Bundesweite Verteilung von Ausländerinnen und Ausländern mit Duldung
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der eine bundesweite Verteilung auch von Ausländerinnen und Ausländern mit einer Duldung entsprechend der bereits für Asylsuchende geltenden Quoten auf die Länder und Kommunen vorsieht (Bundestagsdrucksache 14/5266).
Hierzu fragen wir die Bundesregierung:
Fragen2
Wieviele Ausländerinnen und Ausländer haben sich – im Jahre 1999 – im Jahre 2000 – in den Monaten Januar bis Mai 2001 mit einer Duldung im Bundesgebiet aufgehalten (bitte für jedes Jahr und jedes Bundesland gesondert aufführen)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein bundesweiter finanzieller Ausgleich der Aufwendungen für Unterkunft und Versorgung von Ausländerinnen und Ausländern mit Duldung auch durch eine entsprechende Neufassung des § 108 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) und die Ausdehnung des Geltungsbereichs dieser Regelung auf Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ermöglicht werden kann?
Wenn nein, warum nicht?