Franckesche Stiftungen als Sitz der Bundeskulturstiftung
der Abgeordneten Cornelia Pieper, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Ina Albowitz, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Rainer Brüderle, Jörg van Essen, Rainer Funke, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Die Errichtung der Franckeschen Stiftungen in Halle an der Saale geht auf ein Privileg des brandenburgischen Kurfürsten und späteren preußischen Königs Friedrich I. aus dem Jahr 1698 zurück. Aus kleinsten Anfängen, einem Waisenhaus, einem Freitisch für Studenten, einer Armen- und Bürgerschule sowie einem Pädagogium schufen ihr Gründer August Hermann Francke und seine Nachfolger in der Leitung ein weltweit anerkanntes Bildungszentrum in Deutschland.
Die Einrichtung, die 1946 ihre rechtliche Selbständigkeit verloren hatte und der Martin-Luther-Universität Halle eingegliedert worden war, konnte im September 1991 als Stiftung des öffentlichen Rechts wiedererrichtet werden. Im Jahr 1998 konnten die Franckeschen Stiftungen ihr dreihundertjähriges Bestehen feiern.
Im Zusammenhang mit dem Beschluss des Bundeskabinetts zur Errichtung einer Bundeskulturstiftung am 13. Juni 2001 wurde in der Presse berichtet, Bundeskanzler Gerhard Schröder unterstütze den von Günter Grass geäußerten Vorschlag, diese Stiftung in Halle anzusiedeln.
Dazu fragen wir die Bundesregierung:
Fragen3
Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, die Bundeskulturstiftung oder eine zukünftige Nationalstiftung in Halle anzusiedeln?
Inwieweit werden die Franckeschen Stiftungen als potentieller Sitz bei derartigen Überlegungen Berücksichtigung finden?
Was unternimmt die Bundesregierung, eine Aufnahme des Bauensembles der Franckeschen Stiftungen, das seit 1999 auf der deutschen Vorschlagsliste für das UNESCO-Weltkulturerbe steht, in das Weltkulturerbe zu forcieren?
Inwieweit wird sich die Bundesregierung weiterhin an der Sicherung und Wiederherstellung des Bauensembles finanziell beteiligen, beziehungsweise ihr Engagement in dieser Hinsicht verstärken?