Berichte über schwere Polizeiübergriffe in Genua auf Globalisierungsgegner und Konsequenzen daraus
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Carsten Hübner und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Nach dem G-8-Gipfel in Genua häufen sich die Berichte über schwerste Polizeiübergriffe auf Globalisierungsgegner im Zusammenhang mit diesem Gipfel. Ein Sprecher der „Bewegung für Gewaltfreiheit“ in Italien sprach im Zusammenhang damit von „chilenischen Zuständen“.
Die italienische Regierung hat die Erschießung eines 23 Jahre alten Demonstranten durch zwei Schüsse, einen in den Kopf und einen in die Brust, als „berechtigte Notwehr“ eingestuft. In der Öffentlichkeit aber wird diese Erschießung vielfach als „Mord“ eingestuft, so auf Demonstrationen in zahlreichen italienischen Städten, an denen sich Ende Juli etwa 100 000 Menschen beteiligt haben.
Bis heute ist nicht klar, auf welcher Rechtsgrundlage die Polizeirazzia in den Morgenstunden des 22. Juli 2001 auf das Sozialforum und die gegenüberliegende Schule in Genua erfolgte. Unübersehbar dagegen sind die Hinweise auf schwerste Übergriffe im Zusammenhang mit dieser Aktion.
93 Personen sollen bei dieser Aktion verhaftet worden sein, darunter 42 Deutsche. 50 der Verhafteten wurden dabei verletzt. Teilnehmer berichten, die Polizisten hätten „die jungen Leute im Schlaf überrascht und sofort ohne Grund losgeprügelt. Die eingesetzten Beamten seien Mitglieder gefürchteter Sondereinheiten gewesen, die vermummt und mit Schlagknüppeln bewaffnet die Schule stürmten. […] Journalisten wurden nicht hineingelassen. Doch die am Ausgang aufgenommenen Fotografien sprechen eine deutliche Sprache: Kaum einer der Abgeführten kam ohne blutende Wunden aus dem Haus, viele mussten auf Tragen hinaus gebracht werden. […] Auf […] Bildern sind große Blutlachen auf dem Boden und an Heizkörpern zu erkennen. Die Inneneinrichtung ist komplett zerstört. Augenzeugen berichten, Polizisten hätten die jungen Leute mit dem Kopf gegen die Wand gestoßen, bis die Opfer am Boden lagen und sich nicht mehr bewegten“ (SPIEGEL ONLINE, 23. Juli 2001).
Ein junger Mann aus Stuttgart, der bei der Festnahme einen Kieferbruch erlitt, erklärte gegenüber der Presse, die Polizisten hätten „auf alles eingeschlagen, was sich bewegte“ (SPIEGEL ONLINE, 25. Juli 2001). Einer Frau, der die Zähne ausgeschlagen wurden, wurde erst nach Intervention des deutschen Konsulats ärztliche Hilfe zugebilligt (SPIEGEL ONLINE, 25. Juli 2001).
Die italienische Zeitung „La Repubblica“ berichtet, von einem angeblichen „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ der Opfer des Überfalls habe niemand, auch kein Anwohner etwas bemerkt.
Der italienische Journalistenverband hat gegen die Polizeiaktion Beschwerde eingelegt. Von Seiten der Polizei wurden nach der Aktion auf einer Pressekonferenz als angebliche „Waffen“, die beschlagnahmt worden seien, neben zwei Molotow-Cocktails und zwei Maurerhämmern, 25 Messer, darunter etliche Küchenmesser, ein Stock, Taucherbrillen, Verbandszeug, Latex-Handschuhe, Fotoapparate und Damenbinden vorgeführt (SPIEGEL ONLINE, 23. Juli 2001). Opfer des Angriffs bezeichneten die Vorlage dieser „Waffen“ als Verhöhnung, das Schulgebäude werde gerade renoviert, dass die Polizei dann zum Beispiel Maurerhämmer finde, sei da wohl nicht verwunderlich.
Ein 21-jähriger Berliner wurde bei dem Überfall so schwer verletzt, dass er vorübergehend ins Koma fiel und längere Zeit in Lebensgefahr schwebte. Sein Zustand ist weiter ernst.
