Umgang mit Akten über mutmaßliche NS-Verbrechen in den Stasi-Archiven
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung zwischen der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Marianne Birthler, und dem Bundesminister des Innern, Otto Schily, über die Verwendung von Stasi-Unterlagen über Personen der Zeitgeschichte und Inhaber politischer Funktionen und Amtsträger hat die Bundesbeauftragte in einem Schreiben an den Präsidenten des Deutschen Bundestags am 2. August 2001 erklärt, ihre Behörde sei durch das kürzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin in eine schwierige Situation geraten.
Als ein Beispiel dafür nennt sie:
- Zu den Stasi-Archiven gehören auch 86 Untersuchungsvorgänge mit 2000 Bänden zu mutmaßlichen NS-Verbrechern. Die Nutzung dieser und anderer Bestände zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit könnte künftig gravierenden Einschränkungen unterworfen sein, da die dafür maßgebende Vorschrift in § 32 Abs. 4 StUG [Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR] bestimmt, dass sich die Verwendung der Unterlagen sinngemäß nach denselben Vorschriften richtet, die für die MfS-Aufarbeitung gelten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Sind die von der Bundesbeauftragten genannten 2000 Bände im Stasi-Archiv zu mutmaßlichen NS-Verbrechern in den letzten Jahren zur Ermittlung eventuell noch nicht strafrechtlich belangter NS-Verbrecher von einer deutschen oder anderen Strafverfolgungsbehörde genutzt worden?
Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Unterlag die Inanspruchnahme dieser Bände durch deutsche oder andere Strafverfolgungsbehörden oder Historiker in den letzten Jahren irgendwelchen Beschränkungen?
Wenn ja, welchen?
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Bundesbeauftragten, das Berliner Urteil könne zu gravierenden Einschränkungen bei der Nutzung dieser Bestände führen?
Wenn ja, welche Schritte plant die Bundesregierung, um diese Einschränkungen aufzuheben?
Wenn nein, warum nicht?