Auseinandersetzung mit dem Völkermord an den Armeniern ermöglichen, die nicht von strafrechtlicher Verfolgung bedroht ist?

6

Sind der Bundesregierung die Beschlüsse von Parlamenten, Parlamentsausschüssen oder Regierungsstellen in den EU-Staaten Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien und Schweden zum Völkermord an den Armeniern bekannt?

Wenn ja, wie bewertet sie diese Beschlüsse?

7

Ist die Bundesregierung willens, auch angesichts der Mitverantwortung des Deutschen Reiches am Völkermord an den Armeniern, ähnliche Schritte zur Anerkennung dieses Völkermordes an den Armeniern auch hier in der Bundesrepublik Deutschland einzuleiten?

Berlin, den 9. Februar 2001

Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion

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