Auf den Polizeiwachen sollen die Quälereien und Misshandlungen weitergegangen sein, berichten Opfer und sprechen von Nazi-Symbolen, die auf den Wachen an den Wänden hingen. In der italienischen Zeitung „La Repubblica“ (25. Juli und 26. Juli 2001), in der französischen Zeitung „Le Monde“ und der spanischen Zeitung „El Pais“ erschienen Berichte, in denen Anwälte der Inhaftierten und Inhaftierte, die in der Kaserne der mobilen Einheit Bolzaneto inhaftiert waren, sogar von „Folter“ sprechen. Ähnliche Berichte sind inzwischen auch in der deutschen Presse erschienen, u. a. im Berliner „TAGESSPIEGEL“ vom 27. Juli 2001.
Die meisten, eventuell sogar alle der bei dem Überfall auf die Schule und das Sozialforum Festgenommenen wurden wenige Tage später wieder freigelassen.
Gleichzeitig häufen sich auch die Hinweise auf den Einsatz staatlicher Provokateure bei den Ausschreitungen. Das italienische Fernsehen RAI 3 zeigte am Sonntag, dem 22. Juli 2001, zahlreiche Aufnahmen von Polizisten in „Demo-Zivil“ – mit Helmen und Eisenstangen – mitten im „Schwarzen Block“.
Mehrere Videoaufnahmen wurden gezeigt, bei denen vermummte und behelmte „Demonstranten“ mit Eisenstangen aus den Kasernen der Polizei und der Carabinieri hinein und heraus laufen, in Polizeifahrzeuge ein- und aussteigen und sich zum Teil in aller Öffentlichkeit länger mit höheren Polizeibeamten unterhalten (El Pais, 23. Juli 2001).
„Der schwarze Block agierte fast ungestört, während wir mit roher Gewalt vertrieben wurden“, zitiert „SPIEGEL ONLINE“ (24. Juli 2001) einen Berliner Teilnehmer der Demonstrationen. Die von den Organisatoren erhobenen Vorwürfe über eine angebliche Kooperation zwischen den Gewalttätern des schwarzen Blocks und der Polizei erscheinen diesem Nachrichtenmagazin „nicht mehr völlig abwegig“. Weiter heißt es: „Italienische Zeitungen veröffentlichten am Dienstag (also am 24. Juli 2001) Fotos von Vermummten, die bewaffnet aus einer Polizeiwache kommen.“
Die italienische Zeitung „Secolo XIX“ veröffentlichte laut dpa (26. Juli 2001) darüber hinaus Auszüge aus einem Geheimdossier der italienischen Polizei, wonach etwa 25 bis 30 bewaffnete Rechtsextremisten, Mitglieder der Gruppe „Forza Nuova“, in die Reihen der Globalisierungsgegner eingeschleust wurden, um die Sicherheitskräfte anzugreifen und damit die Globalisierungsgegner in Verruf zu bringen.
Seitens der Bundesregierung waren im Vorfeld lediglich undifferenzierte Warnungen vor „Krawalltouristen“ zu hören. Mehrere Personen, darunter auch solche, die wegen keiner einzigen Straftat rechtskräftig verurteilt worden sind, erhielten Meldeauflagen und damit faktisch Ausreiseverbote (z. B. junge Welt vom 14. Juli 2001), die Außerkraftsetzung des „Schengener Abkommens“ durch die italienische Regierung wurde offiziell begrüßt und unterstützt. Nach Bekanntwerden des Todesopfers und den Berichten über zahlreiche Übergriffe hüllt sich die Bundesregierung dagegen in Schweigen, als gingen sie diese Hinweise auf schwere Menschenrechtsverletzungen und Polizeiübergriffe nichts an.
Demgegenüber hat die griechische Regierung bei der italienischen Regierung bereits offiziell Protest wegen der Einreiseverbote und Übergriffe auf griechische Demonstranten eingereicht und von der italienischen Regierung Unterlagen zur Rechtfertigung ihres Vorgehens verlangt (Neue Zürcher Zeitung, 23. Juli 2001).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Wie viele Demonstrantinnen und Demonstranten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Auseinandersetzungen in Genua verletzt? Wie viele davon wurden schwer verletzt oder werden bleibende Schäden davontragen (bitte die Verletzungen bzw. bleibenden Schäden im Einzelnen aufführen)?
