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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Einbürgerungszahlen für das Jahr 2000 (Nachfrage) (G-SIG: 14012095)

Nachfrage zu Drs 14/5650, Umstände der Genehmigungen und Ablehnungen

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

06.07.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/628715. 06. 2001

Einbürgerungszahlen für das Jahr 2000 (Nachfrage)

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Seit dem 1. Januar 2000 ist ein neues Staatsbürgerschaftsrecht in Kraft. Die Bundesregierung hat diese Neuregelung mehrfach als eine deutliche Verbesserung des Staatsbürgerschaftsrechts bewertet und einen deutlichen Anstieg der Einbürgerungszahlen in Folge des neuen Staatsbürgerschaftsrechts angekündigt.

Umso erstaunlicher ist es, dass bis heute keine bundesweiten Zahlen über die Entwicklung der Einbürgerungen im Jahr 2000 vorliegen. Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der PDS im März dieses Jahres teilte die Bundesregierung lediglich mit, dass die Einbürgerungsstatistik für 2000 noch nicht vorliegt (Bundestagsdrucksache 14/5650).

Auch in den bisher bekannten Entwürfen des Berichts der Zuwanderungskommission der Bundesregierung werden noch immer keine Einbürgerungszahlen für das Jahr 2000 genannt.

Dies ist umso irritierender, als aus einzelnen Bundesländern bereits Zahlen vorliegen, die keinen oder nur einen sehr geringen Anstieg der Einbürgerungszahlen ergeben, und im Deutschen Bundestag bereits Änderungen an dem neuen Gesetz beschlossen wurden, in denen sich auf diese Länderangaben bezogen wurde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele Personen haben im Jahr 2000 ihre Einbürgerung beantragt und wie viele haben eine Einbürgerung erhalten, differenziert

a) nach Bundesländern

b) nach Staatsangehörigkeit

c) nach dem Alter

c1) Regelanspruch durch Geburt (nach dem 1. Januar 2000 geboren)

c2) Anträge nach Übergangsregelung (nach dem 1. Januar 1990 geboren)

c3) Anträge von 0- bis 23-Jährigen (ohne c2)

c4) Anträge von 24- bis 50-Jährigen

c5) Anträge von über 50-Jährigen?

2

Bei wie vielen Personen ist der Antrag abgewiesen worden:

a) wegen fehlender bzw. nicht ausreichender Sprachkenntnisse,

b) auf Grund einer Feststellung nach § 86 Nr. 2 Ausländergesetz (Einbürgerungsbewerber hat verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt),

c) wegen des Vorliegens von Ausweisungsgründen nach § 46 Abs. 1 des Ausländergesetzes (Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung)?

3

Bei wie vielen Personen ist der Antrag abgewiesen worden, weil sie ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgegeben haben?

4

Bei wie vielen Personen ist die Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit nach § 87 des Ausländergesetzes erfolgt (bitte getrennt nach der jeweiligen nichtdeutschen Staatsangehörigkeit aufschlüsseln),

a) weil das Recht des ausländischen Staates das Ausscheiden aus dessen Staatsangehörigkeit nicht vorsieht,

b) weil der ausländische Staat die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit regelmäßig verweigert und der Ausländer der zuständigen Behörde einen Entlassungsantrag zur Weiterleitung an den ausländischen Staat übergeben hat,

c) weil der ausländische Staat die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit aus Gründen versagt hat, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, oder von unzumutbaren Bedingungen abhängig macht oder über den vollständigen und formgerechten Entlassungsantrag nicht in angemessener Zeit entschieden hat,

d) weil im Falle älterer Personen der Einbürgerung ausschließlich das Hindernis eintretender Mehrstaatigkeit entgegenstand, die Entlassung auf unverhältnismäßige Schwierigkeiten stieß und die Versagung der Einbürgerung eine besondere Härte dargestellt hätte,

e) weil dem Ausländer bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile insbesonderer wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art entstanden wären, die über den Verlust der staatsbürgerlichen Rechte hinausging,

f) weil der Ausländer politischer Flüchtling im Sinne des § 51 des Ausländergesetzes war oder wie ein Flüchtling nach dem Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge behandelt wurde,

g) weil der Ausländer Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union war und Gegenseitigkeit bestand,

h) weil die Voraussetzung des § 87 Abs. 3 des Ausländergesetzes erfüllt war,

i) weil andere Gründe vorlagen (welche)?

5

Bei wie vielen Personen

a) ist der Antrag abgewiesen worden, weil sie nicht den Lebensunterhalt für sich und ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozial- und Arbeitslosenhilfe bestreiten konnten,

b) ist die Härtefallvorschrift des § 85 Abs. 1 Satz 2 des Ausländergesetzes zur Anwendung gekommen?

6

Wie viele Aussiedler haben im Jahr 2000 die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt und erhalten

a) differenziert nach Bundesländern,

b) differenziert nach Staatsangehörigkeit,

c) wie viele dieser Personen haben eine doppelte Staatsangehörigkeit,

d) welche Gründe gab es seitens der Behörden für den Verzicht auf Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft?

Berlin, den 8. Juni 2001

Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion

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