Gruppenabschiebung von Kurden in die Türkei
der Abgeordneten Carsten Hübner, Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Wie türkische Medien berichteten, trafen 88 aus Deutschland abgeschobene türkische Staatsangehörige, bei denen es sich vorwiegend um kurdische Volkszugehörige gehandelt haben soll, am Nachmittag des 3. Juli 2001 an Bord eines von den deutschen Behörden gecharterten Flugzeuges in Istanbul ein. An Bord der Maschine, die vom Flughafen Düsseldorf aus gestartet war, sollen sich auch 56 deutsche Sicherheitsbeamte befunden haben, die die Abgeschobenen in Istanbul ihren türkischen Amtskollegen übergaben.
Den türkischen Medienberichten zufolge wurden 25 der Abgeschobenen noch auf dem Flughafen Istanbul verhaftet, weil sie wegen verschiedener Delikte von der türkischen Justiz gesucht worden waren. Die Übrigen sollen nach Überprüfung ihrer Personalien zunächst freigelassen worden sein. Unter den Abgeschobenen waren nach Angaben der türkischen Tageszeitung „Sabah“ (vgl. AFP vom 27. Juni 2001) auch Frauen, Kranke und Behinderte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Zum Abschiebevorgang:
a) Wie viele der Abgeschobenen waren kurdische Volkszugehörige?
b) Warum wurden die 88 Abgeschobenen von insgesamt 56 Sicherheitsbeamten begleitet?
c) Gab es Fesselungen von Abgeschobenen oder andere Zwangsmaßnahmen? Wenn ja, welche waren diese im Einzelnen und warum wurden sie angewandt?
d) Von welcher Fluggesellschaft ist die Maschine, mit der die Abschiebung durchgeführt wurde, gechartert worden?
e) Welche Kosten hat diese Gruppenabschiebung insgesamt verursacht (bitte nach einzelnen Posten aufschlüsseln)?
Zu den Verhaftungen:
a) Ist der Bundesregierung bekannt, warum von den 88 Abgeschobenen 25 noch auf dem Flughafen Istanbul verhaftet worden sind?
b) Welche Delikte werden ihnen vorgeworfen?
c) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass politische Delikte hierunter sind? Wenn ja, wie wird dies im Einzelfall überprüft? Wenn nein, wie konnte es dann zu einer Abschiebung kommen?
d) Welche Strafverfahren sind gegen die Betroffenen eingeleitet worden?
e) Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Abgeschobenen vor Misshandlungen im türkischen Gewahrsam zu schützen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die übrigen Abgeschobenen, die zunächst wieder freigelassen worden sind, nicht nach der Rückkehr in die jeweiligen Heimatorte Opfer von Verhaftungen oder anderen Menschenrechtsverletzungen werden?
Trifft es zu, dass unter den Abgeschobenen auch Kranke und Behinderte waren?
a) Warum werden Kranke und Behinderte abgeschoben?
b) Wie hat die Bundesregierung sichergestellt, dass diese Personen in der Türkei die notwendige medizinische und/oder therapeutische Behandlung erhalten?
Sind der Bundesregierung weitere Fälle von Verfolgungsmaßnahmen nach einer Abschiebung in die Türkei bekannt? Wenn ja, welche waren diese und was hat die Bundesregierung in den jeweiligen Fällen zum Schutz der Betroffenen unternommen (bitte einzeln für die letzten fünf Jahre aufschlüsseln)?