Wie viele der unter Frage 1 genannten Personen waren deutsche Staatsangehörige bzw. aus Deutschland nach Genua gereiste Personen?
Welche Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld haben die unter Frage 2 genannten Personen gegen deutsche oder andere, zum Beispiel italienische Stellen? Welche Hilfestellung haben deutsche Stellen dafür in den letzten Tagen bereits gegeben bzw. werden sie wann geben?
Haben die unter Frage 2 genannten Personen, sofern gegen sie keine rechtskräftigen Urteile wegen Straftaten im Zusammenhang mit ihrer Verhaftung ergehen, Anspruch auf Opferhilfe?
Wie viele aus Deutschland eingereiste Personen bzw. deutsche Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem G-8-Gipfel in Genua vorübergehend festgenommen?
Wie lange dauerten diese Festnahmen und auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgten sie?
Gegen wie viele dieser Festgenommenen wurden nach der Festnahme Strafverfahren eingeleitet, die zu einer gerichtlichen Nachprüfung der gegen sie erhobenen Vorwürfe führen werden, welche Vorwürfe werden in diesen Verfahren gegen sie erhoben und in wie vielen Fällen wurden diese Ermittlungen bzw. Strafverfahren nach der Freilassung inzwischen wieder eingestellt?
Wie viele Personen wurden insgesamt nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Gipfel in Genua vorübergehend festgenommen?
Wie viele dieser Festnahmen wurden später bei der gerichtlichen bzw. richterlichen Überprüfung als illegal bzw. rechtswidrig eingestuft und sofort wieder aufgehoben?
a) Wer hat die Polizeirazzia am 22. Juli 2001 auf das Sozialforum und die daneben liegende Schule nach Kenntnis der Bundesregierung mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage angeordnet? b) Wie viele Beamte waren bei dieser Aktion eingesetzt und aus welchen Einheiten kamen diese Beamten? c) Wie viele Personen wurden bei dieser Aktion festgenommen? Wie viele Deutsche waren unter den Festgenommenen? d) Wie viele der Festgenommen wurden bei dieser Aktion – verletzt, – schwer verletzt oder – tragen möglicherweise dauerhafte Schäden davon? e) Wohin wurden die Festgenommenen nach ihrer Festnahme geschafft? f) Wie viele der Festgenommenen berichten nach Kenntnis der Bundesregierung selbst oder über ihre Anwälte von weiteren Misshandlungen, Beleidigungen bis hin zu direkten Folterungen nach ihrer Festnahme? g) Ist die Bundesregierung diesen Vorwürfen nachgegangen? Mit welchem Ergebnis? h) Wie viele der Festgenommenen wurden inzwischen wieder freigelassen, – weil ihre Festnahme als illegal bzw. rechtswidrig eingestuft wurde, – aus anderen Gründen? i) Gegen wie viele der bei der Aktion Festgenommenen laufen jetzt noch Ermittlungsverfahren? Was wird ihnen vorgeworfen? j) Hat die Bundesregierung Kenntnis von irgendwelchen richterlichen Feststellungen über den Einsatz generell, Art und Ausmaß des Einsatzes, der Inhaftierungen, über richterlich bereits festgestellte Misshandlungen und Ähnliches? k) Welche Schritte will die Bundesregierung ergreifen, um eine restlose Aufklärung dieser Aktion zu erreichen?
Treffen Berichte zu, dass die Bundesregierung die Familien der in Genua festgenommenen Personen aus Deutschland durch Polizeibeamte von der Verhaftung ihrer Angehörigen in Italien unterrichtet hat? Wenn ja, wer hat eine solche Form der Unterrichtung zu verantworten?
Werden die in Genua festgenommenen Personen aus Deutschland nun in hiesigen Polizeidateien wie der „Gewalttäterdatei“ gespeichert? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das?
