Illegale Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes MIT in der Bundesrepublik Deutschland?
der Abgeordneten Carsten Hübner, Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Nach einem Bericht der Tageszeitung „Berliner Morgenpost“ vom 31. August 2001 wurden unlängst zwei Mitarbeiter des türkischen Geheimdienstes MIT aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen. Eine der Personen habe zur MIT-Residentur in Berlin gehört und einen Diplomatenpass besessen.
Die zwei Männer sollen, so die Zeitung weiter, „türkische Oppositionelle und Kurden unter anderem im nordrhein-westfälischen Neuss bespitzelt haben“.
Aktivitäten des MIT in der Bundesrepublik Deutschland haben bereits in der Vergangenheit für erhebliches Aufsehen gesorgt. Dazu zählt die Entführung des in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaften kurdischen Asylbewerbers C. S. auf einer Moldawienreise im Jahr 1999 ebenso wie der, allerdings erfolglose Versuch, 1997 den türkischstämmigen Bundestagsabgeordneten Cem Özdemir „in eine verfängliche Situation zu bringen und damit zu erpressen“ (vgl. „Berliner Morgenpost“, 31. August 2001). 1999 sprach der damalige Chef des hessischen Verfassungsschutzes, Hartmut Ferse, deshalb von illegalen Aktionen des MIT in der Bundesrepublik Deutschland. Die „Berliner Morgenpost“ zitiert ihn mit den Worten: „Operationen gegen Dissidenten im Ausland stuft der MIT als legitim ein. Auch wenn er damit gegen deutsche Gesetze verstößt.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Trifft es zu, dass unlängst zwei Mitarbeiter des MIT, darunter eine Person mit Diplomatenstatus, aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen wurden und wenn ja, wann und aufgrund welcher Ereignisse?
Hat es in den vergangenen Jahren weitere illegale Operationen des MIT in der Bundesrepublik Deutschland gegeben und wenn ja, welche, gegen wen richteten sie sich und welche Konsequenzen wurden daraus von deutscher Seite gezogen?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, dass der MIT systematisch die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland missachtet, wie es der ehemalige Chef des hessischen Verfassungsschutzes 1999 behauptet hat?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, dass die diplomatischen Vertretungen der Türkei in der Bundesrepublik Deutschland etwaige systematische Verstöße des MIT gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland decken, etwa durch die Ausstellung von Diplomatenpässen für MIT-Agenten?
Sieht die Bundesregierung eine hervorgehobene Notwendigkeit, den Aktivitäten des MIT in der Bundesrepublik Deutschland besondere Aufmerksamkeit, zumal der deutschen Sicherheitsbehörden, zuteil werden zu lassen? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen? Wenn nein, warum nicht?