Missbrauch der EU-Niederlassungsfreiheit durch Scheinselbständigkeit im Baubereich
der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, Kornelia Möller, Dr. Axel Troost, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat sich gemeinsam mit den Tarifparteien des Baugewerbes dazu verpflichtet für die Einhaltung der Mindestlöhne zu sorgen. Im deutschen Baugewerbe wird aber zunehmend mit vorgeblich selbständigen Wanderarbeitern aus den neuen EU-Staaten der geltende Mindestlohn unterlaufen.
So wurden im September 13 rumänische und 16 polnische Arbeiter auf der Prestigebaustelle von Karstadt in Essen über Wochen nicht vergütet. Erst mit Hilfe der zuständigen Gewerkschaft IG BAU und dem für diese Arbeitnehmer gegründeten „Europäischen Verband der Wanderarbeiter“ (EVW) konnten die ausstehenden Löhne i. H. v. 65 000 Euro netto vom Generalunternehmen Bilfinger Berger „erstritten“ werden.
Der Subunternehmer Osha-Bau aus Berlin hatte die Arbeiter in Unkenntnis der Rechtslage dazu bewegt so genannte Gewerbeanmeldungen zu unterschreiben. Somit galten diese als Selbständige (vgl. Berichterstattung WDR, 21., 22., 25., und 26. September 2007). Als „Einzelunternehmer“ sollen sie dann Werkverträge auf Baustellen abarbeiten. In der Folge wurde der Mindestlohn unterschritten und zum Teil Stundenlöhne von nur 1,48 Euro ausbezahlt. Die Auftraggeber begründen das damit, dass der Mindestlohn nur für Arbeitnehmer, nicht aber Selbständige gelten würde (Neue Rhein Zeitung vom 8. Oktober 2007).
Das gleiche Vorgehen wurde bei 19 rumänischen Bauarbeitern auf der Ärztehausbaustelle des St. Marien Krankenhauses in Ratingen angewandt, die auf die Auszahlung von rund mehr als 60 000 Euro/netto warteten (vgl. RTL – Spiegel-TV Sendung vom 14. Oktober 2007, sowie diverse WDR Beiträge). Die Arbeiter wurden mit kleinen Abschlagszahlungen abgespeist, die noch nicht einmal zum Einkauf von Lebensmitteln reichten.
Ähnliche Sachverhalte sind u. a. auf Großbaustellen in Aachen, Bielefeld oder Stuttgart dokumentiert. Im Rahmen eines Strafverfahrens haben am 19. Juli 2007 rund 200 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit 15 Objekte in Nordrhein-Westfalen durchsucht. Der Europäische Verband der Wanderarbeiter (EVW) spricht von 100 solcher Fälle auf deutschen Baustellen im Jahr 2006 (DIE ZEIT vom 10. Mai 2007). Der Sprecher des Hauptzollamtes Darmstadt, Claus-Peter Möller, spricht davon, dass bei entsprechenden Prüfungen von Werkvertragsunternehmen immer wieder gravierende Mindestlohnverstöße festgestellt werden. (www.zoll.de/f0_veroeffentlichungen/d0_fks/x0_2007/h14_klinikum/index.html).
Drucksache 16/7196 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Geht die Bundesregierung im Lichte der vorgetragenen Ereignisse davon aus, dass die gesetzlichen Grundlagen zur Bekämpfung von Scheinselbständigkeit ausreichen, und wie begründet sie ihre Haltung?
Erwägt die Bundesregierung gesetzliche und administrative Maßnahmen, um die Umgehung des Baumindestlohns sowie die Sozialversicherungspflicht durch Scheinselbständigkeit zu unterbinden?
Wenn ja, welche?
Wenn nicht, warum nicht?
Inwieweit beurteilt die Bundesregierung insbesondere den Wegfall der Vermutungsregelung § 7 Abs. 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, sowie Regelungen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und der Gewerbeordnung zur Scheinselbständigkeit als zweckdienlich, um die geschilderten Fälle zu bekämpfen?
Wo sieht die Bundesregierung gesetzlichen Änderungsbedarf?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit und Möglichkeit, die Haftung von Auftraggebern und von Generalunternehmen über § 1a AEntG hinausgehend zu regeln?
Wenn nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, Unternehmen und Subunternehmen, die nachweislich einen solchen Missbrauch begangen haben, von öffentlichen Aufträgen auszuschließen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche gesetzlichen Möglichkeiten gibt es bereits bzw. welchen Neuregelungsbedarf?
Wie bewertet die Bundesregierung die rechtlichen und administrativen Möglichkeiten der Kommunen, bereits bei der Gewerbeanmeldung dem Verdacht auf Scheinselbständigkeit nachzugehen und Gewerbeanmeldungen zu untersagen?
Wie bewertet die Bundesregierung im Lichte der geschilderten Fälle die Zusammenarbeit zwischen den Gewerbebehörden der Länder und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit?
Welche Fortschritte hinsichtlich der verstärkten Zusammenarbeit von Bund und Ländern hat die Task Force zur Bekämpfung des Missbrauchs der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit vorzuweisen?
Hat die Bundesregierung durch eine Ausweitung und Neuausrichtung der Kontrolltätigkeiten des Zolls und der FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) auf die Zunahme von ähnlichen Fällen reagiert?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die personelle Ausstattung und die administrativen Prüfmöglichkeiten der Zollbehörden und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu verbessern?
Wenn nein, warum nicht?
Erwägt die Bundesregierung u. U. gemeinsam mit den Bundesländern personelle und organisatorische Maßnahmen, um die Tätigkeit der Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften zu verbessern?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung bereit, künftig die Informationsarbeit von Gewerkschaften und anderen Organisationen zur Aufklärung und Beratung für Opfer dieser Praktiken sowie zu präventiven Zwecken finanziell zu fördern?
Sind nach Auffassung der Bundesregierung die verhängten Bußgelder bei ähnlichen Fällen ausreichend, um eine abschreckende Wirkung zu entfalten, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten und die Notwendigkeit im Zuge der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie sowie dem Auslaufen der Übergangsregelungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Dienstleistungsfreiheit im Mai 2009, die juristische Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen sowie zwischen Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit genauer zu fassen und damit Rechtssicherheit und effiziente Kontrollen zu ermöglichen?