Hat die Bundesregierung Schritte unternommen, um die in der Öffentlichkeit gegen die italienischen Sicherheitskräfte erhobenen Vorwürfe der Misshandlung und der Übergriffe auf Demonstranten – darunter auch gegen deutsche Staatsangehörige – nachzuprüfen? Wenn ja, welche Schritte wurden im Einzelnen unternommen und was waren die Ergebnisse dieser Nachprüfung? Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem in der Presse berichteten Geheimdossier der italienischen Polizei, wonach bei den Ausschreitungen in Genua auch Rechtsextremisten beteiligt waren, und wie beurteilt sie diesen Vorwurf?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Vorwürfen, dass Personen, die in der Öffentlichkeit als „schwarzer Block“ eingestuft wurden, aus Polizeikasernen bzw. Polizeifahrzeugen kamen bzw. dorthin ein- und ausgingen, und wie beurteilt sie diese Vorwürfe?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Kritik der Oppositionsparteien im italienischen Parlament und von Menschenrechtsorganisationen in Italien und anderen Ländern an dem Vorgehen der italienischen Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit dem G-8-Gipfel? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Kritiken?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aus Kreisen der Anwälte der im Zusammenhang mit dem G-8-Gipfel inhaftierten und verletzten Personen erhobenen Vorwürfe gegen die italienischen Sicherheitskräfte? Welche Vorwürfe werden von diesen Anwälten nach Kenntnis der Bundesregierung im Einzelnen erhoben und wie bewertet die Bundesregierung diese Vorwürfe?
Welche Schritte will die Bundesregierung ergreifen, um eine restlose Aufklärung der jetzt in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe gegen die italienischen Sicherheitskräfte zu gewährleisten und eine Wiederholung solcher Übergriffe zu verhindern?
Hat die Bundesregierung wegen der Vorwürfe gegen die italienischen Sicherheitskräfte bereits Kontakte mit anderen EU-Staaten aufgenommen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung bei der italienischen Regierung wegen der Übergriffe auf Globalisierungsgegner in irgendeiner Form Beschwerde erhoben? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
Welche anderen Regierungen in der EU haben nach Kenntnis der Bundesregierung bei der italienischen Regierung bereits ihre Beschwerde, ihren Protest oder andere Kritik am Verhalten der Sicherheitskräfte vorgetragen?
Hält die Bundesregierung ein solches Vorgehen der Sicherheitskräfte für vereinbar mit den Europäischen Verträgen, insbesondere mit der EU-Grundrechtecharta? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage hält die Bundesregierung ein solches Vorgehen für vertretbar? Wenn nein, welche italienischen oder EU-Rechtsgrundsätze wurden nach Einschätzung der Bundesregierung möglicherweise oder sicher verletzt und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Bundesregierung?
Wie viele deutsche Beamte waren bei den Auseinandersetzungen in Genua zur Unterstützung der italienischen Sicherheitsbehörden eingesetzt?
Waren am Einsatz der Sicherheitskräfte in Genua auch deutsche Beamte beteiligt?
Waren an der Vorbereitung, Planung und Durchführung der Aktion gegen das Sozialforum und die daneben liegende Schule deutsche Beamte in irgendeiner Weise beteiligt?
Wurden die in Genua eingesetzten deutschen Beamten nach ihrem Einsatz zu den in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfen wegen Übergriffen, Misshandlungen etc. befragt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Waren unter den eingesetzten deutschen Beamten auch zivile Beobachter der Demonstrationen? Für welche Behörden waren diese Zivilbeamte im Einzelnen tätig und was haben sie nach ihrem Einsatz berichtet?
Wie viele nicht gerichtlich vorbestrafte Personen wurden im Zusammenhang mit dem G-8-Gipfel durch deutsche Behörden am Verlassen ihres Wohnortes durch polizeiliche Anordnungen gehindert?
Hält die Bundesregierung solche Anordnungen gegenüber nicht gerichtlich vorbestraften Personen für mit rechtsstaatlichen Grundsätzen wie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Unschuldsvermutung vor einem gerichtlichen Urteil für vereinbar? Wenn ja, auf welche Gerichtsurteile und internationale Konventionen stützt sie diese Meinung?
Wird die Bundesregierung Schritte einleiten, um die „Gewalttäterdatei“ des Bundeskriminalamtes dahin gehend zu korrigieren, dass in Zukunft nur Daten von Personen erfasst und weitergegeben werden, die rechtskräftig verurteilt wurden?
Wird die Bundesregierung die von verschiedener Seite erhobene Forderung nach einer internationalen Untersuchung der Vorgänge in Genua unterstützen? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht?